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Ehrenamt für Rückkehr in die GKV : geht das ?!
Verfasst: 26.01.2013, 13:16
von Helmes63
Sehr geehrte Forenfachleute,
... in meinem Umfeld hörte ich als Ratschlag für einen sog. Nichtversicherten in der GKV (Nichtleistungsempfänger gemäß SGB)
die es wie bereits geschildert durchaus in größerer Zahl gibt er soll
eine ehrenamtliche Tätigkeit beim "Bundesfreiwilligendienst" antreten.
Mit dieser ist auch für Senioren mittleren Alters eine Finanzierung in
der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen ?!
Frage zum Problemfall:
Soll das wirklich stimmen? Ich denke dieser Vorschlag greift etwas zu kurz! Auf der anderen Seite ist die Mitversicherung (Vollmitgliedschaft) in der GKV laut Broschüren doch zumindest theoretisch möglich wenn ich das richtigt verstanden habe.
Verfasst: 26.01.2013, 13:28
von CiceroOWL
Bufidi über 55 vorher nicht GKV, hm dat ist wie mit den Arbeitnnhemehmern die das 55 Lebensjahr vollendet haben und in den letzten 5 jahren nicht 1 Tag gesetzlich krankenversichet waren. Das ist meines Erachtens sehr sehr problamtisch bis unmöglich. Denn der bundesfreiwilligendienst wird eine rsoziversicherugnspflichtigen Beschäftigung gene Entgelt gleich gesetzt. vergl gem Be v. 24.11.2012. Vergl § 6 Abs 3a SGB V. wie war denn der Versicherungsschutz bisher geregelt?
Verfasst: 26.01.2013, 14:15
von Rossi
Nun ja Jochen, nichts ist unmöglich.
Natürlich hast Du völlig recht, es besteht keine Versicherungspflicht in der GKV durch den BufDi, wenn der Kunde in dem 5 Jahreszeitraum nicht 1 Tag gesetzlich versichert gewesen ist.
Die meisten Kassen prüfen nur dies und lehnen die Versicherungspflicht ab.
Du hast aber noch etwas sehr wichtiges vergessen, nämlich die weitere Voraussetzung des § 6 Abs. 3a Satz 2 SGB V, die gern in der Praxis übersehen wird.
Weitere Voraussetzung ist nämlich, dass der ü 55-jährige in dem 5 Jahreszeitraum davon min. 2,5 Jahre
- hauptberuflich selbständig war
oder
- gut verdienender Angestellter
- Soldat
- Geistlicher
war.
Ist dies nämlich nicht der Fall, dann landet er auch in der GKV und zwar unabhängig davon, ob er in dem 5 Jahreszeitraum min. 1 Tag in der GKV war.
Wenn er bspw. in dem 5 Jahreszeitraum davor nur 2 Jahre und 4 Monate selbständig war, dann ist das Ausschlusskriterium nicht erfüllt und er landet in der GKV.
Zumindest nach dem Wortlaut des Gesetzes.
Dadurch kann man natürlich etwas lenken bzw. steuern. Nehmen wir an, dass der Kunde vor 2 Jahren noch selbständig war. Dann bedeutet dies im Umkehrschluss, dass er in den 5 Jahren davon Jahre hauptberuflich selbständig war und durch den BufDi würde keine Mitgliedschaft entstehen.
Also schiebt er den BufDi solange hinaus, bis er die 2,5 Jahre (keine Selbständigkeit) erfüllt hat und dann ist er als ü 55-jähriger drinne.
Verfasst: 26.01.2013, 14:17
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:Nun ja Jochen, nichts ist unmöglich.
Natürlich hast Du völlig recht, es besteht keine Versicherungspflicht in der GKV durch den BufDi, wenn der Kunde in dem 5 Jahreszeitraum nicht 1 Tag gesetzlich versichert gewesen ist.
Die meisten Kassen prüfen nur dies und lehnen die Versicherungspflicht ab.
Du hast aber noch etwas sehr wichtiges vergessen, nämlich die weitere Voraussetzung des § 6 Abs. 3a Satz 2 SGB V, die gern in der Praxis übersehen wird.
Weitere Voraussetzung ist nämlich, dass der ü 55-jährige in dem 5 Jahreszeitraum davon min. 2,5 Jahre
- hauptberuflich selbständig war
oder
- gut verdienender Angestellter
- Soldat
- Geistlicher
war.
Ist dies nämlich nicht der Fall, dann landet er auch in der GKV und zwar unabhängig davon, ob er in dem 5 Jahreszeitraum min. 1 Tag in der GKV war.
Wenn er bspw. in dem 5 Jahreszeitraum davor nur 2 Jahre und 5 Monate selbständig war, dann ist das Ausschlusskriterium nicht erfüllt und er landet in der GKV.
Zumindest nach dem Wortlaut des Gesetzes.
Wie war denn der Versicherungsschutz bisher geregelt? Daher diese Frage rossi
angeforderte Hintergrundinformation
Verfasst: 30.01.2013, 15:34
von Helmes63
So eine Überlegung ergibt sich nur bei einer längeren Nichtversicherung wie hier bspw. über ein Kalenderjahr.
Wie bereits meines Wissens hier erwähnt kommt kein Nichtversicherter an einer Nachzahlung von Beiträgen vorbei. Ich meine mal mitbekommen zu haben dass eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft so zw. 110 - 130 EURO an Monatsbeiträgen mit sich bringt. Es sei denn man hat außerordentliche Reichtümer angehäuft. Allerdings weiß ich nicht ob inzwischen alle 7 Einkunftsarten hier dazu gerechnet werden für die Beitragsermittlung.
Wenn ich hier falsch unterrichtet bin : bitte hier intervenieren, denn Gesetze ändern sich ja auch mit der Zeit ohne das man dies vollständig mitbekommt.