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Krankenkasse ändert Stufenplan für Wiedereingliederung

Verfasst: 16.01.2013, 16:01
von Menina
Hallo zusammen,

seit 02.02.12 bin ich krankgeschrieben und habe 50% Schwerbehinderung. Meine Arbeitszeit waren 30 Stunden Woche, ich habe diese als Dauernachtwache mit 3 oder 4 Nächten die Woche geleistet. Jetzt wurde eine stufenweise Wiedereingliederung mit meiner Ärztin und Arbeitgeber erstellt und der Krankenkasse vorgelegt.
Darin steht unter anderen, das ich keine Wochenenddienste und nur Tagdienst machen darf. Angekreutz ist, das der Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist.
Die Stufen sind wie folgt aufgeteilt:

04.02.13 - 15.02.13 --> 3 Stunden täglich
18.02.13 - 01.03.13 --> 4 Stunden täglich
04.03.13 - 15.03.13 --> 5 Stunden täglich
18.03.13 - 29.03.13 --> 6 Stunden täglich

Heute bekam ich Post von der Krankenkasse.
Darin steht:
Der Wiedereingliederungsplan ihrer behandelnden Ärztin sieht folgende tägliche Arbeitszeit vor:

04.02.13 - 15.02.13 --> 3 Stunden täglich
18.02.13 - 01.03.13 --> 4 Stunden täglich
04.03.13 - 15.03.13 --> 5 Stunden täglich

Die stufenweise Wiedereingliederung endet voraussichtlich mit dem 15.03.13, so das Sie ihre Berufstätigkeit voraussichtlich am 16.03.13 wieder im vollen Umfang aufnehmen können.
Als letzter Satz steht da noch, das mein Arbeitgeber und die behandlende Ärztin bereits informiert wurden.

Jetzt meine Frage: Hat der nette Sachbarbeiter der Krankenkasse das Recht dazu, den Stufenplan zu ändern? Eigenmächtig? Ohne das Einverständnis von mir, der Ärztin und Arbeitgeber?
Ich dachte, das alle damit einverstanden sein müssen? Hab ich da was falsch verstanden?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, was da schief gelaufen ist? Und, kann ich mich dagegen wehren? Ich finde es unfassbar, das der Sachbearbeiter sich einfach über meine behandlende Ärztin stellt!

Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Gruß Menina

Verfasst: 16.01.2013, 16:33
von Gast
wenn du vorher schon 30 Stunden gearbeitet hast, auf 5 Tage verteilt, dann sind das 6 Stunden täglich. demnach endet die Eingliederung wie beantragt am 15.3., weil danach 6 Stunden normal sind. ich verstehe deshalb deine Frage nicht.

Verfasst: 16.01.2013, 16:51
von Czauderna
Hallo,
sehe ich auch so - 6 Stunden heisst volle Belastung - ich sehe hier auch dass die Krankenkasse richtig und logisch entschieden hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.01.2013, 19:55
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 16.01.2013, 19:58
von Krankenkassenfee
Hallo,

aber die Wiedereingliederung kann trotzdem mit 6 Stunden laufen, wenn Du noch Einschränkungen hast (z.B. nicht heben, keine Schichtdienste, kein Telefon oder keine Kunden oder was es sonst noch gibt).

Vorschlag: Geh zum Arzt, lass den 18.3.-29.3. noch mal neu auf einen Folge-Plan schreiben, mit den Einschränkungen. Die stehen dann rechts daneben unter Bemerkungen.

Wenn Du aber keine Einschränkungen bei den 6 Stunden hast, dann hat die Kasse recht.

LG, Fee

Verfasst: 16.01.2013, 20:00
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:naja, 6 Stunden täglich sind doch noch nicht 6 Stunden nachts - oder doch?
Hallo,
kann sein, kann aber auch nicht sein - ich bin davon ausgegangen, dass die Wiedereingliederung sich auch im Ablauf an der vorherigen Tätigkeit orientiert -
wenn da arbeitstechnisch Unterschiede zwischen Tag und Nachtdienst sind, was ich allerdings nicht glaube, dann könnte man da tatsächlich mal nach haken.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.01.2013, 20:30
von broemmel
sind Nachts 6 Stunden länger als am Tag?

Re: Krankenkasse ändert Stufenplan für Wiedereingliederung

Verfasst: 16.01.2013, 21:32
von Carola
Menina hat geschrieben:Hallo zusammen,

seit 02.02.12 bin ich krankgeschrieben und habe 50% Schwerbehinderung. Meine Arbeitszeit waren 30 Stunden Woche, ich habe diese als Dauernachtwache mit 3 oder 4 Nächten die Woche geleistet.
Für Krankenkassenmitarbeiter/Fallmanager nochmals geschrieben...
30:3 = ? mehr als 6 stunden
30:4 =? richtig !
Stufenplan handelst du nur mit Arzt aus, mit keinen anderen, auch nicht mit
SB`ler/Arbeitgeber/MDK auch nicht..warum ? weil keiner in deiner Haut steckt !
Du kannst jederzeit abbrechen/verlängern/verkürzen, immer mit Arzt im Boot, hoffe der kann besser Rechnen als deine KK/SB hier, die sich sofort auf dich stürzen wollen.
Aus eigener Erfahrung. Ich hatte auch eine Wiedereingliederung, wurde so nicht von KK angenommen da ihnen 4 wochen nach 8 Monaten Krank zu viel waren.
Sollte nur 2 wochen sein (MDK vorgabe nach KK anfrage)
Ergebniss...
Ich/mein Arzt/mein Arbeitgeber/ haben nicht mehr zugestimmt, weiter krank, MDK sagt nun ohne Wiedereingliederung geht das garnicht..
6 Wochen später wurde erstgenannter Plan befürwortet von KK.
Da wollte mein Arbeitgeber aber nicht mehr, dann war Krankenkasse sauer, ich soll doch bitte auf mein AG einwirken.
Nun, ich habe noch 2 Monate später Schreiben von meiner KK bekommen, das ich doch bitte Mitwirken möchte, und mein AG ja nichts zahlen brauch in der Zeit.
War aber schon seit wie gesagt 2 Monaten wieder am Arbeiten. Ging aber nur weil AG mich auf einen Schonarbeitsplatz setzte, und ich sogar bei bedarf halbe Tage Urlaub nehmen konnte.
lg
PS: ne, dachte ehr das nur mein Fallmanager so rechnen kann, scheint wohl ehr so zu sein das man gerne was überliest.
PPS: Zur Info, 6 std Nachtarbeit sind wirklich anders zu bewerten als 6 std
am Tage. Versuch einfach mal normal zu schlafen/essen nach so einen Dienst. Aber waren ja nicht 6 std, sondern ? ja richtig..30:3/30:4*Nachts

Verfasst: 16.01.2013, 21:32
von Menina
Hallo zusammen

Danke für die Antworten. Zur Erklärung: Ich bin Altenpflegerin und arbeite stationär. Habe durch meine Erkrankung physische und psychische Einschränkungen. Bin auch mit beiden in Behandlung.

@ wildwasser und Czauderna
Das bedeutet meiner Meinung nach nicht, das ich in den 6 Stunden so belastbar bin wie vor meiner Erkrankung. Darum geht es mir. Ich kann mir nicht vorstellen, das meine Leistungsfähigkeit sich in so kurzer Zeit sich so steigert das ich meiner Stellenbeschreibung entsprechen kann.
Woher will der Sachbearbeiter wissen und entscheiden, wann ich was ich in meinen Beruf kann und was nicht? Ich seh es so, das der meiner Ärztin die Kompetenz absprechen möchte.
Die Seite, die ihr ansprecht, hatte ich noch nicht gesehen, Danke!

@ Machts Sinn und broemmel
Von den Tätigkeiten her gibt es in meinen Beruf sehr große Unterschiede zwischen Tag- und Nachtdienst..
Im Nachtdienst z.B. hole ich immobile Bewohner nur aus dem Bett, wenn unbedingt nötig. Im Tagdienst werden alle mobilisiert. Im Nachtdienst arbeite ich alleine, im Tagdienst mindestens zu zweit...

@ Krankenkassenfee
Danke! Ich hab mich da unklar ausgedrückt, stimmt schon. Ich soll nur Frühdienste machen, nicht heben, keine Betreung Sterbender, keine Wochenenddienste... alles was sich in meinen Beruf eigentlich nicht vermeiden lässt. Dafür werde ich ja bezahlt. Die Einschränkungen stehen ja auf den ursprünglichen Wiedereingliederungsplan drauf..
Deinen Vorschlag werde ich gleich morgen noch mal mit meiner Ärztin besprechen.

Ich freue mich weiter über Antworten. Gruß Menina

Verfasst: 16.01.2013, 21:54
von Czauderna
Hallo,
okay, okay - wie ich es schon weiter oben geschrieben habe - wenn sich die Wiedereingliederung so gestaltet wie jetzt beschrieben, dann sollte man noch einmal mit der Kasse reden - war das denn der Kasse auch so bekannt, wie du es uns jetzt im letzten Beitrag geschildert hast - wenn ja - Widerspruch - wenn nein, dan ein klärendes Gespräch.
Gruss
Czauderna

Re: Krankenkasse ändert Stufenplan für Wiedereingliederung

Verfasst: 16.01.2013, 22:00
von Menina
Hallo Carola,
hörst Du den Seufzer?
Meine Dienste gingen immer mindestens 10 Stunden. Manchmal länger..
Mein Arbeitgeber hatte im Gespräch große Bedenken geäußert, ich habe ihnm ehrlich gesagt, warum ich mit der Bitte um Wiedereingliederung vor der Türe stehe obwohl ich mich gar nicht in der Lage dazu fühle. Er meinte ich sehe auch nicht danach aus als ob ich das bewältigen kann...
Vielen Dank für Deinen Bericht, ich werde daraus lernen!
Ich hatte die Krankenkasse auch gefragt, ob ich während der Zeit der Wiedereingliederung Fahrkosten bekomme, das sind 10,20 Euro am Tag. Die Frage wurde mit Nein beantwortet.
Gruß Menina

Re: Krankenkasse ändert Stufenplan für Wiedereingliederung

Verfasst: 16.01.2013, 22:10
von Czauderna
Menina hat geschrieben:Hallo Carola,
hörst Du den Seufzer?
Meine Dienste gingen immer mindestens 10 Stunden. Manchmal länger..
Mein Arbeitgeber hatte im Gespräch große Bedenken geäußert, ich habe ihnm ehrlich gesagt, warum ich mit der Bitte um Wiedereingliederung vor der Türe stehe obwohl ich mich gar nicht in der Lage dazu fühle. Er meinte ich sehe auch nicht danach aus als ob ich das bewältigen kann...
Vielen Dank für Deinen Bericht, ich werde daraus lernen!
Ich hatte die Krankenkasse auch gefragt, ob ich während der Zeit der Wiedereingliederung Fahrkosten bekomme, das sind 10,20 Euro am Tag. Die Frage wurde mit Nein beantwortet.
Gruß Menina
Hallo,
das verstehe ich nun aber wieder nicht - wie kann denn eine Wiedereingliederung gemacht werden wenn sich der oder die Betroffene körperlich, gesundheitlich oder mental nicht dazu in der Lage fühlt - dann muss eben damit gewartet werden oder zumindest bei der geringsten "Störung" sofort abgebrochen werden. Die Kassen haben zwar ein Interesse an solchen Maßnahmen, besteht doch hier die größte Wahrscheinlichkeit, dass am Ende die Arbeitsfähigkeit steht, aber das Ganze macht nur dann Sinn, wenn der Patient im Zusammenspiel mit dem Arzt und dem Arbeitgeber diese Maßnahme auch wirklich will und damit auch ein Ziel erreicht werden kann.
Was die Fahrkosten angeht - da fehlt ganz einfach die rechtliche Grundlage.
Fahrkosten sind keine Leistung für sich alleine sondern nur in Verbindung mit einer Behandlung (bei ambulanten Behandlungen nur im Ausnahmefall) und eine Wiedereingliederung ist keine Behandlung in diesem Sinne - die KAsse leistet hier lediglich das Krankengeld weiuter wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.01.2013, 22:37
von Menina
Ganz einfach Czauderna,

die Krankenkasse will mich loswerden, der Sachbearbeiter der Krankenkasse hat mich schon vor der AHB (Das war von Mitte Oktober bis November) gefragt wie es danach mit wieder arbeiten ausschaut, in der AHB habe ich mich so unter Druck gesetzt gefühlt, das ich unterschrieben habe in 8-10 Wochen eine Wiedereingliederung zu machen nur um Ruhe vor der täglich selben Diskussion zu haben, nach der AHB beim ersten Besuch die selbe Frage vom Sachbearbeiter der Krankenkasse, mein Arbeitgeber müsste begründen warum er eine Wiedereingliederung ablehnt. Wenn ich eine Wiedereingliederung nicht wenigstens versuche, bekomme ich gar kein Fuß mehr auf den Boden.
Mir ist dringenst von verschiedenen Stellen davon abgeraten worden, Leistungen zur Teilhabe (Umschulung) zu beantragen ohne den Versuch einer Wiedereingliederung.
Deswegen mache ich das!
Und was die Fahrkosten angeht, ich liege jetzt schon unterm Satz, bemüh mich aber auszukommen. Wenn ich davon noch 5 x wöchentlich 10,20 Euro Fahrkosten abziehe, kann ich bald den Kitt aus dem Fensterrahmen kratzen.

HiNZUGEFÜGT: Das die Kassen Fahrtkosten nur in Ausnahmefällen bezahlen stimmt so nicht. Ich und andere mit der selben Erkrankung habe alle Fahrten zu ambulanten Behandlungen anstandslos bezahlt bekommen. Und das waren in der Zeit etliche.

Gruß Menina

Verfasst: 16.01.2013, 22:56
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.01.2013, 10:23
von Czauderna
Hallo,
sag ich doch - Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen können im Ausnahmefall übernommen werden - allerdings ist das nicht die Regel -
denn wenn es so wäre, würde die Kasse für jeden deiner Arztbesuche auch die Fahrkosten übernehmen. Glaube mir, es sind die Ausnahmen, nicht die Regel. Wiedereingliederung ist aber keine Behandlung, deshlab auch keine Fahrkosten.
Gruss
Czauderna