Seite 1 von 1

Frage zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Verfasst: 29.01.2013, 19:17
von Andrea22
Hallo zusammen,

meine Frage habe ich nach der Aussteurerung der KK und ALG 1 - ein " Recht " auf eine AU ??

Bin aktuell noch ganz am Anfang der Klage am Sozialgericht wegen abgelehnter EMR...... der DRV....

Mein Arzt meint er müsste mir keine AU mehr ausstellen

Der gelbe Schein wäre nur für mich sozusagen als Nachweis.

Nun habe ich gehört, dass das Sozialgericht bei der KK nach der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fragt....

Oder gibt sich das Sozi-Gericht mit den Ärztl. Attest " zufrieden " ????

Da ich noch nie in dieser Situation war ( mich immer brav, egel in welchem gesundheitlichen Zustand in die ARbeit geschleppt hatte... )

treten diese Fragen leider auf !

Fragende Grüsse
Andrea 22

Verfasst: 29.01.2013, 19:59
von Czauderna
Hallo,
also bei ALG-1 Empfängern weiß ich es mit Sicherheit dass die Au. auf dem dafür
vorgesehenen Vordruck (gelb) bescheinigt werden muss. Bei ALG-2 Empfängern
wurde vor kurzem der Begriff Arbeitsunfähigkeit auch präzisiert, von daher gehe ich auch dort davon aus, dass für diesen Personenkreis die Standard-Au-Meldung genommen werden muss, jedenfalls bekommen wir seit einiger Zeit solche Meldungen und erfassen die auch in der Akte. Bei anderen Personengruppen, z.B. Schüler werden meist andere Vordrucke oder eigene Formulare von den Ärzten verwendet.
Gruss
Czauderna