Einstellung ihres Krankengeldes
Verfasst: 09.02.2013, 14:09
Hallo Leute habe einige Fragen, wegen verspäteter Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Meine Lebensgefährtin ist seit April 2012 durchgehend krankgeschrieben wegen Unterschenkel und Sprunggellenksfraktur und Psyche(Depri).
Am 23.1.2013 ist sie in Reha für 6-Wochen, am 15.1.13 war sie bei ihrer HÄ zwecks ausfüllen ihres neuen Auszahlscheines sie war bis 16.1.13 krankgeschrieben, auf diesen vermerkte die HÄ das sie am 15.1.13 bei ihr in der sprechstunde vorstellig war, aber am 21.1.13 musste sie nochmals zur HÄ worauf sie dies auf den gleichen Auszahlschein vermerkte.
Ist kompliziert aber ich kann nicht anders !!!
So nun hat die KK das Krankengeld eingestellt mit der Begründung Sie hätte die Krankschreibung am 16.1.13 weiter melden müssen, den Auszahlschein hat sie aber erst am 21.1.13 an die KK geschickt weil sie nur noch einen hatte.
Widespruch haben wir eingelegt, nun zu meinen Fragen,
-bekommt sie Übergangsgeld von der RV ??
-wie geht es weiter nach der Reha ??
-wie sind die Chancen des Widerspruches ??
Im Mai 2013 muss sie wieder ins Krankenhaus wegen Entfernung der Metallplatten aus dem Fuß.
Mein Lebensgefährtin bekommt seit Jahren eine halbe EU-Rente, daher ist sie ja weiter krankenversichert, ihre Arbeit hat sie letztes Jahr verloren durch Insolvenz ihres Arbeitgebers.
Wie gesagt etwas komplizeirt, aber habt ihr einen Rat ???
Ach noch etwas sie wird wahrscheinlich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen!
MfG Matze
Meine Lebensgefährtin ist seit April 2012 durchgehend krankgeschrieben wegen Unterschenkel und Sprunggellenksfraktur und Psyche(Depri).
Am 23.1.2013 ist sie in Reha für 6-Wochen, am 15.1.13 war sie bei ihrer HÄ zwecks ausfüllen ihres neuen Auszahlscheines sie war bis 16.1.13 krankgeschrieben, auf diesen vermerkte die HÄ das sie am 15.1.13 bei ihr in der sprechstunde vorstellig war, aber am 21.1.13 musste sie nochmals zur HÄ worauf sie dies auf den gleichen Auszahlschein vermerkte.
Ist kompliziert aber ich kann nicht anders !!!
So nun hat die KK das Krankengeld eingestellt mit der Begründung Sie hätte die Krankschreibung am 16.1.13 weiter melden müssen, den Auszahlschein hat sie aber erst am 21.1.13 an die KK geschickt weil sie nur noch einen hatte.
Widespruch haben wir eingelegt, nun zu meinen Fragen,
-bekommt sie Übergangsgeld von der RV ??
-wie geht es weiter nach der Reha ??
-wie sind die Chancen des Widerspruches ??
Im Mai 2013 muss sie wieder ins Krankenhaus wegen Entfernung der Metallplatten aus dem Fuß.
Mein Lebensgefährtin bekommt seit Jahren eine halbe EU-Rente, daher ist sie ja weiter krankenversichert, ihre Arbeit hat sie letztes Jahr verloren durch Insolvenz ihres Arbeitgebers.
Wie gesagt etwas komplizeirt, aber habt ihr einen Rat ???
Ach noch etwas sie wird wahrscheinlich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen!
MfG Matze