DAK vier wöchige Nachversicherungspflicht
Verfasst: 10.01.2013, 16:10
Hallo,
ich habe ein kleines Problem:
Ende letzten Jahres ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen & mir steht Arbeitssuchendgeld nur bis zum 15.01. zu. Bis dahin bin ich bei der Agentur für Arbeit versichert. März werde ich mit meinem Studium beginnen & ich sah die Zeit dazwischen als kein Problem an, weil ein Mitarbeiter der Agentur mir sagte, das ich vier wochen, also bis zum 15.02. noch bei der DAK kostenlos versichert bin, weil es eine vier wöchige Nachversicherungspflicht gibt. Dann müsste ich mich also den halben Monat selbst versichern(kostet halt mehr Geld), das wäre aber nicht so das Problem.
Nun war ich aber bei der DAK & habe nachgefragt, die meinten ich müsste mich schon ab dem 15.01. selbst versichern & da wiedersprechen sich die Mitarbeiter der Agentur & der DAK. Ich weiss nicht, ob ich den Personen bei der DAK trauen kann, schließlich würden sie mich ja vier Wochen kostenlos versichern & wie es Versicherungen und dessen Geld angeht wissen wir ja alle.
Nun zu meiner Frage:
Weiss jemand, ob die DAK diese vier wöchige Nachversicherungspflicht einhalten muss? Gibt es diese überhaupt noch?
Der DAK-Mitarbeiter meinte, ich würde die vier Wochen nicht versichert werden, weil ich nicht direkt danach Arbeit o.ö. habe, wie gesagt, in 6 Wochen fängt mein Studium an.. aber pinkeln(sorry wenn ich das so sage) die sich echt so ans Bein wegen den zwei Wochen?
Danke für die Antworten schonmal...
ich habe ein kleines Problem:
Ende letzten Jahres ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen & mir steht Arbeitssuchendgeld nur bis zum 15.01. zu. Bis dahin bin ich bei der Agentur für Arbeit versichert. März werde ich mit meinem Studium beginnen & ich sah die Zeit dazwischen als kein Problem an, weil ein Mitarbeiter der Agentur mir sagte, das ich vier wochen, also bis zum 15.02. noch bei der DAK kostenlos versichert bin, weil es eine vier wöchige Nachversicherungspflicht gibt. Dann müsste ich mich also den halben Monat selbst versichern(kostet halt mehr Geld), das wäre aber nicht so das Problem.
Nun war ich aber bei der DAK & habe nachgefragt, die meinten ich müsste mich schon ab dem 15.01. selbst versichern & da wiedersprechen sich die Mitarbeiter der Agentur & der DAK. Ich weiss nicht, ob ich den Personen bei der DAK trauen kann, schließlich würden sie mich ja vier Wochen kostenlos versichern & wie es Versicherungen und dessen Geld angeht wissen wir ja alle.
Nun zu meiner Frage:
Weiss jemand, ob die DAK diese vier wöchige Nachversicherungspflicht einhalten muss? Gibt es diese überhaupt noch?
Der DAK-Mitarbeiter meinte, ich würde die vier Wochen nicht versichert werden, weil ich nicht direkt danach Arbeit o.ö. habe, wie gesagt, in 6 Wochen fängt mein Studium an.. aber pinkeln(sorry wenn ich das so sage) die sich echt so ans Bein wegen den zwei Wochen?
Danke für die Antworten schonmal...