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DAK vier wöchige Nachversicherungspflicht

Verfasst: 10.01.2013, 16:10
von Chris1988
Hallo,

ich habe ein kleines Problem:
Ende letzten Jahres ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen & mir steht Arbeitssuchendgeld nur bis zum 15.01. zu. Bis dahin bin ich bei der Agentur für Arbeit versichert. März werde ich mit meinem Studium beginnen & ich sah die Zeit dazwischen als kein Problem an, weil ein Mitarbeiter der Agentur mir sagte, das ich vier wochen, also bis zum 15.02. noch bei der DAK kostenlos versichert bin, weil es eine vier wöchige Nachversicherungspflicht gibt. Dann müsste ich mich also den halben Monat selbst versichern(kostet halt mehr Geld), das wäre aber nicht so das Problem.

Nun war ich aber bei der DAK & habe nachgefragt, die meinten ich müsste mich schon ab dem 15.01. selbst versichern & da wiedersprechen sich die Mitarbeiter der Agentur & der DAK. Ich weiss nicht, ob ich den Personen bei der DAK trauen kann, schließlich würden sie mich ja vier Wochen kostenlos versichern & wie es Versicherungen und dessen Geld angeht wissen wir ja alle.

Nun zu meiner Frage:
Weiss jemand, ob die DAK diese vier wöchige Nachversicherungspflicht einhalten muss? Gibt es diese überhaupt noch?

Der DAK-Mitarbeiter meinte, ich würde die vier Wochen nicht versichert werden, weil ich nicht direkt danach Arbeit o.ö. habe, wie gesagt, in 6 Wochen fängt mein Studium an.. aber pinkeln(sorry wenn ich das so sage) die sich echt so ans Bein wegen den zwei Wochen?


Danke für die Antworten schonmal... :!:

Verfasst: 10.01.2013, 16:40
von broemmel
Moin,

du kannst der DAK vertrauen. Die Nachversicherung gibt es nur, wenn direkt im Anschluss eine Versicherungspflicht eintritt.

Bei Dir ist das nicht der Fall.

Verfasst: 10.01.2013, 17:41
von Czauderna
Hallo,
hatte ich gerade heute wieder, so einen Fall - die vier Wochen greifen nur dann wenn es auch wirklich nur maximal vier Wochen sind.
Studienbeginn ab 01.3. bei einer FH ?! - wie alt bist du, älter wie 25 ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.01.2013, 17:42
von Chris1988
Hallo broemmel,

danke für die schnelle Antwort.

Hm, das ist ärgerlich und schade, dann kostet mich das Versichern ja ordentlich Geld, ärgerlich... aber nützt ja leider nichts.. und ALGII beantragen hat kein Sinn, dann müssten meine Eltern soviel Papierkram aufwühlen & dann steht mir wahrscheinlich nichteinmal ALGII zu..

Schade. Aber trotzdem danke, jetzt weiss ich wenigstens das der DAK-Mitarbeiter mich nicht "angelogen" hat. :wink:

Edit:
An Czauderna:
Ich bin vor einem Monat 24 geworden, das Studium beginnt am 4. März an einer Hochschule. Wären also dann sowieso nicht nur zwei, sondern drei Wochen nach diesen vier Wochen Nachversicherungspflicht.

Ich glaub du wolltest auf die Familienversicherung andeuten, oder? Unter 25 kann man sich ja noch bei den Eltern versichern lassen soweit ich weiss. Ich wohne ja auch (wieder) bei meinen Eltern. Dann wäre das Ganze sicher zumindest etwas günstiger.

Verfasst: 10.01.2013, 18:04
von broemmel
Moin,

die Familienversicherung geht bis 25. Allerdings nur solange man in Schul- oder Berufsausbildung ist.

Dies beginnt erst mit dem Sommersemester bei Dir.

Für stellenlose (wie in Deinem Fall) geht die Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.

Verfasst: 13.01.2013, 18:58
von Chris1988
Okay danke broemmel,

ist schon alles gut ausgetüftelt damit man als Bürger mehr zahlen muss :roll:

Aber da muss ich nun wohl leider durch...

Danke für die Information.

Aber eine Sache habe ich noch, die nicht ganz hier reinpasst aber ich stell die Frage mal trotzdem:
Ich habe rund 1,5 Jahre Zivildienst gemacht, wärenddessen gibt/gab es kein Kindergeld, Kindergeld bekommt man ja eigendlich bis 25, d.h. 1,5 Semester würde ich diese ~180 Euro Kindergeld noch bekommen, dann nicht mehr weil ich 25 werde. Aber da ich Zivildienst gemacht habe, war es nicht so das diese Zeit hintendran gehängt wird?
Für mich wäre es logisch, da man wärend des Zivildienstes darauf verzichten muss, sowieso kaum Geld für viel Arbeiten bekommt & somit dem Staat & allen Einrichtungen unendlich viel hilft... aber logische Schlüsse ziehen sind bekanntlich nicht rational genug in der Politik und Wirtschaft.. daher meine Unsicherheit & Frage.

Danke schonmal im Vorraus.

Verfasst: 14.01.2013, 10:33
von broemmel
Moin,

na, nicht ganz so. Es geht darum einen Versicherungsschutz zu schaffen. Das geht nur mit Beiträgen (alternativ in anderen Systemen mit Steuern).

Grenzfälle gibt es immer wieder. Das passiert, ist aber nicht so ausgetüftelt, um bestimmte Personengruppen mehr zahlen zu lassen.

Beim Kindergeld empfehle ich bei der Zahlstelle für das Kindergeld entsprechend nachzufragen. Nur von dort kannst Du verbindliche Antworten bekommen.

Für die Familienversicherung: Beantrage gleich die Familienversicherung bis 25 + gesetzliche Dienstzeit. Die Zeit wird hinten rangehängt. Voraussetzung ist das die Ausbildung durch diese Zeit unterbrochen wurde.

Einige Kassen nehmen aber grundsätzlich 25 + gesetzliche Dienstpflicht. Also, Versuch macht kluch :)

Verfasst: 17.01.2013, 09:58
von Chris1988
Hello again! :D

Also: Ich war jetzt bei meiner Krankenkasse, muss mich bis beginn des Studiums selbst versichern(also 1,5 Monate) & danach werde ich dann bis 25 wie gehabt in die Familienversicherung einbezogen werden. Dadurch das ich 15 Monate Zivildienst abgeleistet habe, werden 15 Monate nach dem 25. Bday rangehängt. :wink:

Die Mitarbeiterin war zuversichtlich, das es bei der Kindergeldkasse genau so ablaufen wird. Dort muss ich mich die Tage mal melden so wie du es sagtest! :arrow:

Mal schauen wie es dort dann läuft.. :idea: