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Krankengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Verfasst: 25.01.2013, 12:44
von PeLu007
Hallo zusammen,

da ich zum ersten mal Krankengeld beziehen muss, habe ich ein paar Fragen.

Wie lange dauert es im Durchschnitt etwa, bis man den Bescheid über die Höhe des Krankengeldes bekommt?

Wie ist das, wenn man in Krankengeldbezug ist und das Arbeitsverhältnis wird gekündigt und ich bin auch darüber hinaus noch ununterbrochen krank.
Endet der Krankengeldbezug mit Ende des Arbeitsverhältnisses und man erhält Arbeitslosengeld oder erfogt weiterhin die Zahlung das Krankengeldes?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

Lg
Rainer

Re: Krankengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Verfasst: 25.01.2013, 15:22
von Czauderna
PeLu007 hat geschrieben:Hallo zusammen,

da ich zum ersten mal Krankengeld beziehen muss, habe ich ein paar Fragen.

Wie lange dauert es im Durchschnitt etwa, bis man den Bescheid über die Höhe des Krankengeldes bekommt?

Wie ist das, wenn man in Krankengeldbezug ist und das Arbeitsverhältnis wird gekündigt und ich bin auch darüber hinaus noch ununterbrochen krank.
Endet der Krankengeldbezug mit Ende des Arbeitsverhältnisses und man erhält Arbeitslosengeld oder erfogt weiterhin die Zahlung das Krankengeldes?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

Lg
Rainer
Hallo,

nun, bei einem Beschäftigten hängt die Mitteilung über die Krankengeldbewilligung von drei Faktoren ab.
1. Liegen Arbeitgeber und Kasse die Au-Bescheinigungen vor (zeitgerecht)
2. Hat der Arbeitgeber in der 6. Woche der Au. die Verdienstbescheinigung
per Datenaustausch (maschinell) an die Kasse geschickt
3. Besteht überhaupt ein Krankengeldanspruch.

In der Praxis hängt die rechtzeitige Mitteilung über den Beginn und die Höhe des Krankengeldes meist an 2. - viele Arbeitgeber, gerade kleinere Unternehmen haben das einfach noch nicht so mitbekommen, dass sie nun dieser Verpflichtung der maschinellen Datenübermittlung auch hier nachkommen müssen. Die Kasse überwacht den Eingang der VB. und wenn am Ende der sechsten Woche nix da ist, dann bekommt der Arbeitgeber wie früher eine entsprechende Anfrage per Post.

Zur anderen Frage : Endet während der Au. bzw. während des Krankengeldbezuges die Beschäftigung und ist die AU. lückenlos nachgewiesen, dann wird ab dem Folgetag nach Ende der Beschäftigung auch das Krankengeld gezahlt bzw. weiter gezahlt für die ununterbrochen weiterbestehende AU.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.01.2013, 22:42
von PeLu007
Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antworten! :D

Lg
Rainer

Verfasst: 28.01.2013, 14:43
von Adler76
Und lasse dir bitte keinen vom Pferd erzählen von wegen.....sie sind gekündigt,also habe sie keinen Krankengeldanspruch mehr....


Das ist schlichtweg FALSCH!!!!