nebenberuflich selbständig, in Trennung lebend, Unterhalt
Verfasst: 29.01.2013, 20:42
Hallo,
ich hoffe, mir kann geholfen werden.
Und zwar bin ich seit Jahren selbständig, bis vorletztes Jahr immer in der Familienversicherung, vorletztes Jahr habe ich dann in die freiwillige Krankenversicherung gewechselt als nebenberuflich Selbständige.
Ich hatte den Tarif, bei dem ich bis 850 Euro verdienen darf, also ca. 150 Euro Krankenkassenbeiträge zu zahlen hatte - ich durfte diesen Tarif in Anspruch nehmen, weil ich ja quasi durch meinen Mann versorgt werde und von dem Unterhalt nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. So wurde es mir erklärt.
Nun haben mein Mann und ich uns getrennt, seit Mitte letzten Jahres leben wir auch getrennt, und nun möchte die Krankenkasse den Trennungsunterhalt als Einkommen werten und mich für 2012 rückwirkend in die höhere Gruppe einstufen. Also Nachzahlung.
Einzige Chance, aus der Nummer herauszukommen, ist belegen (was ich kann), dass ich in 2012 nur so viel verdient habe, dass ich noch in der Familienversicherung hätte bleiben können. Was auch tatsächlich leider so ist - auch im ersten Jahr der freiwilligen Versicherung konnte ich leider die 150 Euro für die Krankenkasse nicht mit Plus herausholen.
Ich finde es nur etwas widersinnig: wenn ich nun in die Geringfügigkeit zurückgehe und rückwirkend wieder familienversichert werde, DANN zählt der Unterhalt nicht als Einkommen und ich kann bis zur Scheidung froh und glücklich so weiterleben.
Aber ab dem Moment, wo ich freiwillig versichert bin, zählt dieser Trennungsunterhalt als Einkommen, obwohl sich faktisch zum Zustand von vorher (zusammenlebend, aber getrennt) nichts geändert hat.
Ist das rechtens oder kann mir das jemand erklären, wieso die offizielle Trennung nun den Unterschied ausmacht?
Für mich ist die einzige Möglichkeit, erstmal wieder in die Familienversicherung zurückzugehen, und dann das mit meinem Gewerbe zu verdienen, was ich verdienen darf, und nicht noch 250 Euro für die Krankenkasse dazu - was ich auch einfach nicht mehr schaffe zusammen mit der kommenden Nachzahlung.
Ich bin ziemlich verzweifelt.
Vielen Dank im Voraus,
Monika
ich hoffe, mir kann geholfen werden.
Und zwar bin ich seit Jahren selbständig, bis vorletztes Jahr immer in der Familienversicherung, vorletztes Jahr habe ich dann in die freiwillige Krankenversicherung gewechselt als nebenberuflich Selbständige.
Ich hatte den Tarif, bei dem ich bis 850 Euro verdienen darf, also ca. 150 Euro Krankenkassenbeiträge zu zahlen hatte - ich durfte diesen Tarif in Anspruch nehmen, weil ich ja quasi durch meinen Mann versorgt werde und von dem Unterhalt nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. So wurde es mir erklärt.
Nun haben mein Mann und ich uns getrennt, seit Mitte letzten Jahres leben wir auch getrennt, und nun möchte die Krankenkasse den Trennungsunterhalt als Einkommen werten und mich für 2012 rückwirkend in die höhere Gruppe einstufen. Also Nachzahlung.
Einzige Chance, aus der Nummer herauszukommen, ist belegen (was ich kann), dass ich in 2012 nur so viel verdient habe, dass ich noch in der Familienversicherung hätte bleiben können. Was auch tatsächlich leider so ist - auch im ersten Jahr der freiwilligen Versicherung konnte ich leider die 150 Euro für die Krankenkasse nicht mit Plus herausholen.
Ich finde es nur etwas widersinnig: wenn ich nun in die Geringfügigkeit zurückgehe und rückwirkend wieder familienversichert werde, DANN zählt der Unterhalt nicht als Einkommen und ich kann bis zur Scheidung froh und glücklich so weiterleben.
Aber ab dem Moment, wo ich freiwillig versichert bin, zählt dieser Trennungsunterhalt als Einkommen, obwohl sich faktisch zum Zustand von vorher (zusammenlebend, aber getrennt) nichts geändert hat.
Ist das rechtens oder kann mir das jemand erklären, wieso die offizielle Trennung nun den Unterschied ausmacht?
Für mich ist die einzige Möglichkeit, erstmal wieder in die Familienversicherung zurückzugehen, und dann das mit meinem Gewerbe zu verdienen, was ich verdienen darf, und nicht noch 250 Euro für die Krankenkasse dazu - was ich auch einfach nicht mehr schaffe zusammen mit der kommenden Nachzahlung.
Ich bin ziemlich verzweifelt.
Vielen Dank im Voraus,
Monika