Härtefall Zahnersatz

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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schemesch
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Härtefall Zahnersatz

Beitrag von schemesch » 06.02.2013, 18:34

Zahnarzt hat den Heil- und Kostenplan direkt an die KK geschickt. Der Patient ist aber ALG II Empfänger und unterliegt somit der Härtefallklausel. Kann noch nachträglich ein Härtefall beantragt werden?
Die Behandlung wurde noch nicht begonnen.
Gibt es Vordrucke oder reicht ein formloser Antrag?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 06.02.2013, 18:39

Vordrucke gibt es auf Seiten der zuständigen KK

schemesch
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Beitrag von schemesch » 06.02.2013, 19:40

Ich finde leider nichts bei der DAK.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2013, 20:02

schemesch hat geschrieben:Ich finde leider nichts bei der DAK.
Hallo,
du hast eine PN.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 06.02.2013, 22:16

Hallo,

sinnvoll ist auch eine Info an den Zahnarzt, dass er in seinem System "ggf. Härtefallprüfung" vermerkt - dann wird die Kasse immer aktiv.
Einige Kassen bewilligen auch "proaktiv" einen Härtefall - z.B. bei ALGII-Empfängern - das erspart die Arbeit der Erstattung, wenn der Antrag nach der Abrechnung gestellt würde.

Gruß
roemer70

schemesch
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Was sind § 7 Abs. 7 EKVZ

Beitrag von schemesch » 20.02.2013, 18:16

Mittlerweile ist der Härtefall des Patienten bei der Bewilliung des Heil- und Kostenplanes anerkannt worden.
Der Patient hat aber vom Zahnarzt einen anderen Kostenvoranschlag bekommen, auf dem auch noch Vereinbarungen einer Privatbehanldung gem. § 7 Abs. 7 EKVZ verrechnet sind. Insgesamt 124,23 Euro für Zahnärztliches HOnorar und Mat.- und Laborkosten Eigenlabor.
Warum werden diese Kosten privat abgerechnet?
Es handelt sich um eine Vollkrone.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.02.2013, 21:28

was steht auf dem Kostenvoranschlag?

Ohne genaue Info kann man nur raten.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 20.02.2013, 21:30

Der EKV-Z hat es treffend formuliert, dort steht in § 7 Abs. 7 S. 2:
Darüber hinaus darf der Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung für Leistungen, die im BEMA enthalten sind, nur fordern, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich wünscht, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Der Vertragszahnarzt soll sich den Wunsch des Versicherten, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen, schriftlich bestätigen lassen. Die gesetzlichen Mehrkostenregelungen bleiben unberührt
Vermutlich hat der Zahnarzt mit dem Patienten eine Vereinbarung über Mehrleistungen getroffen, z.B. Funktion- / Kiefergelenksdiagnostik oder eine teurere Materialwahl o.ä.
Diese privat vereinbarten Kosten trägt die Kasse nicht.

Ein möglicher Weg: den ZA kontaktieren und nach der Mehrkostenvereinbarung fragen. Wenn keine unterschrieben wurde, darauf hinweisen, dass nur eine Regelversorgung gewünscht war und keine Eigenanteile getragen werden können (sofern dies der Wahrheit entspricht). Sollte eine unterschrieben worden sein, sieht es nicht so rosig aus.

Welche Positionen hat er denn privat abgerechnet?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.02.2013, 21:48

eben deshalb ist es wichtig zu wissen was drauf steht.

Wenn es sich um Sonderleistungen beim Zahnersatz handelt wirkt es sich auf den gesamten Zuschuss aus.

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