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Schwierigkeiten mit Krankengeld
Verfasst: 23.01.2013, 16:41
von Willi06
Hallo zusammen.
Nach 23 Tagen : Bestätigung das ich Krankengeldanspruch habe erhalten.
Unterlagen ausgefüllt mit Auszahlschein eingereicht.
Erneute Belehrung zur lückenlosen Arbeitsunfähigkeit erhalten.
Mein Problem. Mein Arzt geht eine Woche vor Jahresende in Urlaub bzw.
schließt die Praxis.
Schreibt mich bis zum 29.12.2012 krank obwohl ich Ihn gebeten hatte
mich bis zur Eröffnung (Urlaubsende) krank zu schreiben. Also bis
zum 2.01.2013. Ging angeblich nicht. Ich sollte sofort am ersten Tag erscheinen wenn
die Praxis wieder auf hat. Laut Information im Gesetz hätte ich mich beim Vertretungsarzt oder Notpraxis melden sollen.
Wer weiss das schon. Ich habe einfach meinem Arzt vertraut.
Dieser ist jetzt auch wieder 4 Wochen in Urlaub.
Was kann ich machen.
Wie soll ich mich verhalten.
Danke
Verfasst: 23.01.2013, 17:38
von Czauderna
Hallo,
steht denn auf dem Schein genau der Tag an dem er dich wieder einbestellt hat ?
Du schreibst aber selbst - Belehrung über lückenlosen Nachweis der AU. -
die fehlt dir nun - warum meldest du dich erst jetzt ?
Mein Rat, wende dich vertrauensvoll an deine Kasse und schildere dort, am besten persönlich deine Misere, vielleicht triffst du dort auf einen verständnisvollen Kollegen.
Was machst du von Beruf, weil du schreibst, nach 23 Tagen, oder sollte das 43 Tage heißen. Wenn du beschäftigt bist, dann ist das Ganze kein Beinbruch, nur wenn du arbeitslos bist, dann kann es zum Verlust des Krankengeldes vom 30.12. bis zu dem Tag, an dem der Arzt den Schein ausstellt kommen.
Ach ja - die Sache mit dem Vertretungs-/ oder Notarzt - wäre auch ne Möglichkeit gewesen, dass sofort nach der Erkenntnis in Angriff zu nehmen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.01.2013, 18:02
von Carola
Czauderna,
warum hast du den das Thema nicht angesprochen ?
Schreibt mich bis zum 29.12.2012 krank obwohl ich Ihn gebeten hatte
mich bis zur Eröffnung (Urlaubsende) krank zu schreiben. Also bis
zum 2.01.2013. Ging angeblich nicht. Ich sollte sofort am ersten Tag erscheinen wenn die Praxis wieder auf hat.
Ich würde mich in den Jungel auch erstmal auf meinen Arzt verlassen.
Warum seitenlang Gesetze lesen nur weil ich einen Kühlschrank kaufen will..
Wer wenn nicht mein Arzt sollte ich den da Vertrauen ?
OK, wir wissen es, das die KK nur mit sehr viel Glück zahlt, macht sie aber nicht, sagt meine Glaskugel.
Die Belehrung sollte so sein das drin stehen muss das man auf jeden Fall zur Vertretung/Notarzt/Krankenhaus gehen muss um seinen Anspruch zu behalten, wenn mein beh. Arzt in Urlaub/Krankheit/Tot/Lottogewinn nicht den Termin zur nächsten Bestätigung der AU wahrnimmt.
Bestimmt werden einige Krankenkassen nicht ihre Schlupflöcher nicht gerne erläutern, solten sie aber.
Ein, zwei Sätze mehr auf den Bescheid kosten ja wohl nichts, und würden
einige Ärzte in Erklärungsnot bringen, wenn sie mal wieder sagen
"Is schon ok, ich mach das seit Adenauer so"
lg
PS: War als Verbesserungsvorschlag gedacht, mal sehen ob eine Krankenkasse das aufgreift, so wie einige andere Dinge, die durch kleinigkeiten beseitigt werden könnten (Fahrgeld bei Wiedereingliederung, usw).
Ihr solltet mal eine Rubrik aufmachen in der man solche Vorschläge Posten kann, Umsetzung..nun da hoffe ich drauf das einige Mitarbeiter
der KK es ihren Entscheidungsträgern vortragen, wenn sie es auch als
gut/verbesserung ansehen.
Verfasst: 23.01.2013, 18:37
von Willi06
Hallo Czauderna
Ich habe davon nicht gewusst und habe meinen Arzt vertraut.
Erst heute ist bei den Papieren die die Krankenkasse
schickt diese Infomation dabei.
Verfasst: 23.01.2013, 18:43
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 23.01.2013, 18:55
von Willi06
Die Kasse will nicht zahlen weil diese Tage dazwischen liegen
vom 28.12.12-02.01.2013 also 28 ist Freitags - hätte ich mich melden müssen egal wo,, wie ich jetzt weis" - Samstag-Sonntag- Montag = Feiertag
02.01 beim Arzt
Ob ich überhaupt noch versichert bin muss ich erst morgen abklären
Verfasst: 23.01.2013, 19:50
von Carola
Diese Fälle nerven langsam, warum wird nicht abgeholfen ?
Ok, wenn nach 3 wochen jemand einfällt " mussii mal Arzt gehen"..
Aber we gesagt, schreibt das so rein das es auch dumme (normale) Menschen verstehen, die nicht bei Gericht Arbeiten.
Die Werbung der Krankenkassen könnt ihr ja auch so anpassen.
........................
Also Kasse will und wird nicht mehr Zahlen, so wie ich vorher schon
vermutet habe.
Frag dein Arzt, der dir ja sagte passt schon.
Aber, der bekommt sehr schnell Alzheimer, also wie sooooo
oft bist du genau in den Punkt ein Seeeeeeeeeelterner Einzelfall.
Mittlerweile glauben wir.(wir sind von der IGM) das es gewollte
Einzelfälle sind, da wir nicht davon ausgehen das alles was im Internet
von "Einzelfällen" geschrieben wurde richtig und wahr ist.
Unsere "Einzelfälle" werden mittlerweile dokumentiert, mal sehen, wie viele es pro KK und in NRW so werden.
Alles belegbar, Gerichtsfest, nur Mitarbeiter die sich an Gewerkschaft/Arbeitgeber gewendet haben.
Sebst wenn du ein Anti-Kankenkassen Troll bist, was ich wirklich nicht glaube, du bist kein Einzelfall..
Mein Rat..Rechtsanwalt für Sozialrecht, Arzt in die Haftung nehmen wegen Falschberatung.
Ausserdem gibt es ene 1 Monatige nachversicherung, bei dir..28.1.2013
Allerdings gibt es hier keine Rechtshilfe, un persönlich sage ich dir..
21 Tage nach dem du wusstet das was falsch läuft im Internet nachzufragen...geh einfach zum Anwalt.
Verfasst: 23.01.2013, 20:08
von Czauderna
Hallo,
ich denke, hier kann nur der Arzt selbst helfen - nämlich in der Gestalt, dass er der Kasse bestätigt, dass er den Schein falsch ausgefüllt hat, was die Bescheinigung der AU-Dauer angeht, er hätte eben 2.1.2013 schreiben müssen und dass er dem Patienten keinen Vertretungsarzt genannt hat, bei dem dieser seinen Schein hätte bestätigen lassen können.
Wenn die Kasse auf dem Bewilligungsbescheid klar und deutlich stehen hat, dass die AU. lückenlos nachgewiesen werden bzw. bescheinigt sein muss, dann wird sie sich genau darauf stützen, denke ich.
Ich gehe davon aus, dass du arbeitslos bist !!!!
Aber da fällt mir noch etwas auf - wenn du bis zum 29.12. Au geschrieben bist von deinem Arzt, warum musst du dann schon am 28.12. dorthin - du musst am 29.12. zum Arzt, das ist aber ein Samstag, also kannst du erst am nächsten Werktag dorthin und das war der 2.1.2013 - so sehe ich das - vielleicht habe ich nicht richtig gesucht oder an der falschen Stelle, aber ich habe nirgendwo gefunden, dass in solchen Fälle zwingend der vorherige Werktag genommen werden muss. Wäre doch ein Widerspruchsargument, oder ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.01.2013, 20:21
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.