Beitrag nach Bezug vom Krankengeld
Verfasst: 16.01.2013, 12:04
Hallo zusammen,
ich hoffe ich schreibe diesen Beitrag hier in die richtige Rubrik.
Ich bin 25 Jahre alt und seit meiner Ausbildung im September 2005 berufstätig. Ich war bis auf einen Zeitraum von September 2010 bis Oktober 2011 immer inder GKV pflichtverischert. In diesen 13 Monaten habe ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da ich eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hatte. Ich hatte damals ohne es zu bemerken einen Wahltarif abgeschlossen welcher mich noch bis August 2013 an diese Krankenkasse bindet.
Im Dezember 2012 hatte ich eine neue Arbeitsstelle angefangen aber aufgrund einer Herzkrankheit bin ich jetzt schon seit Mitte März 2012 krankgeschrieben und wurde aufgrund von Probezeit damals direkt von meinem Arbeitgeber gekündigt. Die Krankengeldzahlungen dauern momentan noch an.
Ich habe zwei private Berufsunfähigkeitsversicherungen, dei erste hat Ihre Leistungen vor zwei Wochen rückwirkend ab Mai 2012 anerkannt die zweite ist immer noch dabei die Unterlagen zu prüfen.
Ich habe mir ausgerechnet dass ich bis ca. Mitte Juli noch Krankengeld erhalten werde. Mir bereitet die Zeit danach aber ziemliche Sorgen.
Ich werde in den nächsten Tagen einen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit stellen, da dieser auch einige Monate bis zur Bewilligung dauern kann. Meine Krankenkasse fragt monatlich auf meinem Krankengeldantrag ab ob ich denn schon Rente beantragt hätte. Bin ich verpflichtet eine Angabe zu machen wenn ich jetzt bei der DRV meinen Rentanatrag stelle?
Und entstehen mir dadurch Nachteile so dass mir z.B. dann sofort das Krankengeld gestrichen wird?
Wenn im Juli mein Krankengeld ausläuft muss ich mich soweit wie mein Erkenntnisstand ist freiwillig versichern?
Ich habe aus Interesse da meine Frau und ich die Kasse wechseln wollen bei der Techniker angerufen. Diese sagte mir dass ich für 10 Jahre 15,9% auf meine Einnahmen aus der BU-Versicherung zahlen müsse. An beiden Verträgen war kein Arbeitgeber beteiligt.
Gibt es Krankenkassen die auf die BU-Beiträge keine 15,9% erheben?
Sollte ich staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen dann bin ich ja wieder pflichtversichert? Werden dann meine Privatrenten auch noch mit angerechnet?
Muss ich mich bei Rentenbeantragung direkt in der Krankenersicherung für Rentner versichern?
Leider habe ich ein sehr schlechtes Verhältniss zu meiner jetzigen Krankenkasse so dass ich dort sehr ungern anrufe und Fragen stelle.
Ich hoffe es waren nicht zu viele verwirrte Fragen auf ein mal.
Im Vorraus vielen Dank für eure Hilfen
Sebastian
ich hoffe ich schreibe diesen Beitrag hier in die richtige Rubrik.
Ich bin 25 Jahre alt und seit meiner Ausbildung im September 2005 berufstätig. Ich war bis auf einen Zeitraum von September 2010 bis Oktober 2011 immer inder GKV pflichtverischert. In diesen 13 Monaten habe ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da ich eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hatte. Ich hatte damals ohne es zu bemerken einen Wahltarif abgeschlossen welcher mich noch bis August 2013 an diese Krankenkasse bindet.
Im Dezember 2012 hatte ich eine neue Arbeitsstelle angefangen aber aufgrund einer Herzkrankheit bin ich jetzt schon seit Mitte März 2012 krankgeschrieben und wurde aufgrund von Probezeit damals direkt von meinem Arbeitgeber gekündigt. Die Krankengeldzahlungen dauern momentan noch an.
Ich habe zwei private Berufsunfähigkeitsversicherungen, dei erste hat Ihre Leistungen vor zwei Wochen rückwirkend ab Mai 2012 anerkannt die zweite ist immer noch dabei die Unterlagen zu prüfen.
Ich habe mir ausgerechnet dass ich bis ca. Mitte Juli noch Krankengeld erhalten werde. Mir bereitet die Zeit danach aber ziemliche Sorgen.
Ich werde in den nächsten Tagen einen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit stellen, da dieser auch einige Monate bis zur Bewilligung dauern kann. Meine Krankenkasse fragt monatlich auf meinem Krankengeldantrag ab ob ich denn schon Rente beantragt hätte. Bin ich verpflichtet eine Angabe zu machen wenn ich jetzt bei der DRV meinen Rentanatrag stelle?
Und entstehen mir dadurch Nachteile so dass mir z.B. dann sofort das Krankengeld gestrichen wird?
Wenn im Juli mein Krankengeld ausläuft muss ich mich soweit wie mein Erkenntnisstand ist freiwillig versichern?
Ich habe aus Interesse da meine Frau und ich die Kasse wechseln wollen bei der Techniker angerufen. Diese sagte mir dass ich für 10 Jahre 15,9% auf meine Einnahmen aus der BU-Versicherung zahlen müsse. An beiden Verträgen war kein Arbeitgeber beteiligt.
Gibt es Krankenkassen die auf die BU-Beiträge keine 15,9% erheben?
Sollte ich staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen dann bin ich ja wieder pflichtversichert? Werden dann meine Privatrenten auch noch mit angerechnet?
Muss ich mich bei Rentenbeantragung direkt in der Krankenersicherung für Rentner versichern?
Leider habe ich ein sehr schlechtes Verhältniss zu meiner jetzigen Krankenkasse so dass ich dort sehr ungern anrufe und Fragen stelle.
Ich hoffe es waren nicht zu viele verwirrte Fragen auf ein mal.
Im Vorraus vielen Dank für eure Hilfen
Sebastian