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KKH verweigert Kündigung

Verfasst: 05.03.2007, 22:00
von Floxice
Ich habe den riesigen Fehler gemacht, bei der KKH ohne Einschreiben zu kündigen.
Die Kündigung ging am 27.02. per Post raus, die KKH behauptet jetzt, dass die Post für 100km zwei Tage gebraucht haben soll, und so die Kündigung erst am 01.03. einging.

Ich war bis jetzt SUPERZUFRIEDEN mit der Kasse und dachte mir, dass ich mir ein Einschreiben sparen könnte, denn die werden schon nicht solche Tricks versuchen. Falsch gedacht :(

Allerdings haben sie gegen den Datenschutz verstoßen, denn sie haben bei mir daheim angerufen und meiner Mutter von meiner Kündigung erzählt, die das aber seit zwei Jahren schon überhaupt gar nix mehr angeht.

Meint ihr durch den Sachverhalt kann ich jetzt noch etwas erreichen?
Der Chef der für mich zuständigen Filliale ist gerade eine Woche im Urlaub und will sich nächsten Montag bei mir melden...

Danke für eure Hilfe im Voraus!

Verfasst: 06.03.2007, 12:38
von wolf
Hallo Floxice,

nunja, dass schlimmste was passiert ist, dass Du nun noch einen Monat mehr in der "alten Kasse" versichert sein muß. Ist ja soo schlimm auch nicht. Oder?

Die Nachweispflicht, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist liegt übrigens bei Dir. Was den angesprochenen Datenschutz angeht, naja, Krankenkassenmitarbeiter sind auch nur Menschen. Und wenn der Sachbearbeiter, Deine Mutter am Telefon hatte und die frug, um was es gehe und der Sachbearbeiter sagte es ihm, naja...so schlimm finde ich das nun nicht!

Verfasst: 06.03.2007, 17:56
von Floxice
wolf hat geschrieben:Hallo Floxice,

nunja, dass schlimmste was passiert ist, dass Du nun noch einen Monat mehr in der "alten Kasse" versichert sein muß. Ist ja soo schlimm auch nicht. Oder?
Danke für deine Antwort.
So ist es leider nicht, ich bin zwar seit Geburt bei der KKH versichert, habe aber im September eine Ausbildung begonnen und deswegen läuft die 18-monatige Bindungsfrist eben seit September.
Ich ziehe gerade aus und da sind die 150 Euro, die ich mir im Jahr bei der günstigsten Kasse spare, schon sehr wichtig.
wolf hat geschrieben: Die Nachweispflicht, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist liegt übrigens bei Dir. Was den angesprochenen Datenschutz angeht, naja, Krankenkassenmitarbeiter sind auch nur Menschen. Und wenn der Sachbearbeiter, Deine Mutter am Telefon hatte und die frug, um was es gehe und der Sachbearbeiter sagte es ihm, naja...so schlimm finde ich das nun nicht!
Ich dachte mir nur, dass ich sie damit vielleicht zur Kündigung "zwingen" könnte. Ich arbeite in einer Bank, und wenn ich bei einem 20-jährigen anrufe und der Mutter am Telefon sage, dass ihr Sohn sein Konto überzogen hat, darf ich meinen Ausbildungsvertrag wieder abgeben.
Mal ganz davon abgesehen, dass meine Mutter wirklich nichts davon wusste und meine Eltern gar net begeistert sind, dass ich die Kasse wechseln will.

re

Verfasst: 06.03.2007, 18:48
von strana21
also wenn die kkh sagt, dass die kündigung am 1.3. einging, ist doch alles okay >>> fristgerecht!!! begründung per post versandt, die KKH bekommt ihre post sicher über abholung bei der post direkt, die kkh holt sicher nur früh die post ab, also alle briefe die danach durch die post in das fach der kkh (z.B. postfach) eingeworfen werden also hier am 28.2. gehen der kkh erst am 1.3. zu, doch das ist das problem der kkh. man kann doch dir nicht anlasten, dass die kkh die post schon am 28.2. um 07.00 uhr abholt und damit defacto die kündigungfrist um fast einen ganzen tag reduziert. genauso ist es wenn ich abends um 22 uhr am 28.2. den brief in den briefkasten der kkh einwerfe und die ihn am 1.3. früh herausholen, da ist diese kündigung fristgerecht! selbst die führerscheinstelle handelt so und das will was heißen! du wirfst deinen abzugebenden führerschein dort am sonntag ein und die holen ihn montag früh raus, da ist er für die am freitag "eingegangen"

Re: re

Verfasst: 06.03.2007, 23:16
von MisterX_de
strana21 hat geschrieben: die kkh holt sicher nur früh die post ab, also alle briefe die danach durch die post in das fach der kkh (z.B. postfach) eingeworfen werden also hier am 28.2. gehen der kkh erst am 1.3. zu, doch das ist das problem der kkh. man kann doch dir nicht anlasten, dass die kkh die post schon am 28.2. um 07.00 uhr abholt und damit defacto die kündigungfrist um fast einen ganzen tag reduziert. genauso ist es wenn ich abends um 22 uhr am 28.2. den brief in den briefkasten der kkh einwerfe und die ihn am 1.3. früh herausholen, da ist diese kündigung fristgerecht! selbst die führerscheinstelle handelt so und das will was heißen! du wirfst deinen abzugebenden führerschein dort am sonntag ein und die holen ihn montag früh raus, da ist er für die am freitag "eingegangen"
Ob die Führerscheinstelle das so händelt ist ziemlich egal oder???

Laut BGB gilt die Kenntnisnahme nach üblichen Abläufen. Wenn du abends am 28.02. eine Kündigung einwirst, wird die keiner mehr an dem tag lesen können, also zugang am 01.03.. sprich VERSPÄTET.

siehe auch hierzu:

Der BGH verweist einschränkend darauf, dass der Zugang erst vollendet
| ist, wenn die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der
| Verkehrsanschauung zu erwarten ist.
| [...]
| Bei Einwurf einer Willenserklärung in den Briefkasten des Adressaten
| ist der Zugang an dem Tag bewirkt, an dem nach der Verkehrsanschauung
| mit der Leerung des Briefkastens noch gerechnet werden kann.
|
| Erreicht eine Willenserklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer
| Tageszeit, zu der eine Entnahme durch ihn nicht mehr erwartet werden
| kann, ist sie an diesem Tag nicht mehr zugegangen.

http://www.recht-in.de/urteile/master.p ... _id=110620

| [...] Erreicht eine Willenserklärung den Briefkasten des
| Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten
| des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr
| erwartet werden kann, so ist sie an diesem Tag nicht mehr
| zugegangen (vgl. BayVerfGH, NJW 1993, 517, 519).

http://www.tu-berlin.de/~ifr1/b1t5.htm

| [...] Andererseits geht ein erst abends in den Briefkasten
| eingeworfener Brief dem Empfänger erst am nächsten Tage zu,
| weil unter normalen Umständen erst dann die Möglichkeit besteht,
| davon Kenntnis zu nehmen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... igung.html

| Kündigungserklärungen, die nachmittags oder abends in einen
| Hausbriefkasten eingeworfen werden, gehen also in der Regel
| nicht schon am Tag des Einwurfs zu, sondern erst an einem
| späteren Tag, d.h. an demjenigen, an dem der Besitzer des
| Briefkastens normalerweise nach seiner Post sieht.

ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2001/Vorlesung/zugang.htm

| Im allgemeinen bejaht man den Zugang einer Willenserklärung dann,
| wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass
| dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, sie zur
| Kenntnis zu nehmen. Daher kann man den Zugang eines Briefes, den ein
| Mandant Freitags um 22 Uhr in den Briefkasten einer Anwaltskanzlei
| wirft, nicht schon mit dem Einwurf bejahen. Vielmehr hat das
| Kanzleipersonal unter normalen Umständen erst am nächsten Werktag
| mit Beginn der Bürozeiten die Möglichkeit, den Brief zur Kenntnis
| zu nehmen. Er ist auch dann erst zugegangen.

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/wille ... htm#Zugang

| 3. Zugang unter Abwesenden gem. § 130 Abs. 1
| [...]
| a) Definition des Zugangs
| Die Willenserklärung gelangt
| a) so in den Machtbereich des Empfängers,
| b) dass er sie bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse zur
| Kenntnis nehmen kann.
| Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an.
| [...]
| Einwurf in den Briefkasten: Zugang im Zeitpunkt normaler Leerung

Und wenn du das am 27.02 per einschreiben verschickst und das einschreiben erst am 01.03 bei der kkh eingeht, hast du auch pech gehabt. es geht nicht um das Absendedatum sondern um das Eingangsdatum. Und das die Post schonmal 2 Tage braucht (jenachdem wie weit entfernt oder der briefträger keine lust mehr hatte) ist leider dein problem?!?

Verfasst: 07.03.2007, 20:27
von strana21
wow, tolle leistung ...!

doch meine kk hat mir das so erklärt, die händeln das so (okay, dann nenne ich das kundenfreundlich).

also ein fax um 22.00 (nach öffnungszeit der kk) ist damit ungültig, weil die es nicht mehr lesen konnte?

Verfasst: 07.03.2007, 22:48
von tom
Hallo,

und dann noch mit einem guten Service werben :oops: :oops: :oops:, dies zeichnet eine schlechte Kasse aus.
Sei froh wenn du nicht mehr bei dieser Kasse bist, gerade die Leistungen im Bereich der ambulanten Haushaltshilfe sind die schlechtesten die es gibt :cry: :cry: :cry: . Jeder Familie kann ich nur von dieser Kasse abraten :wink: .

Gruß
Tom

Verfasst: 08.03.2007, 00:50
von MisterX_de
strana21 hat geschrieben:wow, tolle leistung ...!

doch meine kk hat mir das so erklärt, die händeln das so (okay, dann nenne ich das kundenfreundlich).

also ein fax um 22.00 (nach öffnungszeit der kk) ist damit ungültig, weil die es nicht mehr lesen konnte?
Das wiederum ist eine interessante Konstellation. Eigentlich schon. Konnte keiner mehr lesen. Andererseits ist es halt am 28.02 eingegangen.

Tja, ich gebe zu, KEINE AHNUNG :cry:

Schon alles nicht so einfach. Wenn du pech hast argumentieren die dann, dass Faxe offiziell noch gar nicht anerkannt werden. Oder ist das schon überholt.

Boahh, da kann man bestimmt viele Anwälte und Gerichte mit beschäftigen. Droh denen doch mal mit dem für dich kostenlosen Sozialgerichtsverfahren... :lol:

Eigentlich sollten die dir doch entgegen kommen. Vielleicht sagen die sich auch, wenn der eh kündigt, machen wir es dem/der erst recht schwer.

Nicht sehr seriös.

Verfasst: 08.03.2007, 02:04
von Floxice
MisterX_de hat geschrieben: Boahh, da kann man bestimmt viele Anwälte und Gerichte mit beschäftigen. Droh denen doch mal mit dem für dich kostenlosen Sozialgerichtsverfahren... :lol:

Eigentlich sollten die dir doch entgegen kommen. Vielleicht sagen die sich auch, wenn der eh kündigt, machen wir es dem/der erst recht schwer.

Nicht sehr seriös.
Allerdings. Gut die 10 Monate würde ich jetzt auch noch durchhalten, aber ich werd am Montag trotzdem nochmal versuchen, die Kündigung durchzuboxen. Heute haben die mir ein freches Schreiben geschickt und mir meine Kündigung "wunschgemäß" zum 29.02.2008 bestätigt. Schweinerei.

An wen könnte ich mich denn wegen meiner Datenschutzbeschwerde wenden?

Verfasst: 09.03.2007, 09:24
von Horse
Floxice hat geschrieben:
Allerdings. Gut die 10 Monate würde ich jetzt auch noch durchhalten, aber ich werd am Montag trotzdem nochmal versuchen, die Kündigung durchzuboxen. Heute haben die mir ein freches Schreiben geschickt und mir meine Kündigung "wunschgemäß" zum 29.02.2008 bestätigt. Schweinerei.
Hallo Floxice,

ich will ja nicht klugscheissen - aber ich hab so meine Wechselerfahrungen hinter mir.

Ich kenne jetzt auch aus dieser Diekussion nicht alle Umstände Deines Falles. Aber wenn ich es richtig sehe, hast Du am 1.9.2006 eine Ausbildung begonnen und somit läuft für Deine eigene Versicherung die Bindungsfrist für 18 Monate dann bis zum 29.02.2008. Daher ist es doch völlig egal, ob Du am 28.02.2007 oder erst am 01.03.2007 gekündigt hast. Eine Kündigung zum 31.12.2007 hätte auch noch gereicht. Früher kommst Du halt nicht raus.

Ich rechne damit, dass sich am Markt auch noch einiges tut. Ob die von Dir ausgesuchte Krankenkasse dann auch wirklich noch die billigste ist, kannst Du jetzt erstmal in Ruhe abwarten.

Verfasst: 09.03.2007, 20:37
von tom
Hallo Horse,

du hast vergessen das die KKH den Beitragssatz mal wieder erhöht hat, Floxice hatte vom 01.01.07 bis zum 28.02.07 ein Sonderkündigungsrecht.
Die KKH bekommt warscheinlich auch massenhaft Kündigungen, deshalb wurde diese zum 28.02 nicht akzeptiert.

Gruß Tom

Verfasst: 10.03.2007, 00:11
von Horse
tom hat geschrieben:Hallo Horse,

du hast vergessen das die KKH den Beitragssatz mal wieder erhöht hat, Floxice hatte vom 01.01.07 bis zum 28.02.07 ein Sonderkündigungsrecht.
Die KKH bekommt warscheinlich auch massenhaft Kündigungen, deshalb wurde diese zum 28.02 nicht akzeptiert.

Gruß Tom
Ja, Du hast natürlich recht! :lol: Danke für den Hinweis.

Dann wäre es tatsächlich besser gewesen den Brief lieber ein paar Tage eher abzuschicken, um sich diesen Ärger zu ersparen.

Gruß Horse

Verfasst: 10.03.2007, 18:53
von Floxice
Danke für eure Antworten,

nochmal die konkrete Frage, gibt es jmd., an den ich wegen meiner Datenschutzbeschwerde schreiben könnte? Es muss doch eine Möglichkeit geben, wegen Vertrauensmissbrauchs die Kasse zu wechseln.
(Außerordentliche Kündigung deswegen?)

Verfasst: 12.03.2007, 08:40
von Horse
Hi Floxice,

ich glaube nicht, dass sich jemand außerhalb unseres Forums für diese Angelegenheit interessiert. Eine entsprechende Institution ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Selbst wenn Du so einen Verein findest, der dafür zuständig ist, so wirst Du eine Menge Aufwand und Lauferei haben - und was dabei rauskommt ist ungewiß. Ob Deine billige Kasse so günstig bleibt, weisst Du ebenfalls nicht.

Du warst bisher immer zufrieden mit Deiner KKH, so schreibst Du. Deine Eltern waren es offensichtlich auch. Vorschlag: Lass Dich von Deinen Eltern mit der monatlichen Beitragsdifferenz sponsern und warte den ordentlichen Kündigungstermin ab. Erhöht Deine neu ausgesuchte Kasse dann doch, kann man eine Kündigung bei der alten KK auch wieder zurückziehen, glaub ich zumindestens.

Gruß horse

Verfasst: 13.03.2007, 17:52
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich versteh die ganze Aufregung nicht. Du hast zu spät gekündigt und die KKH hat einfach nur korrekt gehandelt. Nämlich die Kündigung abzulehnen. Ich kann diese Geiz ist geil Mentalität auch nicht nachvollziehen. Wenn Du ein so cleverer Rechner bist, hättest Du unzweifelhaft schon vor Beginn Deiner Ausbildung Dir die günstigste aller günstigsten Krankenkasse aussuchen können. Und gerade um den Jahreswechsel war doch überall veröffentlicht, welche Kasse erhöht hat. Da hättest Du viele Tage Zeit gehabt den Zweizeiler der KKH zukommen zu lassen.

Der Mitarbeiter der KKH hat einen Fehler gemacht es Deinen Eltern zu erzählen. Vielleicht haben die am Telefon auch so nett nachgefragt, was er denn wolle... wer weiss, wie es war. Auf den armen Kerl kannst Du nun all Deinen Frust focussieren und ihn durchs Dorf treiben und ihm das Leben schwer machen. An der Kündigung ändert das nichts, und zu einem besseren Menschen macht es Dich auch nicht.
Verbuche es unter Lebenserfahrung. Und 150 € sparen bei einem Azubi halte ich schon für eine gewagte Rechnung...

Schönen Abend noch,
Fee