Fragen zum Antrag auf Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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Tiguan
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Fragen zum Antrag auf Krankengeld

Beitrag von Tiguan » 11.02.2013, 10:34

Hallo an Alle :-)

leider kenne ich mich mit der Materie „Krankenkasse“ nicht so gut aus und hoffe auf Eure Erfahrungen.

In den letzten 6 Monaten war ich 3x jeweils für 1-2 Wochen wegen verschiedener Erkrankungen krankgeschrieben. Wie sich nun herausgestellt hat, kann man diese Erkrankungen als Vorstufe zum – wie mein Hausarzt meint – Burn Out einstufen.

Nun war ich seit 5,5 Wochen wegen Erschöpfungssyndrom von meinem Hausarzt krankgeschrieben. Mein Therapeut möchte mich nun sofort im Anschluss danach vorerst weitere 6 Wochen krankschreiben – allerdings nicht wegen Erschöpfung sondern wegen Depressionen da er meint, meine Probleme wären tieferliegend. Die begleitende Therapie wurde bereits von der KK für 25 Stunden genehmigt.

Vorgestern nun erhielt ich von meiner KK einen Fragebogen mit Antrag auf Krankengeld zu dem ich einige Fragen an Euch hätte:

a)
Beginnt die 6-Wochen-Frist für meinen Arbeitgeber erneut da ich ja nun vom Therapeuten und nicht von meinem Hausarzt krankgeschrieben werde (auch ja jetzt wegen eines anderen Krankheitsgrundes) oder muss ich den Antrag sofort ausfüllen da ich übergangslos krankgeschrieben werde?

b)
Dem Fragebogen liegt eine Einwilligungserklärung für Befundberichte bei die ich unterzeichnen soll.
Ist dies überhaupt rechtens? Ist es nicht so, dass man nur dem MDK gegenüber auskunftspflichtig ist (zumindest habe ich dieses „Neuwissen“ aus dem Internet ^^)?

c)
Warum will die KK Sachen wissen wie z.B.
- ob ich in der Vergangenheit gleiche Beschwerden hatte
- ob in meinem privaten Umfeld Belastungen und Konflikte bestehen die meine Krankheit aufrechterhalten?
- welche Medikamente ich nehme
- ob berufliche Belastungen am Arbeitsplatz bestehen die die Beschwerden aufrechterhalten (in welchem Job gibt es das nicht!!!)

Ich hoffe, Ihr habt ein paar Antworten auf meine vielleicht recht laienhaften Fragen.

Viele Grüße und vorab schon mal herzlichen Dank.
Tiguan

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.02.2013, 12:03

Hallo,
um den Beginn der Krankengeldzahlung durch die Kasse festzulegen, klärt diese, bzw. lässt klären in wie weit die laufenden Erkrankung mit den zuvor zurückgelegten Erkrankungszeiten in ursächlichem Zusammenhang stehen.
Das während einer psychotherapeutischen Behandlung (25 Sitzungen) auch eine Arbeitsunfähigkeit einhergeht, ist eher in der Praxis nicht üblich, aber das ist Sache der Ärzte.
Vielleicht geht es der Kasse genau darum, nämlich dies überprüfen zu lassen, mit der Fragestellung zu C. - Ich kenne das in dieser Form so nicht aus der Praxis.
Gruss
Czauderna

Tiguan
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Beitrag von Tiguan » 12.02.2013, 07:28

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Deine Ausführung im ersten Satz ist einleuchtend und bringt mich schon mal ein Stück weiter.
Die Psychotherapie ist nicht der eigentliche Grund meiner AU sondern die Umstände, die dazu geführt haben :cry:

Hättest Du evtl. noch einen Rat für mich wegen der Einwilligungserklärung? Soll/muss ich diese unterzeichnen? Ich will der KK nicht im Wege stehen aber ist sowas üblich? Wie gesagt, ich kenne mich da überhaupt nicht aus inwieweit ich der KK gegenüber Auskunft erteilen muss.

Viele Grüße
Tiguan

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 12.02.2013, 10:17

Hallo Tiguan,
unterschreibe die Schweigepflichtentbindung nicht.
Wenn die KK deinen Fall dem MDK vorlegen möchte, dann kannst du den Schrieb dann unterschreiben. Ohne Unterschrift von dir keine Auskunft. So kann auch nichts "hinter deinem Rücken" in Erfahrung gebracht werden und nach Aktenlage entschieden werden.
Die Fragen deiner KK an dich: das geht die Kasse nichts an; das kann über eine Begutachtung durch den MDK geklärt werden. Nicht beantworten.
Basta.
LG
ReallyAngry

Gast

Beitrag von Gast » 12.02.2013, 10:50

Hallo ra,

gut zu wissen bist du da sicher das die dann nicht nach Aktenlage entscheiden könnnen. ich habe nie eine Schweigepflichtentbindung gegeben und die konnten trotzdem 2 mal nach Aktenlage entscheiden hmm hmm.

Lg Wurmie

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.02.2013, 12:08

Hallo,
das wird die Kehrseite der Medaille sein.
Wenn der Versicherte nicht einwilligt, dann kann nur ueber das
geurteilt und entschieden werden, was vorliegt, und das
reduziert sich dann u. U . auf ICD-Schluessel.
Aber es ist schon richtig, dass Befundberichte direkt an
den MDK gehen, alternativ auch an die Kasse, aber dann nur in
einem extra Umschlag fuer den MDK.
um konkret die Frage zu beantworten, da ich weiß
wie mit solchen Sachen bei uns umgegangen wird, wuerde meine
Antwort "ja" lauten, aber, aber beim leisesten Zweifel
doch lieber "nein" , vorab nicht.
Gruss
Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 12.02.2013, 12:24

Hallo,
also: Die KK hat den Diagnoseschlüssel.
Für diese Diagnosen gibt es Erfahrungswerte, wie lange ungefähr ein Heilungsprozess bei normalen Krankheitsverlauf dauert.
Daher kann sie auch ohne Schweigepflicht nach Aktenlage entscheiden: Die AU ist beendet, ab ...Marsch zur Arbeit.
Z.B.: Jemand bricht sich den Arm, wird operiert, bekommt ein bisschen Schonungszeit und kehrt dann mit Gips an seinen Schreibtisch zurück, nach 3 Wochen (fiktive Zahl).
Angenommen dieser jemand wird von seinem Arzt "monatelang" (fiktiv) krankgeschrieben, nur mit der Diagnose "gebrochener Arm", dann wird es auch ohne Scheigepflichtentbindung kommen, dass die Kasse den berühmten Brief:
Nach Aktenlage hat unser MDK entschieden, Sie sind gesund.

Ist mir doch auch passiert. Nach 4 Wochen Krankheit (noch nicht mal vor Ende der Lohnfortzahlung).
Widerspruch durch den Arzt. Dann kam die Aufforderung zum MDK... mit Schweigepflichtentbindung. Erst dann habe ich die unterschrieben.
Über MDK Gutachten bei psychischen Erkrankungen nach Aktenlage gibt es doch genug Urteile, dass das so nicht geht.
Und die Fragestellungen von Tiguan zu c. können dann von ihm / ihr im Gespräch mit dem MDK geklärt werden.
LG
RA

edit:
Nach Aktenlage hat unser MDK entschieden, Sie sind gesund.
Hier ist mir ein Fehler unterlaufen: Das muss heißen: arbeitsfähig!
Wenn man es genau nimmt, wird man nach AU nicht gesund sondern "nur" wieder arbeitsfähig geschrieben.
Ein Diabetiker ist z.B. ja nicht unbedingt "gesund", aber gut eingestellt, kann er / sie trotz Diabetes arbeiten.
(Kleines Wort...großer Unterschied!)
Zuletzt geändert von reallyangry am 28.02.2013, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 12.02.2013, 12:39

@ Czauderna ich würde bis jetzt noch nie drauf angesprochen wie schon gesagt die SB damals hat nie ein wort mit mir gewechselt ausser die äusserung warum ich immer noch die Auszahlscheine bringe es gebe eh kein geld mehr......
Ok sie ist jetzt nicht mehr da habe schon damals mittbekommen beim warten das ich wohl nicht der einzige bin der da Problem hat.Nur wie gesagt mein Fall.

Lg Wurmie

Tiguan
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Beitrag von Tiguan » 12.02.2013, 20:31

Hallo Ihr,

vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten - Ihr seid ja richtige Profis!
Naja, bisher mußte ich mich nie mit sowas befassen - aber jetzt komme ich nicht mehr drumherum :?

Ich hatte heute zufällig einen Termin bei meinem Therapeuten. Der hat nur den Kopf geschüttelt, was ich für Fragen beantworten sollte.

Fazit: Allgemeine Fragen beantworten, spezifische Fragen zu meinem Gesundheitszustand nicht beantworten. Auf der Einverständniserklärung vermerken, dass dem MDK gegenüber Auskunft erteilt wird - allerdings nicht der SB der Krankenkasse.

Ich hoffe, das ist eine diplomatische Lösung.

Viele Grüße
Tiguan

Tiguan
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Beitrag von Tiguan » 28.02.2013, 12:13

Hallo nochmal,

ich hätte jetzt noch eine zusätzliche Frage an Euch.

Ich habe meinen Antrag auf Krankengeld ausgefüllt - jedoch nicht die Einverständniserklärung unterschrieben sondern auf den MDK verwiesen.

Meine Papiere dürften bei der KK vor 14 Tagen eingegangen sein - seitdem hab ich nichts mehr gehört (auch mein Arzt hat nichts bekommen).

Seit letzter Woche Mittwoch bin ich nun über die 6 Wochen-Frist hinaus. Mein Arbeitgeber hat mir eine dementsprechend verkürzte Lohnabrechnung bereits zugeschickt.

Könnt Ihr mir eventuell mitteilen, wie lange es sich hinzieht, bis ich von der KK etwas höre bzw. zugeschickt bekomme? Mein Arzt meinte, ich müßte Auszahlungsscheine erhalten die er unterschreiben muß.

Bisher wollte ich nicht aufdringlich wirken - aber nun spiele ich mit dem Gedanken, mich bei der KK einmal zu erkundigen. Oder ist dies noch zu früh und die Bearbeitung dauert eine entsprechende Zeit?

Viele Grüße
Tiguan

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.02.2013, 12:25

Hallo,
bei der Kasse nachfragen - vom Procedere läuft das so ab, dass der Arbeitgeber in der sechsten Woche der AU. der Kasse eine Verdienstbescheinigung maschinell übermittel. Aufgrund dieser Verdienstbescheinigung errechnet die KAsse das Krankengeld, setzt den leistungsbeginn fest und versendet die Bewilligung incl. der Auszahlscheine. Wenn es so richtig gelaufen wäre, muesstest du schon im Besitz der Auszhalscheine und der Bewilligung sein. Nun kann es aber sein, dass der Arbeitgeber eben noch nicht oder erst jetzt die Verdienstbescheinigung an die Kasse gesandt hat, dann verzögert sich natürlich alles. Andere Gründe können selbstverständlich auch vorliegen, aber das kannst du nur durch eine Nachfrage dirkekt bei der Kasse ergründen.
Gruss
Czauderna

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