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Muss ich die Kinderbeiträge rückwirkend nachzahlen?

Verfasst: 01.02.2013, 12:14
von Marina
Ich bin privat Krankenversichert, mein Ehemann gesetzlich. Gestern habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2011 von Steuerberater zurück bekommen und Steuererklärung für das Jahr 2012 durchgeschaut. Es ergibt sich eine Beitragsbemessungsgrenze Überschreitung fürs Jahr 2012.
Steuererklärung 2012 wird voraussichtlich erst ende diesen Jahres beim Finanzamt abgegeben.
Da ich für das Jahr 2012 BBG überschritten haben sind Kinder nicht mehr über Ehegatte familienversichert und müssen privat versichert werden.

Meine Frage:
Muss ich für das Jahr 2012 die Kinderbeiträge an die GKV rückwirkend nachzahlen?
Wenn ja-ab wann?

Grüß, Marina

Verfasst: 01.02.2013, 12:40
von Sportsfreund
Hallo Marina,

nein, musst Du nicht.

Denn das Einkommen aus einem Steuerbescheid wird immer nur für die Zukunft berücksichtigt, also quasi immer erst mit Eingang des Steuerbescheids bei Euch bzw. dem Steuerberater.

Also wenn dieser eingeht, sofort an die KK melden. Denn wenn Ihr dies verspätet erst meldet, dann müsst ihr schon eine Nachzahlung leisten... aber logischerweise nur für die Dauer der verspäteten Meldung an die KK.

Gruß
Sportsfreund