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2 xdie gleiche Krankheit 12 Wochen krank KK will nicht zahle
Verfasst: 16.01.2013, 09:51
von thia63
Guten Tag, ich bin heute das erstemal hier und habe eine Frage.
Also ich bin AG´rin, meine Mitarbeiterin hat sich im letzen Jahr 2 OP`s unterziehen müssen ( Hallux valgus Grosszehenballen ). Erst den rechten Fuß- 6 Wochen krank- danach paar Wochen Arbeitsfähig, dann den linken Fuß und wieder 6 Wochen krank. Als die ersten 6 Wochen der Lohnfortzahlung vorbei waren, habe ich bei Ihrer KK (Barmer) angerufen und habe nachgefragt, ab wann die KK Krankengeld bezahlen würde. Ein netter Mitarbeiter dieser KK schaute nach, zählte die Krankentage ab und teilte mir das Datum mit, ab wann dann das Krankengeld gezahlt würde.
Soweit so gut. Bis gestern, meine Mitarbeiterin teilte mir telefonisch mit, dass Sie kein Krankengeld von Ihrer KK bekäme, da es sich ja um zwei verschiedene Füße gehandel hätte???? So meine Frage. Ist das die gleiche Krankheit? Aus meiner Sicht ja, bloß eben rechts dann links, aber doch das identische Krankheitsbild. Oder nicht?
Gibt es einen § wo man nachschlagen kann?
Vielen Dank für die aufschlußreichen Antworten im vorraus.
Verfasst: 16.01.2013, 10:27
von Czauderna
Hallo,
das muss ein Arzt, im Zweifelsfall der MDK, festlegen, ob es sich hier um ein und dieselbe Erkrankung handelt oder ob es sich tatsächlich zwei verschiedene Erkrankungen mit gleicher Diagnose handelt - ich habe in meiner Praxis schon Fälle gehabt (Hüftgelenk), bei denen gutachterlich auf zwei Erkrankungen entschieden wurde.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.01.2013, 10:34
von Sportsfreund
Hallo,
also einzigste Rechntsgrundlage ist hierfür § 3 vom Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Mehr bzw. Details hierzu gibt es eigentlich nur noch in Form von Gerichtsurteilen.
Dieselbe Erkrankung bedeutet vom Grundsatz her, dass halt ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Krankheitszeiten bestehen muss.
Ich tendiere dazu zu sagen, die beiden AU-Zeiten müssten angerechnet werden werden, sprich: nur 1x 6 Wochen Lohnfortzahlung für beide zusammen.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 16.01.2013, 11:19
von Bully
Hallo,
die schriftliche Dokumentation der mündlichen Aufklärung befindet sich in den Behandlungsunterlagen,
da müßte dann auch stehen, warum, wieso der Patientin zu 2 OPs
geraten wurde.
diese würde ich mir besorgen und der KK vorlegen.
Gruß Bully
Verfasst: 16.01.2013, 11:59
von thia63
Danke für die Antworten.
Laut Aussage der KK ist rechts und links zu unterscheiden. Obwohl es die gleiche Krankheit ist.
Heißt im Klartext: Ich muss meiner Mitarbeiterin den gesamten Ausfall von 12 Wochen zahlen
Verfasst: 16.01.2013, 12:10
von broemmel
Moin,
ob da ein innerer Zusammenhang besteht muss ein Arzt feststellen.
Nur die gleiche Diagnose ist auch nicht ausreichend. Man kann beispielsweise eine Meniskusverletzung links und rechts haben. Gleiche Diagnose, einmal links und einmal rechts. Trotzdem kein Zusammenhang.
Verfasst: 16.01.2013, 15:53
von Herby2011
Hallo thia63,
für mich sind das keine zusammenhängenden Arbeitsunfähigkeitszeiten. Auch wenn beide Füße die gleiche Erkrankung haben, müssen sie getrennt voneinander betrachtet werden. Rechter Fuß und linker Fuß.
Etwas anderes wäre, wenn eine Person aufgrund Hallux valgus am rechten Fuß krank ist, dann wieder kurz arbeitet und dann wiederum wegen Hallux valgus am rechten Fuß krank wird. Dann kann man anrechnen.
Hier aber jetzt: Hallux valgus linker Fuß, keine Anrechnung, Du musst leider 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, dann Krankengeld.
Lieben Gruß
Herby
Verfasst: 16.01.2013, 16:11
von thia63
Hallo Herby 2011,
soweit habe ich das verstanden, aber der Witz dabei ist, wenn Sie sich den rechten Fuß und dann gleich den linken Fuß ohne Unterbrechnung hätte operieren lassen hätte, also krank gewesen wäre, hätte die KK Krankengeld bezahlt, ab der 7 Woche.
Das finde ich dannn wieder völlig unlogisch. Das hat nähmlich was mit dem Krankenschein vom Arzt zu tun. Der Arzt hat 2 x eine Erstbescheinigung ausgefüllt! Deshalb kann die KK das schön trennen! Zu meinen ungunsten versteht sich.
Verfasst: 16.01.2013, 16:28
von reallyangry
Hallo thia 63,
weil Patienten dann wohlmöglich "voll wegeunfähig" gewesen wäre, werden solche links -rechts Op's eher nicht gleichzeitig sondern nacheinander durchgeführt. Auf dem Bauch kriechen ist nicht zumutbar.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 16.01.2013, 16:29
von Czauderna
Hallo,
na ja, es wäre dann aber ein Zeitraum gewesen, auch wenn es zwei unterschiedliche Erkrankungen sind. Nimmst du am AAG. teil ??
Wenn ja, dann ist der "Verlust" ja nicht all zu gross, oder.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.01.2013, 16:42
von thia63
Hallo Reallyangry,
ich meinte erst den rechten Fuß 6 Wochen krank dann den linken Fuß nochmal 6 wochen krank. Dann hätte die KK gezahlt. Ohne Unterschied.
Verfasst: 16.01.2013, 16:53
von Czauderna
thia63 hat geschrieben:Hallo Reallyangry,
ich meinte erst den rechten Fuß 6 Wochen krank dann den linken Fuß nochmal 6 wochen krank. Dann hätte die KK gezahlt. Ohne Unterschied.
Hallo,
aber nur, wenn kein Tag Arbeitsfähigkeit dazwischen gelegen hätte.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.01.2013, 19:42
von thia63
Genau