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KK will Krankengeld nicht übernehmen wg. falscher Diagnose

Verfasst: 25.01.2013, 14:01
von kalli2000
Hallo, meine Geschichte fängt damit an, das ich wegen einer Arthrose ein neues Hüftgelenk bekam und über 78 Wochen krank geschrieben war. Habe dann 3 Wochen ALG bekommen und danach in meinem alten Job wieder ca. 3 Monate gearbeitet. Danach bekam ich starke Beschwerden im Knie und ging zum Orthopäden. Der behandelte mich dann 3 Wochen auf Arthrose im Knie. Keine besserung der Schmerzen und dann hat er mich zum MRT geschickt. Die diagnostizierten einen defekten Miniskus. Dieser wurde refixiert und nu gehts schon viel besser. Jetzt will meine KK kein Krankengeld bezahlen weil in der ersten Krankmeldung die Diagnose Arthrose steht. Bei allen Folgebescheinigungen der anderen Ärzte (MRT, Hausarzt und Krankenhaus OPbericht steht Innenminiskus. Der Sachbearbeiter meint jetzt soll ich eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, das die herbeiführung des Miniskusschaden durch Arthrose ausgeschlossen werden kann. Die beim Chirurgen meinten dass eine Arthrose ein Folgeschaden eines defekten Miniskus sein kann aber unwahrscheinlich umgekehrt und das die mich aus der KK raushaben wollen. Kann das denn sein was die mir da erzählen ?
Wäre für Hilfe sehr dankbar !!
Gruß Kalli

Verfasst: 25.01.2013, 14:52
von Habssatt
Hallo kalli2000,

Man versucht hier eine Diagnose auf Alter Krankheit ( 78 Wochen ausgeschöpft) zu diagnostizieren, Arthrose = Degenerativ. Ergo, noch kein Krankengeld.

Allerdings, für mich als beidseitig Meniskus Geschädigter erschließt sich nicht,wie der SB deiner KK dir solches Fachärzte Wissen unterstellt, dass du nachweisenkannst, dass es ausgeschlossen ist, dass der Meniskusschaden nicht durch Arthrose Entstanden ist??
Ursache - wer ist von einem Meniskusschaden betroffen?
Oft führt ein Knieverdrehtrauma zu einer Meniskusverletzung.
Häufiger tritt jedoch der degenerative Meniskusschaden auf Grund des vorzeitigen Alterungsprozesses des Meniskusgewebes ohne adäquates Trauma auf, meist infolge von Überbelastung und/oder Achsenfehlstellung bzw. aufgrund wiederholter Mikrotraumen.
Diagnostik
Die klinische Diagnose der Meniskusläsion wird durch die klinische Untersuchung der Inspektion und Palpation, durch spezifische Funktions- und Schmerztests, durch Punktion und der Röntgenaufnahmen in 2 Ebenen, ggf. Kernspintomographie/MRT bestätigt.
Therapie
Die Therapie des Meniskusschadens ist je nach Schweregrad konservativ oder operativ möglich. Bei einem weitgehend „beschwerdearmen“, stabilen Meniskusriss, der Alltagsbelastungen zulässt, ist eine kombinierte medikamentös-physikalische Therapie möglich.
sportklinik.de/meniskusschaden.html
Also nix, Arthrose, die kommt nach den Meniskusschäden. Man versucht sich hier
um die Zahlung von Krankengeld zu drücken. Falschdiagnose und Behandlung
liegt nicht in deiner Verantwortung, sondern in der deines behandelten Arztes.



Gruß

Habssatt

Verfasst: 25.01.2013, 19:06
von Krankenkassenfee
Hallo,

die Kasse hat zu klären, ob nicht auch Arbeitsunfähigkeit wegen der Arthrose besteht. Und da der Arzt es draufgeschrieben hat, sieht sie sich erst mal im Recht.

Meine Vorgensweise wäre Folgende:
Ärztliches Attest besorgen, dass wegen der Arthrose der Hüfte keine Arbeitsunfähigkeit aktuell besteht. Und dass die Arthrose im Knie nichts mit der Arthrose in der Hüfte zu tun hat. Damit Krankengeld beantragen bzw. Widerspruch einlegen, sofern die Kasse das Krankengeld bereits schriftlich abgelehnt hat.
Die Kasse wird dann über den MDK klären, ob sie sich der ärztlichen Meinung anschließt. Wenn nein, musst Du leider den Rechtsweg bestreiten.

Und je schneller Dein Arzt da was Vernünftiges zu Papier bringt, desto schneller kann das geklärt werden.

LG, Fee

Verfasst: 26.01.2013, 20:41
von kalli2000
Man seid ihr schnell !
Also, ich hab erstmal beim Doc nachgefragt ob eine Revidierung der ersten Diagnose(Arthrose) möglich ist. Klare Antwort: Nein !! Weil eine Arthrose definitiv auf dem Röntgenbild erkennbar ist. Einzig eine Änderung der ersten AU auf 2 Diagnosen(Arthrose u. Miniskus) ist möglich und wurde mir zugefaxt. Jetzt werde ich wohl erstmal den Befund vom MRT und die geänderte AU mit einem netten Brief zur Hauptgeschäftsstelle schicken bevor ich böse werde. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Danke an alle u. bis zum nächsten mal...
Kalli

Verfasst: 27.01.2013, 08:23
von Krankenkassenfee
Hallo,

vielleicht suchst Du noch mal das Gespräch mit dem Arzt. Dass eine Arthrose auf dem Röntgenbild erkennbar ist, ist unstrittig. Nur sollte genau beschrieben werden, welches Gelenk bei dieser AU von der Arthrose betroffen ist.
Und dass auf einem Röntgenbild oder einer Befunderhebung alte Diagnosen auftauchen ist normal. Aber auf einer AU sollten sie nur auftauschen, wenn sie akute auch Arbeitsunfähigkeit bedingen. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

LG, Fee

Edit
Und der Arzt hat das schon sauber zu verschlüsseln.
M019 = Arthrose (so ungefähr überall im Körper bzw. den Gelenken mögich), oder M169 Koxarthrose (Hüfte) oder M179 Gonarthrose (Knie)

Verfasst: 27.01.2013, 21:50
von kalli2000
Hallo Fee,
ich befürchte , dass sich das leichter schreibt als bewerkstelligen läßt.
Die waren schon angesäuert als ich das Wort "revidieren" ins Telefon sprach.
Das mit dem verschlüsseln seh ich jetzt nicht so eng, da es sich ja um eine 9 Wochen alte AU handelt, bekommt der Arbeitgeber ja keine Änderung mit sondern nur die KK. Bei mir wurde sie geändert und es steht jetzt M17.9GL u. M23.33GL drin.
Ich warte die Reaktion der KK erstmal ab und dann kann ich es ja immernoch mit dem pers. Arztgespräch versuchen.
Gruß Kalli

Verfasst: 27.01.2013, 22:26
von GerneKrankenVersichert
Wichtig ist nicht die Diagnose, sondern ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen besteht. Und da müsste die Kasse eigentlich beim Arzt schriftlich nachgefragt haben. Falls das nicht geschehen ist, würde ich da mal ansetzen und zunächst beim Arzt anfragen, ob er einen ursächlichen Zusammenhang sieht. Wenn ja, hast du schlechte Karten.