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krank-gekündigt- Krankengeld wird ausgesteuert und jetzt?

Verfasst: 25.01.2013, 01:26
von AnnaB
Hallo zusammen,

ich komm aus meiner Depression nicht raus. Aber ich versuche mich kurz zu fassen.

Okt. 2004 - July 2010 gearbeitet- Firma hat geschlossen
July 2010 - Jan. 2011 ALG I
Jan. 2011 - Nov 2011 gearbeitet - dann totales Burnout mit Depressionen (habe noch einen autistischen Sohn, der erst mit 22 seine Diagnose hatte. Könnt euch vorstellen, wie alleine man die ganzen Jahre damit gelassen wurde und wie schwer es war endlich Hilfe zu bekommen. Abgesehen davon konnte ich wegen meinem Sohn nicht arbeiten gehen)
Nov 2011 - ca. Ende März KKG, Reha, Psychotherapeut und Psychiater

Ende März soll ich ausgesteuert werden.

Seit dieser Woche wurde eine Schlafapnoe bei mir festgestellt.
Ich bekomme zwar eine Maske zum Schlafen, aber das kann auch wieder dauern bis ich diese ständige Müdigkeit tatsächlich loshabe und mit ihr hoffentlich auch die Depressionen.

Ich bin jetzt 48 Jahre :( Kniearthrose kommt noch hinzu. Ich überlege mir einen Grad der Behinderung zu holen. Das kostet auch wieder enorme Kraft. Und ich weiß nicht mal, ob das was bringt.

Ich wollte eine Belastungserprobung machen, die wurde von der Kasse abgelehnt. Es sei das Arbeitsamt oder der Rententräger zuständig.

Meine Sorgen sind enorm und nicht zu sagen ich verzweifle beinahe wie es weitergehen soll.

1. Habe ich aufgrund der neuen Krankheit Schlafapnoe (die eigentlich die Ursache für die vorherigen Leiden ist) eine Chance weiterhin nach den 78 Monaten KKG zu bekommen.

2. Falls nicht, bekomme ich dann gleich Hartz IV oder ALG I

3. Oder was könnte ich noch tun, bis ich tatsächlich wieder gesund bin.

Mit diesen Sorgen bin ich jetzt natürlich erst recht depressiv und schlafe kaum, auch weil die Maske noch so neu ist. Meine Wohnung kostet 400 Euro. Das ist sicher auch zu viel für Hartz IV.

Bitte bringt doch etwas Licht in meine Gedanken!

Gruß
Anna

Verfasst: 25.01.2013, 08:56
von Rossi
Durch die Gewährung von Krankengeld dürfte ein neuer Anspruch auf ALG I entstanden sein.

Am besten Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen. Ggf. handelt es sich um einen sog. Nahtlosigkeitsfall (§ 145 SGB III).

Dann musst Du entweder einen Reha- oder Rentenantrag stellen.

Verfasst: 25.01.2013, 10:12
von AnnaB
Hallo Rossi,

danke für deine Antwort.
Ich habe nach dem Paragrafen gegoogelt, den du angegeben hast.

Das heißt also ich muss zum Arbeitsamt und dort einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Rentenantrag stellen? Die Rente würde mir niemals reichen.

Und was meinst du damit dass ein neuer Anspruch auf ALG I entstanden ist? ALG I für ein ganzes Jahr?

Verfasst: 25.01.2013, 21:09
von Rossi
Du solltest auf jeden Fall Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen.

Wenn Du weiterhin krank bist, dann muss die Arbeitsagentur dies prüfen und Dich ggf. auffordern einen Rehaantrag zu stellen. Dies stellt die Arbeitsagentur fest.

Wenn Du nicht krank bist, dann stellst Du dich einfach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und beantragst das normale ALG I.

Verfasst: 26.01.2013, 13:14
von AnnaB
okay.

Das bedeutet für mich, falls ich tatsächlich schneller gesund werde durch die neue Maske fürs Schlafen, dann habe ich Anspruch auf ALG I.
Falls nicht, dann Reha-Antrag.

Und das Ganze dann durch die Arbeitsagentur nicht durch die Krankenkasse.

Danke Rossi :wink: