Einladung zum Beratungsgespräch von der AOK, Pflichttermin?
Verfasst: 10.01.2013, 15:29
Hallo,
ich habe vorhin einen Brief von der AOK bekommen, dass ich am Mittwoch einen Termin dort habe zwecks eines Beratungsgesprächs, da ich arbeitsunfähig erkrankt bin. Entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich dort nicht hingehe?
Ich werde noch maximal 2 Wochen krankgeschrieben sein, da meine Krankheit mit meiner Arbeit zusammenhängt. (vom Neurologen bestätigt).
Zum 23. Januar habe ich gekündigt und wäre am 23. Januar genau 6 Wochen krank gewesen.
Das heißt also, dass mein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss und ich ab dem 24. Januar ja wieder gesund bin, so dass die Krankenkasse ja sowieso nicht zahlen muss.
Die AOK ist auch ziemlich weit weg und ich weiss gar nicht wie ich da hinkommen kann, aber da ich von denen ja kein Krankengeld will, brauche ich dort ja nicht zu erscheinen, richtig?
ich habe vorhin einen Brief von der AOK bekommen, dass ich am Mittwoch einen Termin dort habe zwecks eines Beratungsgesprächs, da ich arbeitsunfähig erkrankt bin. Entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich dort nicht hingehe?
Ich werde noch maximal 2 Wochen krankgeschrieben sein, da meine Krankheit mit meiner Arbeit zusammenhängt. (vom Neurologen bestätigt).
Zum 23. Januar habe ich gekündigt und wäre am 23. Januar genau 6 Wochen krank gewesen.
Das heißt also, dass mein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss und ich ab dem 24. Januar ja wieder gesund bin, so dass die Krankenkasse ja sowieso nicht zahlen muss.
Die AOK ist auch ziemlich weit weg und ich weiss gar nicht wie ich da hinkommen kann, aber da ich von denen ja kein Krankengeld will, brauche ich dort ja nicht zu erscheinen, richtig?