Wechsel: freiwillig in GKV -> pflichtversichert in GKV?
Verfasst: 10.01.2013, 11:46
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hinzur Pflichtversicherung in der GKV.
Hintergrund:
- die Versicherungspflichtgrenze wurde angehoben.
- mein monatl. Einkommen liegt nun knapp unter der Versicherungsplfichtgrenze.
- aktuell bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- ich plane dieses Jahr 2 Monate Elternzeit und werde 1.800,-/Monat Elterngeld erhalten.
- mein Jahreseinkommen sollte? ebenrfalls unter der JAEG liegen (ich erhalte dieses Jahr nur 10 Monate Gehalt).
- ich bin NICHT verheiratet.
Fragen:
1. Bin ich grundsätzlich autom. Pflichtversicherter, weil mein monatl. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?
2. Wenn die erste Frage negativ beantwortet wird, welche Kriterien müssen erfüllt sein, um wieder der Versicherungspflicht zu unterliegen?
3. Ist Elterngeld dem JAEG hinzuzurechnen?
4. Wie erfährt meinen Krankenkasse davon, dass ich evtl. wieder der Versicherungspflicht unterliege?
Warum diese Fragen? Als freiwillig Versicherter in einer GKV muss während der Elternzeit ein Mindestbeitrag an die GKV gezahlt werden. Meines Wissens nach liegt dieser Beitrag bei ca. 160,- €/Monat. Diese Tatsache möchte ich umgehen, indem ich VOR dem Antritt der Elternzeit wieder den Status eines Pflichtversicherten einnehmen, da diese Personen während der Elternzeit keine Beiträge an die GKV leisten müssen.
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe eine Frage zum Wechsel der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hinzur Pflichtversicherung in der GKV.
Hintergrund:
- die Versicherungspflichtgrenze wurde angehoben.
- mein monatl. Einkommen liegt nun knapp unter der Versicherungsplfichtgrenze.
- aktuell bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- ich plane dieses Jahr 2 Monate Elternzeit und werde 1.800,-/Monat Elterngeld erhalten.
- mein Jahreseinkommen sollte? ebenrfalls unter der JAEG liegen (ich erhalte dieses Jahr nur 10 Monate Gehalt).
- ich bin NICHT verheiratet.
Fragen:
1. Bin ich grundsätzlich autom. Pflichtversicherter, weil mein monatl. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?
2. Wenn die erste Frage negativ beantwortet wird, welche Kriterien müssen erfüllt sein, um wieder der Versicherungspflicht zu unterliegen?
3. Ist Elterngeld dem JAEG hinzuzurechnen?
4. Wie erfährt meinen Krankenkasse davon, dass ich evtl. wieder der Versicherungspflicht unterliege?
Warum diese Fragen? Als freiwillig Versicherter in einer GKV muss während der Elternzeit ein Mindestbeitrag an die GKV gezahlt werden. Meines Wissens nach liegt dieser Beitrag bei ca. 160,- €/Monat. Diese Tatsache möchte ich umgehen, indem ich VOR dem Antritt der Elternzeit wieder den Status eines Pflichtversicherten einnehmen, da diese Personen während der Elternzeit keine Beiträge an die GKV leisten müssen.
Vielen Dank und viele Grüße