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KG bei Hamburger Modell nach Verringerung der Arbeitszeit

Verfasst: 31.01.2013, 16:10
von Hanna
Hallo,

ich bin seit 15.10.2012 krankgeschrieben. Nach der OP war ich im Nov./Dez. 2012 zur AHB. Der Entlassungsbericht sagt aus, dass nur noch ein Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auf Dauer in der letzten Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Einen Atrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung habe ich im Januar 2012 gestelt.
Ich hoffe, dass ich demnächst wieder arbeiten gehen kann. Allerdings nicht mehr in Vollzeit, sondern nur noch 5 Stunden täglich.
Wie wird das Krankengeld berechnet, wenn ich mit dem Hamburger Modell langsam wieder anfange zu arbeiten?

Vielen Dank
Hanna

Verfasst: 31.01.2013, 16:23
von Czauderna
Hallo,
wenn du bereits aus dem Krankengeldbezug heraus die Wiedereingliederung beginnst, ändert sich an der Höhe des Krankengeldes nichts.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.02.2013, 19:58
von Hanna
Vielen Dank. Allerdings ist es wirklich schwer vorstellbar. Bisher bekomme ich Krankengeld noch aus der Vollbeschäftigung. Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell soll ja dann nur bis max. 5 Stunden (angestrebte neue Stundenzahl) gehen. Da zahlt die Krankenkasse tatsächlich das Krankengeld für 8 Stunden weiter?

L.G. Hanna

Verfasst: 02.02.2013, 20:48
von Czauderna
Hallo,
ja, so ist es - was natürlich sein kann ist folgendes - ein Beispiel dazu -
du hast vor deiner Erkrankung voll gearbeitet, also 8 Stunden - nach der Wiedereingliederung sollen es nur noch 4 Stunden sein, dann wird als Ziel der Wiedereingliederung auf diese 4 Stunden stehen, was zu einer kürzeren Wiedereingliederungsphase führen kann.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.02.2013, 15:27
von Hanna
Vielen Dank für die Info und noch einen schönen Sonntag.

Hanna