Freie Klinikwahl bei Rehaaufenthalt?
Moderator: Czauderna
Freie Klinikwahl bei Rehaaufenthalt?
Hallo,
ich gehe demnächst in eine psychosomatische Rehaklinik.
Bin in 2 verschiedenen Kliniken angemeldet. Die Wartezeiten sind unterschiedlich lang.
Ich möchte aber NUR in EINE dieser beiden Kliniken!
MEINE FRAGE:
Kann ich das entscheiden, auch wenn ich für meine bevorzugte Klinik länger warten muss? Oder kann darüber die KK entscheiden und mich'zwingen' in die Klinik zu gehen, die als erste einen freien Platz für mich hat?
(Bin seit 2 Monaten krankgeschrieben und werde das wohl auch bis zur Aufnahme in die Klinik bleiben)
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Annakonda
ich gehe demnächst in eine psychosomatische Rehaklinik.
Bin in 2 verschiedenen Kliniken angemeldet. Die Wartezeiten sind unterschiedlich lang.
Ich möchte aber NUR in EINE dieser beiden Kliniken!
MEINE FRAGE:
Kann ich das entscheiden, auch wenn ich für meine bevorzugte Klinik länger warten muss? Oder kann darüber die KK entscheiden und mich'zwingen' in die Klinik zu gehen, die als erste einen freien Platz für mich hat?
(Bin seit 2 Monaten krankgeschrieben und werde das wohl auch bis zur Aufnahme in die Klinik bleiben)
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Annakonda
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Hallo,
nun ja, Du bist im Krankengeldbezug. Da hast Du auch gewissen Mitwirkungspflichten. Und das Ausuchen einer geeigneten Reha-Klinik erfolgt nach medizinischen und auch wirtschaftlichen Aspekten. Eine Krankenkasse oder auch die Rentenversicherung ist kein Reisebüro.
So wird die Kasse sicher so argumentieren, dass ein Aufenthalt in der Einrichtung X zumutbar ist.
Und ich denke, nur eine Widerlegung, dass diese Klinik zumutbar ist, würde Dich davor bewahren, dass Du da hinfährst. Und Gründe wie: Ich möchte lieber da hin, oder im Internet hat jene Klinik besser abgeschnitten oder ich glaube, nur da kann mir geholfen werden - das wird nicht reichen.
LG, Fee
nun ja, Du bist im Krankengeldbezug. Da hast Du auch gewissen Mitwirkungspflichten. Und das Ausuchen einer geeigneten Reha-Klinik erfolgt nach medizinischen und auch wirtschaftlichen Aspekten. Eine Krankenkasse oder auch die Rentenversicherung ist kein Reisebüro.
So wird die Kasse sicher so argumentieren, dass ein Aufenthalt in der Einrichtung X zumutbar ist.
Und ich denke, nur eine Widerlegung, dass diese Klinik zumutbar ist, würde Dich davor bewahren, dass Du da hinfährst. Und Gründe wie: Ich möchte lieber da hin, oder im Internet hat jene Klinik besser abgeschnitten oder ich glaube, nur da kann mir geholfen werden - das wird nicht reichen.
LG, Fee
Guten Tag, wenn du denn einen Antrag auf eine stationäre Reha stellst ist der der RV Träger zuständig, nicht die Krankenkasse.
Nach § 9 SGB IX hat der zuständige Träger deine Wünsche zu berücksichtigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__9.html
Das heißt beim Rheaantrag muss denn dein Wunsch kund getan werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... f=SGB9_9R2
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... f=SGB9_9R2
Der Rest liegt denn beim RV Träger
Nach § 9 SGB IX hat der zuständige Träger deine Wünsche zu berücksichtigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__9.html
Das heißt beim Rheaantrag muss denn dein Wunsch kund getan werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... f=SGB9_9R2
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... f=SGB9_9R2
Der Rest liegt denn beim RV Träger
Liebe Fee,
Danke für deine Antwort, - das habe ich befürchtet, obwohl ich schon konkrete Gründe habe, weshalb ich mich für diese Klinik entschieden habe.
Meiner Mitwirkungsppflich habe ich bisher in jeder Hinsicht genüge getan.
Es geht um einen Zeitunterschied von vielleicht 1 bis 2 Monaten, denke ich.
Liebe Grüße - und auch dir einen schönen Sonntag!
Annakonda
Danke für deine Antwort, - das habe ich befürchtet, obwohl ich schon konkrete Gründe habe, weshalb ich mich für diese Klinik entschieden habe.
Meiner Mitwirkungsppflich habe ich bisher in jeder Hinsicht genüge getan.
Es geht um einen Zeitunterschied von vielleicht 1 bis 2 Monaten, denke ich.
Liebe Grüße - und auch dir einen schönen Sonntag!
Annakonda
§ 9 SGB IX schlägt in dem Fall § 51 SGB V , denn der Mitwirkungspflicht wurde Folge geleistet, wenn die AOK dich in die Reha bugsieren will sollte die zuständige Fachabteilung sich dennmal mit dem RV Träger in Verbindung setzten.
finkenbusch.de/?p=1959
Meiner Meinung nach.
finkenbusch.de/?p=1959
Meiner Meinung nach.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 03.02.2013, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Cicero,
Danke für die Auskunft.
Ich bin jetzt etwas irritiert, weil ich bisher weder von meiner Ärztin, noch von der AOK darauf hingewiesen wurde, dass ich einen Antrag dafür bei der RV stellen muss. Ich stehe ja in regelmäßigem Kontakt mit der Krankenkasse, und die sind informiert über den aktuellen Stand der Dinge.
Ist das dann nicht als Reha-Maßnahme zu werten, wenn ich stationär in eine Psychosomatische Klinik gehe?
mit ratlosen Grüßen
Annakonda
Danke für die Auskunft.
Ich bin jetzt etwas irritiert, weil ich bisher weder von meiner Ärztin, noch von der AOK darauf hingewiesen wurde, dass ich einen Antrag dafür bei der RV stellen muss. Ich stehe ja in regelmäßigem Kontakt mit der Krankenkasse, und die sind informiert über den aktuellen Stand der Dinge.
Ist das dann nicht als Reha-Maßnahme zu werten, wenn ich stationär in eine Psychosomatische Klinik gehe?
mit ratlosen Grüßen
Annakonda
Also eine akute Erkrankung, das ist denn keine Reha. Meiner Meinung nach. Da sind denn die Wahlmöglichkeiten stark eingeschränkt. Ausser deine Ärztin legt dar warum in der Klinik B die Behandlung besser ist als in der Klinik A.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 03.02.2013, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.