Krankengeld nach ALG 1 Bezug
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Krankengeld nach ALG 1 Bezug
Hallo.
Ich beziehe derzeit ALG1, das zum 28.2.2013 ausläuft, wenn ich von meinem Arzt zum Beispiel am 20.02.2013 krankgeschrieben werde, diese Erkrankung dann über den Termin 28.02.2013 (Auslauf des ALG1) andauert, habe ich dann ab dem 01.03.2013 Anspruch auf Krankengeld oder muss ich ALG 2 beantragen.
pilotxxl
Ich beziehe derzeit ALG1, das zum 28.2.2013 ausläuft, wenn ich von meinem Arzt zum Beispiel am 20.02.2013 krankgeschrieben werde, diese Erkrankung dann über den Termin 28.02.2013 (Auslauf des ALG1) andauert, habe ich dann ab dem 01.03.2013 Anspruch auf Krankengeld oder muss ich ALG 2 beantragen.
pilotxxl
Re: Krankengeld nach ALG 1 Bezug
Hallo,pilotxxl hat geschrieben:Hallo.
Ich beziehe derzeit ALG1, das zum 28.2.2013 ausläuft, wenn ich von meinem Arzt zum Beispiel am 20.02.2013 krankgeschrieben werde, diese Erkrankung dann über den Termin 28.02.2013 (Auslauf des ALG1) andauert, habe ich dann ab dem 01.03.2013 Anspruch auf Krankengeld oder muss ich ALG 2 beantragen.
pilotxxl
ja, es besteht Anspruch auf Krankengeld in höhe der ALG-1 Leistung.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna, danke für die Antwort.
Ich habe noch eine Nachfrage. Normalerweise muss die AfA 6 Wochen ALG1 weiterzahlen bevor die Krankenkasse KG zahlt. Wenn der Zeitraum bis zur Beendigung des ALG1 keine 6 Wochen mehr beträgt sondern z.B. nur 1 Woche, habe ich dann auch Anspruch auf Krankengeld (max. 72 Wochen) oder muss der 6 Wochenzeitraum erfüllt werden.
pilotxxl
Ich habe noch eine Nachfrage. Normalerweise muss die AfA 6 Wochen ALG1 weiterzahlen bevor die Krankenkasse KG zahlt. Wenn der Zeitraum bis zur Beendigung des ALG1 keine 6 Wochen mehr beträgt sondern z.B. nur 1 Woche, habe ich dann auch Anspruch auf Krankengeld (max. 72 Wochen) oder muss der 6 Wochenzeitraum erfüllt werden.
pilotxxl
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das Krankengeld ruht ja nur für den Zeitraum der Leistungsfortzahlung des Arbeitsamtes. Endet die früher, weil der Leistungsanspruch erschöpft ist, tritt das Krankengeld früher ein.
Ach ja, und doof ist die Kasse auch nicht. Ich bin sicher, dass gerade bei einer solchen Konstellation die Fallsteuerung schnell einsetzt.
Was ist das denn für eine Diagnose, dass die Arbeitsunfähigkeit schon jetzt planbar ist?
LG, Fee
das Krankengeld ruht ja nur für den Zeitraum der Leistungsfortzahlung des Arbeitsamtes. Endet die früher, weil der Leistungsanspruch erschöpft ist, tritt das Krankengeld früher ein.
Ach ja, und doof ist die Kasse auch nicht. Ich bin sicher, dass gerade bei einer solchen Konstellation die Fallsteuerung schnell einsetzt.
Was ist das denn für eine Diagnose, dass die Arbeitsunfähigkeit schon jetzt planbar ist?
LG, Fee
Ich glaube die Diagnose ist bekannt...
Also da wird mehr Info benötigt bevor man eine Aussage zum Krankengeldanspruch treffen kann.Verfasst am: Fr März 30, 2012 5:16 pm Titel: ALG 1 und Krankengeld
--------------------------------------------------------------------------------
Hallo.
Ende Mai 2012 habe ich 78 Wochen Krankengeld erhalten und bin somit ausgesteuert. Wenn ich nun ab Juni 2012 ALG 1 für 24 Monate beziehe und in dieser Zeit erkranke, bekomme ich dann erst einmal für maximal 6 Wochen das ALG 1 weiter oder muss ich sofort ALG 2 für die Zeit meiner Erkrankung beantragen, da ich ja im Mai2012 von der KK ausgesteuert wurde.
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
wo ist Macht Sinn?
Stellt sich eher die Frage der gibt ees denn überhaupt Krankengeld?
Gruß
Gruß