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AOK Familienversichert
Verfasst: 11.02.2013, 11:51
von nerkom
Hallo,
ich Arbeite in einer Firma und bin Gesetzlich versichert und meine Familie auch, nun hat sich meine Frau letztes Jahr selbstständig gemacht und verdiente über 50000€ muss sich jetzt meine Frau Privat versichern?
Bedanke mich jetzt schon recht Herzlich für eure Antworten.
gruß
Verfasst: 11.02.2013, 11:57
von Czauderna
Hallo,
super - direkt über 50.000 € . das ist schon was. Also, selbst versichern muss Sie sich auf jeden Fall. Als hauptberuflich Selbständige jat sie allerdings die Wahl,l ob sie sich in einer GKV-Kasse freiwillig versichert oder in die PKV. wechselt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.02.2013, 12:16
von nerkom
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort...
was würdet ihr mir Empfehlen welches GKV oder PKV?
Verfasst: 11.02.2013, 12:23
von CiceroOWL
Guten morgen ,
das läßt sich so schnell nicht beantworten.
1 Wie alt ist deine Frau
2. Habt ihr Kinder
3. Bestehen Vorerkrankungen
4. Was soll denn im PKV Krankenversichrungschutz mit eingeschlossen sein?
Gruss
Jochen
Verfasst: 11.02.2013, 12:29
von nerkom
Vielen Dank..
ist wohl besser ich lasse mich mal bei AOK beraten.
Verfasst: 11.02.2013, 12:47
von CiceroOWL
forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=5511
vieleicht hilft hier dieser Thread weiter.
Es müßte denn nämlich abgescheckt werden wie hoch die monatlichen Belastungen sind
A. durch die Beiträge zur GKV sind
B. Wie hoch denn ggf die Pämie für die PKV ist und welche Leistungen der Vertrag enthält.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Und hier mal noch ein tool zur Berechnung der Beiträge
tk.de/tk/beitraege/beitragsrechner/selbststaendige/208528
Soweit ich das richtig verstanden habe bekommt deine Frau keiner Gründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit?
lohn-info.de/sozialversicherungsbeitraege2013.html
Der Mindestbemessungswert liegt im Jahr 2013 bei 2021,35 €
die Regelbessungsgrenze bei 3937,50 €
Aber es sit am besten sich vor Ort durch die Krankenkasse des Vertrauens beraten zu lassen und sich ggf Angebote von Maklern der PKV einzuholen und denn zu rechnen ist was günstiger ist usw