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Ende des Krankengeldanspruchs

Verfasst: 06.02.2013, 10:17
von Josef88
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, ich recherchiere für meinen Vater!
Es geht um folgendes!
Mein Vater hat gestern einen Brief von seiner Krankenkasse erhalten, da steht drinnen als Überschrift Ende des Krankengeldanspruchs, seit 07.12.12 sind sie wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig krank und erhalten Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Wie sie aus beiliegender Aufstellung ersehen, sind Krankheitszeiten anzurechnen.
Dass bedeutet, dass wir ihnen bis 30.03.13 Krankengeld zahlen.

Krankheitstage:

vom 05.08.2010 bis 26.08.2011 = 387 anrechenbare Tage
vom 09.02.2012 bis 16.03.2012 = 37 anrechenbare Tage
vom 31.07.2012 bis 07.08.2012 = 8 anrechenbare Tage

Gesamt = 432 anrechenbare Tage


Mein Vater ist seitdem 01.08.2010 arbeitslos vom 05.08.2010 bis 26.08.2011 hatte er zwei Op´s bei der Ersten Op bekam er ein Neues Kniegelenk und bei der Zweiten Op wurde er an der Linken Schulter operiert.
Während dieser Zeit war er auch 3 Wochen auf eine Reha.
Frage: Wo er auf der Reha war hat er Übergangsgeld erhalten, werden die 3 Wochen auch auf die Krankheitstage angerechnet?

Vom 09.02.2012 bis 16.03.2012 wurde mein Vater am Darm operiert, da er eine Zyste hatte.

Vom 31.07.2012 bis 07.08.2012 lag er im Krankenhaus wegen einer Nierenblutung.

Seitdem 07.12.2012 ist mein Vater wieder krankgeschrieben, weil er diesesmal die Rechte Schulter operieren lassen musste.

Meine Fragen dazu wären:

Dass ist doch nicht richtig, dass die Krankenkasse die Ganzen Krankheitstage zusammen rechnet oder?
Weil, es doch immer unterschiedliche Krankheiten waren?
Mein Vater ist gestern zu den Krankenkassenberater gegangen, und der meinte dass hat alles seine Richtigkeit, weil bei meinen Vater immer in den Entlassungberichte aus dem Krankenhaus steht, dass er mit seinem Herz Probleme hat und dass dann als Krankheit gezählt wird.
Mein Vater hat schon seit über 20 Jahren Herzprobleme.
Aber es ist doch Entscheidend was auf der Krankmeldung drauf steht und nicht in den Entlassungsbriefen oder?


Vielen dank im Voraus…

Verfasst: 06.02.2013, 11:36
von Sportsfreund
Hi Josef,

1.) Ja! die zeit des ÜG-Bezugs wird auf die Höchstdauer des KG angerechnet. Leider. Denn ein Anspruch auf KG besteht währenddessen, er ruht jedoch nur.

2.) Die Zusammenrechnung darf immer nur auf die gleiche Erkrankung bzw. gleiche Krankheitsursache bezogen erfolgen. So wie geschildert würde ich sagen, dass es nicht zusammenzurechnen ist.

Also unbedingt Widerspruch einlegen. Maßgebend ist ja folgender Paragraph:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

Darin heißt es "...für den Fall der AU wegen derselben Krankheit...".
Es kommt also darauf an, welche Erkrankung AU ausgelöst hatte, und nicht, ob irgende weitere Erkrankung auch noch unterschwellig bestanden hat, aber alleine betrachtet nicht AU-auslösend war.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 06.02.2013, 12:16
von Josef88
Hi Sportsfreund,

Erstmals vielen Dank für deine Nachricht!

Wie lege ich am besten einen Widerspruch ein, per Post oder persönlich hingehen?
Was schreibe ich am besten im Widerspruch hinein?
Wie lange dauert es bis ein Widerspruch bearbeitet wird bzw. Wer bearbeitet den Widerspruch der selbe Berater der den Brief geschickt hat?

Gruß Josef

Verfasst: 06.02.2013, 12:34
von Czauderna
Hallo,
mein Vorschlag - schriftlilchen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass nicht alle von der Kassen angerechneten "Vorerrkankungen" auch mit dem bestehenden Erkrankung, für die Krankengeld gezahlt wird in ursächlichem Zusammenhang stehen. Antrag auf Akteneinsicht, speziell auf die ärztliche Bestätigung (MDK oder behandelnde Ärzte) über den angeblichen Zusammenhang.
Ganz toll wäre es, wenn der behandelnde Arzt schon zu den angeblichen Zusammenhängen eine Beurteilung abgeben könnte.
Wie schnell der Widerspruch bearbeitet oder gar entschieden wird, dass kommt auf die Kasse an - 3 - 4 Wochen musst du schon rechnen.
Den Widerspruch entweder poer Einschreiben, viel besser aber noch, hingehen und auf einer Kopie den Eingang bestätigen lassen.
Darauf achten, dass der Widerspruch auch vom Vater unterschrieben wird wenn du nicht sein gesetzlicher Bevollmächtigter /betreuer bist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.02.2013, 09:23
von Sportsfreund
Hallo Josef,

genau wie Czauderna schrieb. Würde ich auch so empfehlen.

Gruß und viel Erfolg
Sportsfreund

Verfasst: 07.02.2013, 10:44
von Josef88
Hallo zusammen,

Vielen Dank für die Nachrichten!

Soll ich auch im Widerspruch schreiben genau die Krankheiten oder reicht dass, wenn ich schreibe dass nicht alle von der Kassen angerechneten "Vorerrkankungen" auch mit dem bestehenden Erkrankung, für die Krankengeld gezahlt wird in ursächlichem Zusammenhang stehen?

Kann ich selber auch Akteneinsicht beantragen oder kann dass nur ein Anwalt?
Ich denke wenn ich rein schreibe dass ich Akteneinsicht beantrage,
werden die bestimmt den Widerspruch ablehnen!

Verfasst: 07.02.2013, 10:58
von Czauderna
Hallo,
nur weil du Akteneinsicht beantragst wird der Widerspruch sicher nicht abgelehnt - denn die Akteneinsicht ist Bestandteil des Verwaltungsverfahrens, d.h. nach der Akteneinsicht wird die Kasse wissen wollen ob du den Widerspruch aufrecht erhälst, erst dann wird es eine Entscheidung kommen, entweder Abhilfe, also Neuberechnung des Leistungsablaufs oder Ablehnung des Widerspruchs, was bedeutet, Weitergabe an den Widerspruchsausschuss der KAsse, der dann wahrscheinlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) einen klagefähigen Bescheid erteilen lässt. In deinem Widerspruch würde ich zunächst nicht konkret auf Diagnosen eingehen sondern, wie ich schon oben geschrieben habe, die Zusammenhänge der einzelen Erkrankungen bestreiten - deshalb erfolgt ja auch die Akteneinsicht. Wenn allerdings dein Arzt da schon mit im Boot ist, der könnte das schon tun.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.02.2013, 11:08
von Josef88
Vielen Dank, dass werde ich dann so machen!

Eine Frage habe ich noch, wir werden den Widerspruch persönlich bei der KK abgeben, dass werden wir beim Berater abgeben müssen.

Wo mein Vater vor 3 Tagen bei der KK war hat sein Berater gesagt, dass alles seine Richtigkeit hat so wie es im Brief steht!
Wenn der selbe Berater den Widerspruch bearbeitet wird der doch sowieso abgelehnt oder?

Verfasst: 07.02.2013, 11:43
von Czauderna
Hallo,
es muss nicht so sein, dass der Berater auch gleichzeitig der Sachbearbeiter ist, ich bin z.B. auch Kundenberater, mache also selbst grundsätzlich keine Sachbearbeitung also auch keine Widerspruchsbearbeitung. Er wird also den Widerspruch entgegennehmen, dir die Bestätigung geben und dann deinen Widerspruch weiterleiten. Aber auch wenn er selbst die Bearbeitung vornehmen würde, er muesste dann auch den Widerspruch bearbeiten müssen, d.h. wenn er den Widerspruch ablehnen will, muesste er erst einmal begründen warum er keine Akteneineicht gewährt, vorher geht gar nix anderes, dann muesste er auf die Widerspruchsgründe eingehen und darlegen warum und weshlab die nicht gewürdigt , also anerkannt werden konnten und abschliessend muesste er dich fragen ob du deinen Widerspruch trotzdem aufrecht erhälst, wenn ja - siehe Thea "widerspruchsauschuss, wenn nein, Sache erledigt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.02.2013, 11:51
von Josef88
Ok, vielen Dank!

Kann ich bzw. soll ich eine Frist in den Widerspruch schreiben, bis wann ich über den Bescheid eine Antwort haben möchte ob der Widerspruch abgelehnt oder akzeptiert wird?

Weil der Anspruch des Krankengeldanspruchs am 30.03.13 endet?