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Aufnahme in GKV nach 15 Jahre Spanien
Verfasst: 30.01.2013, 12:41
von Heimkehrer
Ich war früher bei der GKV DAK versichert.
Dann habe ich 15 Jahre in Spanien im Angestelltenverhältnis gearbeitet.
Nun komme ich nach Deutschland zurück wo ich ebenfalls im Angestelltenverhältnis arbeiten werde.
Man sagt mir nun, dass ich jetzt nicht mehr in einer GKV aufgenomen werden könnte, weil mein Gehalt jetzt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Wie kann man wieder in eine GKV.
Danke !
Re: Aufnahme in GKV nach 15 Jahre Spanien
Verfasst: 30.01.2013, 14:02
von Czauderna
Heimkehrer hat geschrieben:Ich war früher bei der GKV DAK versichert.
Dann habe ich 15 Jahre in Spanien im Angestelltenverhältnis gearbeitet.
Nun komme ich nach Deutschland zurück wo ich ebenfalls im Angestelltenverhältnis arbeiten werde.
Man sagt mir nun, dass ich jetzt nicht mehr in einer GKV aufgenomen werden könnte, weil mein Gehalt jetzt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Wie kann man wieder in eine GKV.
Danke !
Hallo,
du warst in Spanien versichert - dann melde ich dich bei der Kasse mit dem entsprechenden Nachweis der spanischen Krankenversicherung und dann sollte das auch klappen - wenn du noch Fragen hast, gerne - siehe auch PN.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.01.2013, 14:22
von Heimkehrer
Das wurde ja mit der Begründung länger als 5 Jahre und Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von der GKV DAK abgelehnt.
Bei mir ist die Familie eben auch gewachsen und daher eine GKV von Vorteil.
Verfasst: 30.01.2013, 19:21
von roemer70
Greift hier nicht auch § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V?
Der Versicherung können beitreten: Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland (oder bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation) endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland (oder nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei der zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation) wieder eine Beschäftigung aufnehmen
Klammern von mir - der Teil ist hier irrelevant.
Verfasst: 31.01.2013, 09:29
von Sportsfreund
Hallo Heimkehrer,
hier wurden 2 Dinge aufgegriffen, die aber unterschiedliche Vorzeichen haben.
Die Ablehnungsgründe der DAK bezogen sich auf die KV-Pflicht von über 55-Jährigen. Du unterliegst aber vom Grundsatz her schon mal gar nicht der Pflicht, wenn Du über der JAG liegst.
Das was roemer nannte ist für mich das Passendere. Nämlich die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Und da können die im Ausland zurückgelegten Zeiten bei einer dortigen gesetzlichen Kasse berücksichtigt werden, wie in D zurückgelegte Zeiten. Siehe Zitat von roemer.
Gruß
Sportsfreund