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Einladung zum Beratungsgespräch von der AOK, Pflichttermin?

Verfasst: 10.01.2013, 15:29
von Manfred1973
Hallo,

ich habe vorhin einen Brief von der AOK bekommen, dass ich am Mittwoch einen Termin dort habe zwecks eines Beratungsgesprächs, da ich arbeitsunfähig erkrankt bin. Entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich dort nicht hingehe?

Ich werde noch maximal 2 Wochen krankgeschrieben sein, da meine Krankheit mit meiner Arbeit zusammenhängt. (vom Neurologen bestätigt).

Zum 23. Januar habe ich gekündigt und wäre am 23. Januar genau 6 Wochen krank gewesen.

Das heißt also, dass mein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss und ich ab dem 24. Januar ja wieder gesund bin, so dass die Krankenkasse ja sowieso nicht zahlen muss.

Die AOK ist auch ziemlich weit weg und ich weiss gar nicht wie ich da hinkommen kann, aber da ich von denen ja kein Krankengeld will, brauche ich dort ja nicht zu erscheinen, richtig?

Verfasst: 10.01.2013, 15:33
von Czauderna
Hallo,
wenn du da deiner Kasse sinngemäss so mitteilst ist die Sache ohnehin erledigt, denke ich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.01.2013, 16:41
von broemmel
Alternativ fährst Du zur AOK, machst Dir da einen bunten Nachmittag und stellst die Fahrkosten der AOK in Rechnung :lol:

Verfasst: 10.01.2013, 18:45
von Krankenkassenfee
Hallo,

auf gar keinen Fall solltest Du die Einladung einfach ignorieren.
In dem Einladungsschreiben steht doch ein Ansprechpartner incl. Mailadresse. Schick dem doch eine Email, teile mit, wann Du ca. wieder arbeiten gehen willst - und stell konkret die Frage, ob sich das Gespräch damit erledigt hat. Bitte um eine Antwort per Mail.
Wenn der sagt, hat sich erledigt, hast Du es schriftlich.

Wenn Du trotzdem hin musst, dann nimm einen Zeugen mit, wenn Dir wohler ist. Musst ja nicht sabbeln wie ein Wasserfall :-)

LG, Fee

Verfasst: 10.01.2013, 19:18
von Carola
Dumme frage Krankenkassenfee,
Ich hatte vor 2 Jahre auch so eine Einladung zu einem Gespräch,
Keine Rechtshilfebelehrung oder sonstwas dabei.
Alleine ein Satz am Schluss das es in meinen eigenen Interesse ist diesen
Termin einzuhalten, um Probleme zu vermeiden.
War auf allen Einladungen drauf, hatte auch vorher alle eingehalten, nur
dieser ging nicht, da Morgens aus Krankenhaus entlassen, und nach OP
noch Hölle Schmerzen.
Ich das genauso den SB Telefonisch mitgeteilt, er sagte..nehmen sie irgendwelche Schmerzmittel und laufen sie in exakt einer Stunde auf, sonst
sehen sie kein cent mehr von uns..
Nun, 2 Monate später bekam ich doch weiter Krankengeld, ohne Gericht, obwohl Wiederspruch abgelehnt.
Rechtsanwalt brauchte nur ein Schreiben um das Aussergerichtlich klarzustellen.
Nun konnten sie den Antwalt auch zahlen, haben sie allerdings auch ohne
Zögern gemacht.
War die AOK-NW in Hamm, wobei die Hauptstelle Unna/Dortmund immer
der Zweigstelle Hamm zugestimmt hat, und bei 3 Zustimmungen, in 3 Fällen, 3 mal daneben gelegen hat.
Selbst der AOK-Service sollte man mit vorsicht geniessen, da er es soweit
auch immer abnickte.
lg
lg

Verfasst: 10.01.2013, 20:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

was genau in dem Brief steht, ob auf Mitwirkungspflichten und Folgen des Versäumnisses hingewiesen wird, das wissen wir nicht. Denn es wurde nicht genau mitgeteilt.

Ich würde das Riskiko halt nicht leichtfertig eingehen, dass ich der Kohle hinterherlaufe. Und vielleicht ist mit einer kleinen Mail ja bereits alles erledigt...

LG, Fee