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Versicherungsverlust droht, was nun ?

Verfasst: 23.01.2013, 16:33
von cyjo5
Hallo,
ich bin seit 1983 bei der IKK (unter wechselnden Bezeichnungen) - z.Zt. IKK Classic - versichert. Im Oktober 2011 hatte ich einen Nervenzusammenbruch (Mobbing durch den AG) und war vom 04.10-31.12.2011 AU geschrieben. Wegen Differenzen mit dem behandelnden Neurologen mußte ich diesen verlassen und konnte auf die schnelle keinen neuen finden. Daher war vom 01.01.-09.08.2012 ALG 1 angesagt. Seit März 2012 bin ich in Psychotherapie. Einen neuen Neurologen hatte ich leider erst seit 09.08.2012 - seitdem auch wieder AU geschrieben. Nun hat die KK im Nov. 12 von sich aus den MdK eingeschaltet, welcher nach Aktenlage ein Gutachten erstellt hat mich aufgefordert einen Antrag auf Reha zu stellen.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, da mein Therapeuth (wie auch ich) der Meinung ist, daß dies für mich absolut schädlich wäre (wg. der starken Angststörung würde ich Rückschritte machen, + div. andere Gründe) Dies liegt der KK und dem MdK auch in Form eines Gutachtens des Psychologen vor. Er schließt sowohl eine stationäre wie auch ambulante Reha aus.
Nun läuft die Frist der KK am 04.02.13 aus. Bis dahin muß ich einen Antrag stellen, oder ich fliege da raus.
Alternativ könnte ich mich natürlich wieder bei der Arbeitsagentur melden. Aber ich bin ja definitiv nicht arbeitsfähig.
Könnte ich mich ggfls. bei einer anderen KK zum 05.02.13 anmelden, wenn bei der AA gemeldet? Brauche ja dann bei der IKK nicht mehr kündigen.?
Oder hat jemand einen Rat, was ich sonst tun kann um weder Versicherungsschutz noch Geld zu verlieren?

Viele Grüße und vielen Dank im voraus

Frank

Verfasst: 23.01.2013, 17:02
von Krankenkassenfee
Hallo,

zunächst einmal wird das Krankengeld versagt, wenn Du nicht fristgerecht den Reha-Antrag stellst. Und damit ist auch die Versicherung zu klären. Und nein, Du kannst nicht so einfach die Kasse wechseln und Dich neu anmelden.

Dein Widerspruch gegen die Aufforderung zur Reha-Antragstellung hat keine aufschiebende Wirkung. Insofern läufst Du wirklich Gefahr, dass das Krankengeld nicht gezahlt wird.

Mein Vorschlag: Stell den Rehaantrag jetzt noch, und füge ein Schreiben bei, dass Du Deinen Widerspruch weiterhin aufrecht hälst. Das Attest, dass Du keine Reha machen kannst schickst Du ebenfalls zur Rentenversicherung. Oder gib das alles bei der Rentenversicherung vor Ort ab, und lass Dir die Antragstellung bestätigen und lege den Nachweis der Kasse vor. So gewinnst Du Zeit und Geld. Denn die Rentenversicherung prüft, ob sie Dir überhaupt eine Reha bewilligt. Und unabhängig von der Prüfung der Kasse, ob die Aufforderung zur Rehaantragstellung zurückgenommen wird, kann passieren, dass die Rentenversicherung die Reha ablehnt oder zurückstellt.

Und mal noch eine Anmerkung. Du bist hier im Forum nicht der Erste, der nicht zu Reha fahren kann/will. Zum Erkrankungsbild gehört die Angst von zuhause weg zu sein dazu. Aber viele Leidensgenossen haben von der Reha profitiert, wenn sie erst mal da angekommen sind. Und sicher hat Dein Doc eine andere (erfolgversprechende) Therapie statt der Reha in Planung. Tagesklinik oder so. Denn nur vom Abwarten und Gesprächen wird es nicht besser, und da wird die Kasse auch nicht mitmachen.

LG, Fee