Muss ich die Kinderbeiträge rückwirkend nachzahlen?
Verfasst: 01.02.2013, 12:14
Ich bin privat Krankenversichert, mein Ehemann gesetzlich. Gestern habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2011 von Steuerberater zurück bekommen und Steuererklärung für das Jahr 2012 durchgeschaut. Es ergibt sich eine Beitragsbemessungsgrenze Überschreitung fürs Jahr 2012.
Steuererklärung 2012 wird voraussichtlich erst ende diesen Jahres beim Finanzamt abgegeben.
Da ich für das Jahr 2012 BBG überschritten haben sind Kinder nicht mehr über Ehegatte familienversichert und müssen privat versichert werden.
Meine Frage:
Muss ich für das Jahr 2012 die Kinderbeiträge an die GKV rückwirkend nachzahlen?
Wenn ja-ab wann?
Grüß, Marina
Steuererklärung 2012 wird voraussichtlich erst ende diesen Jahres beim Finanzamt abgegeben.
Da ich für das Jahr 2012 BBG überschritten haben sind Kinder nicht mehr über Ehegatte familienversichert und müssen privat versichert werden.
Meine Frage:
Muss ich für das Jahr 2012 die Kinderbeiträge an die GKV rückwirkend nachzahlen?
Wenn ja-ab wann?
Grüß, Marina