Liebe Fachleute, heute habe ich auch mal ein Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Zum 1.1.13 habe ich einen Rentenantrag gestellt (bin 63) und in diesem Zuge wurden die Vorversicherungszeiten für die KvdR geprüft. Die zweite Hälfte der Rahmenfrist beginnt bei dieser Berechnung am 4.2.89 und endet am 20.12.12. und in dieser Zeit sind das 8705 Tage gesamt.
Erforderliche Vorversicherungszeit (90%) sind 7835 Tage, anrechenbar davon sind 6905 Tage. Nach dieser Rechnung fehlen mir also 930 Tage die ich auch bis zum Beginn der Regelaltersrente in 8/14 nicht mehr schaffen würde, es fehlten 200 Tage.
Diese Misere entstand weil ich von 4/97 bis 2/02 leider mal in der PKV versichert war, reingequatscht von einem Vertreter.
Nun fand sich in meinen Unterlagen noch eine Berechnung zum 26.4.11 und da hatte ich bereits 6577 anrechenbare Tage erreicht.
Wenn ich nun vom 26.4.11 bis zum 31.12.12 rechne, komme ich auf 613 Tage.
Leider geht aus dem Prüfungsbogen nicht hervor, wie die Berechnung erfolgt: 90% aus den 613 Tagen oder von den Gesamttagen?.
Hat sich bei der Berechnung meiner GKV möglicherweise ein Fehler eingeschlichen? Laienhaft und überschlägig berechnet, käme ich in die KvdR dann in 7/14 (circa).
Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Mein Beitrag für die Freiwillige Versicherung liegt bei € 152,-- und trotz eines Zuschusses von der Rentenkasse ist das bei einer Rente von ca. € 420,-- natürlich eine Härte. Familienversicherung geht als Rentner leider nicht mehr.
Ich danke Euch schon mal für Eure Antwort.
Grüße, zeckerlrund
KvdR 9/10 Regelung
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: KvdR 9/10 Regelung
Ohne jetzt genau nachgerechnet zu haben - der Beginn der zweiten Hälfte der Rahmenfrist ändert sich bei einem späteren Rentenantrag, ich vermute dass die Differenz daher kommt (weniger Tag aus der Vor-PKV-Zeit als bei der ersten Berechnung)zeckerlrund hat geschrieben: Nun fand sich in meinen Unterlagen noch eine Berechnung zum 26.4.11 und da hatte ich bereits 6577 anrechenbare Tage erreicht.
Wenn ich nun vom 26.4.11 bis zum 31.12.12 rechne, komme ich auf 613 Tage.
Wenn die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind, funktioniert die Familienversicherung, sofern die Einkommensgrenze unterschritten wird. Minijob über 30,-- € annehmen und schon bis du bei einer Rente von 420,-- € in der Familienversicherung, ohne Beitragszahlung.zeckerlrund hat geschrieben: Mein Beitrag für die Freiwillige Versicherung liegt bei € 152,-- und trotz eines Zuschusses von der Rentenkasse ist das bei einer Rente von ca. € 420,-- natürlich eine Härte. Familienversicherung geht als Rentner leider nicht mehr.
-
- Beiträge: 62
- Registriert: 17.06.2011, 16:42
GerneKrankenVersichert - danke.
Ich habe nachgesehen, der Beginn der Rahmenfrist beginnt bei der aktuellen Berechnung in 2/89 und für die von 2011 in 5/88.
Also liegt es daran, daß sich diese ja automatisch verschiebt.
Was den Minijob betrifft: laut Auskunft der Kasse ist eine Fami nicht mehr möglich sobald man im Rentenbezug ist.
Im übrigen suche ich schon seit längerem, aber mit dem GdB von 50% bin ich bisher nicht fündig geworden.
Danke für die Antwort, diese Berechnungen sind für Nichtfachleute nicht auf Anhieb nachvollziehbar.
Ich habe nachgesehen, der Beginn der Rahmenfrist beginnt bei der aktuellen Berechnung in 2/89 und für die von 2011 in 5/88.
Also liegt es daran, daß sich diese ja automatisch verschiebt.
Was den Minijob betrifft: laut Auskunft der Kasse ist eine Fami nicht mehr möglich sobald man im Rentenbezug ist.
Im übrigen suche ich schon seit längerem, aber mit dem GdB von 50% bin ich bisher nicht fündig geworden.
Danke für die Antwort, diese Berechnungen sind für Nichtfachleute nicht auf Anhieb nachvollziehbar.