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Rehahantrag § 51 und Übergangsgeld

Verfasst: 10.01.2013, 09:12
von CiceroOWL

Verfasst: 10.01.2013, 10:33
von reallyangry
Hallo CiceroOwl,
danke für die zwei links. Beseitigt zwar nicht alle "Unklarheiten", ist aber eine gut verständliche Zusammenfassung und Erklärung des §51 SGB V und seinen Auswirkungen.
Was m.E. fehlt, ist eine Erklärung zum "eingeschränkten Dispositionsrecht" als Folge des §51 (oder ein "Querverweis").

Und ich bleibe dabei: Wenn eine KK zum MDK Termin auffordert, um eine "Anwendung des §51" zu prüfen, dann sollte das dem Versicherten im Anschreiben klar dargelegt werden (wie auch "Zweifel an der AU) und nicht in Phrasen wie "zur Sicherung des Heilerfolges" versteckt werden.

LG
ReallyAngry

Na denn

Verfasst: 10.01.2013, 10:44
von CiceroOWL

Verfasst: 10.01.2013, 11:08
von reallyangry
Danke. Les' ich später.