Beitragsbemessung GKV während der Elternzeit
Verfasst: 01.02.2013, 15:21
Hallo miteinander,
hätte eine Frage bzgl. Beitragsbemessung in der GKV während der Elternzeit. Trotz Recherche konnte ich den gleichen Fall leider nicht finden.
Hier nun die Rahmenbedingungen:
Ehepaar mit inzwischen 2 Kindern. Beide Freiberufler und freiwillig gesetzlich versichert. Nun möchten beide Elterngeld beantragen. Beide werden Teilzeit weiterarbeiten, allerdings dürften die Einnahmen gerade die laufenden Kosten decken - mit nennenswerten Gewinnen ist in dieser Zeit somit nicht zu rechnen.
Zeitweise möchten beide Ehepartner zur gleichen Zeit Elterngeld beziehen, teilweise nur einer von beiden.
Nun stelle ich mir die Frage wie die Beiträge bemessen werden. Die Antworten im Netz konnte ich leider auf den vorliegenden Fall nicht eindeutig übertragen. Auch die Satzung der KV sowie die Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes haben mir nicht weitergeholfen - da fehlt es wohl ein wenig an Hintergrundwissen in der Sozialgesetzgebung.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt - komme alleine nicht wirklich weiter.
Gruß
Baumeister
hätte eine Frage bzgl. Beitragsbemessung in der GKV während der Elternzeit. Trotz Recherche konnte ich den gleichen Fall leider nicht finden.
Hier nun die Rahmenbedingungen:
Ehepaar mit inzwischen 2 Kindern. Beide Freiberufler und freiwillig gesetzlich versichert. Nun möchten beide Elterngeld beantragen. Beide werden Teilzeit weiterarbeiten, allerdings dürften die Einnahmen gerade die laufenden Kosten decken - mit nennenswerten Gewinnen ist in dieser Zeit somit nicht zu rechnen.
Zeitweise möchten beide Ehepartner zur gleichen Zeit Elterngeld beziehen, teilweise nur einer von beiden.
Nun stelle ich mir die Frage wie die Beiträge bemessen werden. Die Antworten im Netz konnte ich leider auf den vorliegenden Fall nicht eindeutig übertragen. Auch die Satzung der KV sowie die Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes haben mir nicht weitergeholfen - da fehlt es wohl ein wenig an Hintergrundwissen in der Sozialgesetzgebung.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt - komme alleine nicht wirklich weiter.
Gruß
Baumeister