Rückwirkende Beitragsforderung bei Fehler der Krankenkasse?
Verfasst: 10.01.2013, 18:17
Da ich mein Vollzeitstudium zum 30.9. des letzten Jahres beendet habe und zum 14.9. auf Widerruf verbeamtet wurde (Anwärter) teilte ich dies meiner gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig (am 1.9.) mit und ließ mich freiwillig gesetzlich bei der selben Kasse weiterversichern. Mir wurde zugesichert, meine Versicherung entsprechend umzustellen. Zu meiner Verwunderung wurde mir gesagt, dass die Beiträge direkt vom Landesamt für Finanzen an die Krankenkasse abgeführt werden.
Stattdessen wurde jedoch weiterhin der Betrag für die studentische Versicherung bei mir abgebucht, worauf ich mehrmals telefonisch hinwies. Mehrfach wurde mir zugesichert, dass die Umstellung erfolgt sei und die Beiträge vom Landesamt für Finanzen an die gesetzliche Kasse abgeführt würden.
Erst nach einem nochmaligen Anruf Ende Dezember wurde schließlich festgestellt, dass der Statuswechsel im System nicht registriert worden war bzw. man mich als "neu in die studentische Versicherung eingetreten" verbucht hatte und ich wurde gebeten, weitere Unterlagen einzureichen (um welche zuvor nicht gebeten worden war).
Muss ich eine rückwirkende Beitragsabbuchung trotz meiner rechtzeitigen Mitteilung und der zahlreichen Fehler auf Seiten der Krankenkasse hinnehmen? Schließlich wurden die Beiträge für die studentische Krankenversicherung ja weiterhin abgebucht.
Vielen Dank!
Stattdessen wurde jedoch weiterhin der Betrag für die studentische Versicherung bei mir abgebucht, worauf ich mehrmals telefonisch hinwies. Mehrfach wurde mir zugesichert, dass die Umstellung erfolgt sei und die Beiträge vom Landesamt für Finanzen an die gesetzliche Kasse abgeführt würden.
Erst nach einem nochmaligen Anruf Ende Dezember wurde schließlich festgestellt, dass der Statuswechsel im System nicht registriert worden war bzw. man mich als "neu in die studentische Versicherung eingetreten" verbucht hatte und ich wurde gebeten, weitere Unterlagen einzureichen (um welche zuvor nicht gebeten worden war).
Muss ich eine rückwirkende Beitragsabbuchung trotz meiner rechtzeitigen Mitteilung und der zahlreichen Fehler auf Seiten der Krankenkasse hinnehmen? Schließlich wurden die Beiträge für die studentische Krankenversicherung ja weiterhin abgebucht.
Vielen Dank!