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Krankengeld bewilligt, aber wie geht es weiter? MDK?
Verfasst: 09.01.2013, 12:35
von Miep
Hallo Ihr Lieben,
bei mir hat sich alles zum Guten gewendet: Die Kasse hat die verspätet eingereichte Erstbescheinigung akzeptiert, die Entgeltbescheinigung liegt vor und ich habe Krankengeldanspruch, rückwirkend ab 17.12.2012. Weiter krankenversichert bin ich ja nun auch. Mein Beschäftigungsverhältnis endete am 31.12.2012 durch Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen + ärztlichem Attest.
Nun denke ich, dass die Kasse oder die Agentur für Arbeit mich bald zum MDK schickt, da ich wegen der selben Erkrankung schon mal Krankengeld bezogen habe, einmal ca. 5 Monate und einmal 2 Monate. Dazwischen habe ich gearbeitet.
Die Aussteuerung liegt noch in weiter Ferne, aber wie gesagt...ich fürchte, es wird auf eine Prüfung durch den MDK hinauslaufen.
Wenn man mich nach Aktenlage für gesund erklärt, kann ich widersprechen, oder? Wer kommt während des Widerspruchs finanziell für mich auf? Habe ich dann Anspruch auf Sozialhilfe?
Oder ist die Regel bei arbeitslosen Krankengeldbeziehern eher, dass man sofort zur Untersuchung muss?
Ich muss dazu sagen, dass ich in einer therapeutischen Einrichtung lebe (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII).
Hat das in irgendeiner Form Einfluss? Sollte ich das vorab kundtun oder erst, wenn man mir mit dem MDK droht?
Gibt es gravierende Unterschiede, wie lange man jemanden in Ruhe läßt in Abhängigkeit vom Bundesland und/oder der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit?
Danke.
Verfasst: 09.01.2013, 13:17
von Czauderna
Hallo,
das kan man alles so pauschal nicht beantworten weil es eben auch auf die individuelle Fallkostellation ankommt ob und wann die Kasse den MDK. einschaltet um die AU. überprüfen zu lassen. Ich denke, dass es auch nur ganz wenige "Vorsorgemassnahmen" gibt um ein Ergebnis des MDK. zu beeinflussen - vielleicht hilft, mal eingehend mit dem Arzt besprechen dass er u.U. eine "Arztanfrage" bekommt von der Kasse, damit er die entsprechend fundiert beantwortet oder dass er ggf. auf dem Auszahlschein
ggf. doch etwas mehr schreibt als nur den ICD-Schluessel. Nur so ein Gedanke zur Frage.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.01.2013, 13:20
von Miep
Ich habe auch schon mal eine Reha gemacht (November/Dezember 2011), aus der ich AU entlassen wurde. Bin dann aber, nach weiteren zwei Monaten AU, aus Angst wieder arbeiten gegangen, da bei Einstellung des Krankengeldes mein damaliger Partner hätte für mich aufkommen müssen...
Kann man nach so kurzer Zeit wieder eine Reha machen?
Dafür müsste aber der MDK bestätigen, dass ich AU bin?
Verfasst: 09.01.2013, 13:33
von hedi
hallo Miep,
natürlich bekommt man, wenn es nötig ist, in kürzeren Abständen eine Reha. Ich beispielsweise habe in 2008, 2010 und 2012 eine bekommen.
Aber da Du jetzt arbeitslos bist, wird der MDK nicht lange auf sich warten lassen. Bei mir waren es ganze 6 Wochen und ich wurde nach Gesundschreibung an die AfA verschoben. Kommt auf Deine KK an,
wie die das händeln.
Vllt. hast Du Glück, daß der MDK eine weitere Reha befürwortet.
Gruß Hedi
Verfasst: 09.01.2013, 13:36
von Miep
nur 6 wochen bis der MDK eingeschaltet wurde????
heftig....
ich habe vorbeugend einen alg 1 antrag gestellt, aber das würde ich ja nicht kriegen, wenn ich in widerspruch gehen würde, oder?
welches amt sichert denn den lebensunterhalt bis über den widerspruch entschieden wurde?
Verfasst: 09.01.2013, 14:20
von hedi
hallo Miep,
normalerweise die AfA, wenn man sich denen als arbeitsfähig zur Verfügung stellt. Bei mir war es so, da ich krank war, habe ich 4 Monate
nichts bezogen, musste mich aber dann bei der AfA melden, da ich aus
der KV geschmissen worden bin, obwohl über den Widerspruch noch nicht entschieden war. Die Entscheidung des Widerspruchsausschusses hat bei mir 9 Monate gedauert.
Es ist richtig, daß Du Dich vorsorglich bei der AfA als arbeitssuchend gemeldet hast. Dann kann eigentlich nix passieren. Mir hat man damals sogar rückwirkend das ALG1 gezahlt.
Vor der Entscheidung des Widerspruchsausschusses der KK hatte ich im
Sept. 12 bereits EMR beantragt, die ich jetzt bewilligt bekommen habe.
Viel Glück
Hedi
Verfasst: 09.01.2013, 19:52
von Krankenkassenfee
Hallo,
jetzt warte doch erst mal ab. So eine Vorstellung beim MDK ist von vielen Faktoren abhängig. U.a. von:
- wie schnell der Arzt die Arztanfrage zurückschickt
- Diagnose / Therapien
- Postvolumen bei der Kasse
- Kontingente für persönliche Untersuchungen ver Kasse
- indiv. Prioritäten in der Fallsteuerung
usw.
LG, Fee
Verfasst: 09.01.2013, 20:01
von Czauderna
Miep hat geschrieben:nur 6 wochen bis der MDK eingeschaltet wurde????
heftig....
ich habe vorbeugend einen alg 1 antrag gestellt, aber das würde ich ja nicht kriegen, wenn ich in widerspruch gehen würde, oder?
welches amt sichert denn den lebensunterhalt bis über den widerspruch entschieden wurde?
Hallo,
es gibt sogar Fälle, da wird der MDK bereits in der ersten Woche eingeschaltet.
Dies mal nur zur Info - das ist zwar nicht die Regel sondern auch nur die Ausnahme, aber es gibt sie.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.01.2013, 20:36
von hedi
hallo Fee,
bei den Faktoren hast Du einen vergessen:
Zweifel an der AU! durch die Krankenkasse!
so stand es in meinen beiden MDK - Gutachten.
Bloß komisch, daß ich jetzt die Rente auf Anhieb durchhab. Also kann
ich so gesund nicht gewesen sein, wie der MDK beim ersten Gutachten geschrieben hat.
Gruß Hedi
Verfasst: 09.01.2013, 22:18
von Gast
bei mir lag schon ein schlechtachten nach 4 wochen bei der kk allerdings immer nur nach Aktenlage vom MDK
grüsse
Verfasst: 10.01.2013, 18:23
von Jamihost
Gelöscht
Verfasst: 10.01.2013, 18:39
von Krankenkassenfee
Hallo,
also Zweifel an der AU gibt es seitens des Arbeitgebers oder der Kasse. Wobei ich das seitens der Kasse wirklich sehr sehr selten biher erlebt habe. Oft ist es die Frage nach der AU-Dauer an den MDK oder eben, ob § 51,1 SGB V vorliegt.
Wobei ich das seitens der Kasse eher das unter Diagnose sehe, denn ist die AU-Dauer mit der Diagnose und dem Beruf/Status kompatibel auf den ersten Blick? Man hat ja Erfahrungswerte, wie lange bestimmte Sachen dauern. Da kann ich meine Arbeit auch sinnvoller einsetzen, als einfach mal drauf los zig Arztanfragen zu versenden und MDK-Vorlagen anzuleiern.
Wobei ich hier auch immer wieder mit Erstaunen verfolge, wie schnell manche Kassen einen persönlich zum MDK vorladen.
LG, Fee
Verfasst: 11.01.2013, 18:52
von Miep
Meine Erkrankung ist psychischer Natur. Bin als Jugendliche Opfer eines Verbrechens geworden und habe dadurch die Erkrankung entwickelt. Mit meinem ehemaligen Job steht die Diagnose nicht in Verbindung. Bin komplett ungelernt und allgemein wenig belastbar, unabhängig von der Tätigkeit.
Verfasst: 11.01.2013, 20:01
von Carola
Nun, vom zuständigen Fallmanager 3 mal zum Mdk geschickt, Telefonisch
als Simulantin tituliert, Zufällig das Gespräch aufgezeichnet, aber ist ja nicht verwertbar, aber Freunde hörten es sich ausversehen an.
Nun 3 mal vom MDK als AU eingestuft, 2 mal Reha als AU endlassen,
EM-Rente bewilligt.
Soviel zum Thema das eine Krankenkasse die AU nicht anzweifelt.
Oder das es sehr sehr sehr selten ist.
Naja, habe alleine auf Grund dessen das ich noch nebenbei
weiterhin im Betriebsrat meiner Firma bin ( Ja, geht immer noch ungekündigt
obwohl EM-Rente) reichlich Fälle sammeln können, wobei es zu 99% die
AOK-NW betraf.
Mittlerweile nach 2 jahren guter Information der Belegschaft, spielt die
AOK-NW in der Liga unter 5% der Mitglieder.
Das sind alles gut Verdienende, auf Rentner/Hartz4/Sozialamt hätten sie bestimmt lieber verzichtet.
Sind zwar nur 1950 Mitarbeiter, die nachweislich laut Lohnbüro gewechselt haben, aber die anderen Zweigstellen unsere Firma werden bestimmt intensiv von unserem "Fallmanager" betreut.
Zuerst haben nur 20 Mitarbeiter in einen Monat die KK gewechselt, zum schluss waren es so viele, das wir alleine deswegen eine Aushilfe Einstellen mussten.
Ps: sogar die Aushilfe (6 Monatsvertrag, wegen guter Leistung aber nun Fest) hat gewechselt.
Unsere Firma stimmt mit den Füßen ab.
Und wir wissen das wenn die "Guten" Mitglieder wechseln das die AOK_NW
bestimmt noch "bessere" Möglichkeiten findet.
Aber wir aus den Gesamtbetriebsrat schätzen das so ein, das es eine Abwärtsspirale ist, die nur zu ungunsten der KK ablaufen kann
pps: von den Wechseler sind 75% zu einer bestimmten KK gewechselt,
2 mal im Monat kommt ein Mitarbeiter ins Werk und hat eine Sprechstunde, bietet hilfe an, die auch rege nachgefragt wird.
Seltsamerweise wechseln nun auch Angehörige in diese KK.
lg
Verfasst: 11.01.2013, 21:31
von Czauderna
Hallo,
war es nicht diese Kasse, die sich hier auch schon einmal zu Wort gemeldet hat.
Also wenn das stimmt was Carola da geschrieben hat und ich zweifle da an keiner Silbe, aber hallo, da muss doch bei dieser Kasse am Montag der Baum brennen.
Respekt Carola, wenn du als Betriebsrätin genau so gut bist, können sich deine Kollegen und Kolleginnen wirklich gratulieren.
Als Einzelperson eine Krankenkasse derart ins Mark zu treffen, das gelingt nicht jedem - ich kenne da Einen, der würde das auch gerne erreichen.
Gruss
Czauderna