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Krankengeld verweigert

Verfasst: 13.01.2013, 20:13
von Willi06
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Hallo zusammen.
Ich bin zum ersten mal hier und brauche Hilfe.
Bin ab 27.7.2009 krankgeschrieben wegen Wirbelsäulenoperationen. Krankengeld
erhalten bis zum 17.01.2010
Am 18.01.2010 bekam ich zwischenzeitlich ein neuen kompl. linkes Knie.
Die Zeit vom 18.01.10 bis 12.02.10 wurde von der LVA bezahlt.
Danach vom 13.02.2010 bis 31.12.2010 wieder Krankengeld auf meinen Rücken.
Danach ausgesteuert vom Krankengeld aber weiter Krankgemeldet mit dem
Rückenleiden bis E. Mai 2011 während das ALG1 mit Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente die abgelehnt wurde schon lief.
ALG 1 vom 01.11.2011 bis 30.12.2012 erhalten.
Von E. Mai 2011 bis 30.12.2012 stand ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Am 19.11.2012 ging ich wegen schwerer Depressionen zum Arzt sowie zur
Psychiatrie und wurde krankgeschrieben. 1997 Hatte ich die gleichen Syntome und habe einen Suizidversuch begangen und wollte das diesmal aus dem Weg gehen.
Zuerst holte die Krankenkasse Informationen bei meinem Arzt ein der einem Bogen ausfüllte. Darunter die Frage Hat vom 01.01.2011 bis zum 19.11.2012 durchgehend wegen einer der vorgenannten Diagnosen Arbeitsunfähigkeit bestanden? Knie
ISG-Syndrom-Degenerative WS-Leiden usw. Zuerst hat mein Arzt das verneint
und nach Rückruf der Karnkenkasse dies bejaht. Zuerst sagte man mir auf der Krankenkasse , sobald ein Wort geändert ist wird sofort Krankengeld gezahlt was immer das für ein Wort ist. Danach verzögert man das ganze und macht mir keine
Hoffnung auf Krankengeld. Schriftliches bekomme ich bisher nicht. Ich wollte schon zum Rechtschutz aber ich traue mich nicht so richtig. Kann mir einer sagen ob Krankengeldanspruch besteht oder nicht und wenn ja wie lange.
Vielen Dank

Verfasst: 13.01.2013, 20:39
von hedi
hallo Willi06,

Deine Krankengeschichte rührt mich sehr!
Meines Wissens nach kommt es erst mal darauf an, wann Deine Blockfrist
endete. Das muss auf dem Aussteuerungsbescheid stehen.
Wenn Du nach deren Beendigung 1/2 Jahr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hast, baut sich normalerweise wieder ein KG-Anspruch auf.
Hast Du Widerspruch gegen die Ablehnung des Rentenbescheides erhoben?
Wie alt bist Du, wenn ich fragen darf?

LG Hedi

Verfasst: 13.01.2013, 20:41
von Czauderna
Hallo,
verstehe ich nicht so ganz - zuerst sagt der Arzt "nein" und dann auf einmal "ja".
Grundsätzlich gilt aber mal - Arbeitsunfähig ist jemand wenn auch dies Arbeitsunfähigkeit entsprechend belegt wird, und das passiert immer noch mittels eines entsprechenden Formulars. Jemand, der mehr als sechs Monate dem Arbeitsamt zur freien Vermittlung zur Verfügung stand, der kann nicht arbeitsunfähig sein. Also bleibt die Frage, wie kommt der Arzt darauf dich als arbeitsunfähig zu erklären - warst du denn auch regelmäßig in diesem besagten Zeitraum bei ihm zur Behandlung ?
Gruss
Czauderna

Krankengeld verweigert

Verfasst: 13.01.2013, 20:57
von Willi06
Hallo
Bin 62 Jahre
Der von der Krankenkasse hat den Arzt selbst angerufen und um
Änderung des Formulars gebeten da ich ja nach Einstellung meines Krankengeldes in meiner ALG1 Zeit am Anfang noch 5 Monate fortlaufend mit Krankenschein krank war.
In Behandlung bin ich ständig aber nicht krankgeschrieben bis 19.11.2012.
Habe jetzt entsprechende Prozente bekommen und Schwerbehindertenrente beantragt.
Der Arzt dachte wohl, das die 5 Monate damit gemeint sind
Willi06

Verfasst: 13.01.2013, 21:20
von hedi
hallo Willi06,

dann ist doch alles in Butter. Wenn Du 50% Schwerbehinderung hast,
gibt es die vorgezogene Altersrente, wenn Du, wie ich annehme
mind. 35 Jahre Wartezeit erfüllt hast.

LG Hedi

Krankengeld verweigert

Verfasst: 13.01.2013, 21:32
von Willi06
Hallo
Wovon soll ich meinen Unterhalt bestreiten.
Rente beginnt erst in 3 Monate
Hartz 4 beantrage ich nicht,denn ich bin der Meinung das ich Anspruch auf KG. habe.
Willi06

Verfasst: 13.01.2013, 22:03
von hedi
Moment, wenn Du am 19.11.12 krankgeschrieben wurdest, hat doch sicher die AfA erst mal 6 Wochen bezahlt.
Und danach kommt die KK, wenn Du wieder Anspruch auf KG hast.
Hast Du denen denn gesagt, daß Du einen Rentenantrag gestellt hast?

Gruß Hedi

Krankengeld verweigert

Verfasst: 13.01.2013, 22:13
von Willi06
19.11.2012 krankgeschrieben
AfA bezahlt bis 30.12.2012
ALG1 Anspruch Ende am 30.12
Dann sollte eigendlich die Krankenkasse einspringen.
Der Krankenkasse wurde der Antrag auf SB Rente mitgeteilt.
Willi06

Verfasst: 13.01.2013, 22:55
von hedi
hallo willi06,

nun, da weiss ich jetzt auch nicht warum?
Ansonsten ist ja alles normal abgelaufen!
Vllt. können die KK-Experten was dazu sagen.

Gruß Hedi

Verfasst: 14.01.2013, 08:53
von Czauderna
Hallo,
wann endete der 3-Jahreszeitraum, in dem damals das Leistungsende eingetreten ist - das muesste in dem Schreiben stehen, mit dem seinerzeit das Leistungsende mitgeteilt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Datum schon lange verstrichen ist. Das würde bedeuten, das ab dem Tag nach diesem Datum ein erneuter, grundsätzlicher Krankengeldanspruch wegen der Ersterkrankung besteht. Voraussetzung dafür sind bei Beginn der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung in einer Klasse mit Krankengeldanspruch und die Erfüllung der Voraussetzung, dass in der Vergangenheit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten (das muss kein zusammenhjängender Zeitraum sein) ohne eine wegen dieser Erkranung attestierten Arbeitsunfähigkeit vorlag.
Übertragen auf den vorliegenden Fall sehe ich mit dem Wegfall der ALG-! Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse wieder in der Zahlungsverpflichtung, wobei man allerdings berücksichtigen muss, dass der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld nich am 01.01.2013 eintrat sondern mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung, also sechs Wochen früher.
Mein Rat - die Kasse, unter Verwendung dieser Argumentation schriftlich um Festsetzung des Krankengeldes ab dem 31.12.2012 bitten
Gruss
Czauderna
Czauderna