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Informationspflicht der Krankenkassen
Verfasst: 10.02.2013, 09:43
von CiceroOWL
finkenbusch.de/?p=826
Mal zur Information, für die die es intressiert.
Verfasst: 10.02.2013, 10:18
von Bully
Dazu passend:
Leitsatz des BSG-Urteils
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 26.04.2005 (Az. B5 RJ 6/04) entschieden, dass die Sozialleistungsträger als Einheit angesehen werden, weil auch ein einheitlicher Sozialversicherungsbeitrag erhoben wird. Folglich muss ein Sozialversicherungsträger den Beratungsfehler oder die unterlassene Beratung eines anderen gegen sich gelten lassen. Das gilt auch für das Arbeitsamt.
rentenberatung-aktuell.de/rentenversicherung/sonstiges/99-rentenversicherung-haftet-fuer-beratungsfehler-der-krankenkasse.html
Widerspruchsverfahren
Verfasst: 12.02.2013, 21:34
von CiceroOWL
finkenbusch.de/?p=933
Kk forum hat keine Ahnung
Verfasst: 14.02.2013, 15:11
von CiceroOWL
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... g/#post241
Das ist im "Krankenkassenforum" immer wieder zu beobachten. Da wird so viel Unnötiges geschrieben was mit der eigentlichen Fragestellung und Sachlage nichts zu tun hat, dass es einem teilweise die Haare zu Berge stehen lässt.
Verfasst: 14.02.2013, 15:48
von Czauderna
Hallo,
na das ist doch super - da wurde unser Machts Sinn schon wie der Heilbringer erwartet - wenn das keine Anerkennung darstellt, dann weiß ich auch nicht.
Und siehe da, dieser Schelm, da stellt er doch glatt sein "Expertentum" unter den Scheffel und behauptet doch auch noch dazu dass seine "Unterlagen nicht aktuell" wären. Na dann gutes Gelingen für den neuen "Job" und viel Glück, das ZDF wird sich sicher dieses Forums bedienen - ich gönne es ihm.
Hallo Machts Sinn, der dort geforderte Leitfaden zum Thema Krankengeld ist doch eine Super-Sache - hier ein Teamwork, natürlich auch mit Praktikern von der Kasse
und diesen Leitfaden in verschiedenen Foren kommuniziert, da wäre mal eine Hilfe für Betroffene - ich könnte mir das vorstellen. Aber da fällt mir ein, hast du nicht schon mal einen solchen Leitfaden hier eingestellt ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.02.2013, 15:55
von CiceroOWL
och:
http://www.finkenbusch.de/?p=933 sowas gibt es schon ist auch alles sehr gut dargestellt
widerspruch und aufschiebende Wirkung
Verfasst: 01.03.2013, 17:57
von CiceroOWL
Jetzt hier noch verständlich und juristisch korrekt dargestellt
http://www.finkenbusch.de/?p=965 unser Lieblingsthema.
Also wenn mann sich denn das in der Gesamtheit ansieht sieht ist diese Quelle sehr gut geignet das gesamte Prozedere gut zuverstehen.