Krankengeld und Aufhebungsvertrag
Verfasst: 04.02.2013, 12:32
Situation:
Während ein Aufhebungsvertrag läuft, soll ein Krankenhausaufenthalt mit geschätzer Genesungszeit von 3 Monaten laufen. (Erst danach sind aus praktischer Sicht auch wieder Bewerbungen/Vorstellungsgespräche für eine neue Stelle sinnvoll - rein formal könnte man natürlich auch als "mehr oder weniger behindert aussehender Humpelknecht" aufkreuzen).
Fragen:
1. Ist es zwingend nötig, dass der (alte) Arbeitgeber über die Krankheit informiert wird, wenn seine Personalabteilung als "Plaudertasche unter der Hand" gilt und Krankendaten (z.B. bei Rückfragen potentieller neuer Arbeitgeber) nicht wirklich als vertraulich gesichert sind ? Reicht nicht auch die reguläre Meldung an die Krankenkasse, oder würde diese nach der 6-Wochen-Frist auch während des Aufhebungsvertrages schon statt des Arbeitgebers zur Kasse gebeten?
2. Wer zahlt nach Ablauf der Kündigungsfrist/Ende des Arbeitsverhältnisses: Die Krankenkasse (ggf. wie hoch und wie lange?) oder das Arbeitsamt (ebenfalls Frage wie hoch und wie lange).
3. Gibt es hinsichtlich potentieller Sperrfristen beim Arbeitsamt wegen des Aufhebungsvertrages eine finanziell günstige Handhabung (z.B. OP erst kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses einsteuern, wenn hier medizinischer Spielraum besteht)?
Wer kennt sich aus?
Während ein Aufhebungsvertrag läuft, soll ein Krankenhausaufenthalt mit geschätzer Genesungszeit von 3 Monaten laufen. (Erst danach sind aus praktischer Sicht auch wieder Bewerbungen/Vorstellungsgespräche für eine neue Stelle sinnvoll - rein formal könnte man natürlich auch als "mehr oder weniger behindert aussehender Humpelknecht" aufkreuzen).
Fragen:
1. Ist es zwingend nötig, dass der (alte) Arbeitgeber über die Krankheit informiert wird, wenn seine Personalabteilung als "Plaudertasche unter der Hand" gilt und Krankendaten (z.B. bei Rückfragen potentieller neuer Arbeitgeber) nicht wirklich als vertraulich gesichert sind ? Reicht nicht auch die reguläre Meldung an die Krankenkasse, oder würde diese nach der 6-Wochen-Frist auch während des Aufhebungsvertrages schon statt des Arbeitgebers zur Kasse gebeten?
2. Wer zahlt nach Ablauf der Kündigungsfrist/Ende des Arbeitsverhältnisses: Die Krankenkasse (ggf. wie hoch und wie lange?) oder das Arbeitsamt (ebenfalls Frage wie hoch und wie lange).
3. Gibt es hinsichtlich potentieller Sperrfristen beim Arbeitsamt wegen des Aufhebungsvertrages eine finanziell günstige Handhabung (z.B. OP erst kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses einsteuern, wenn hier medizinischer Spielraum besteht)?
Wer kennt sich aus?