EU-Ausländer Polin Krankenversichern
Moderator: Czauderna
EU-Ausländer Polin Krankenversichern
Hallo,
meine Freundin ist 35 Jahre und polnische Staatsbürgerin. Ich lebe mit ihr seit 6 Jahren hier in Deutschland zusammen. Sie ist im Einwohnermeldeamt angemeldet. Eine Verpflichtungserklärung sowie Freizügigkeitsbescheinigung habe ich unterschrieben. Es werden keine Sozialleistungen in Anspruch genommen. Wir leben von meinen Einkommen. Wann wir Heiraten steht noch nicht fest.
In Polen war Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung über das dortige Arbeitsamt versichert. Davon haben wir später Abstand genommen, da dies an Bedingungen gekoppelt war und sie immer zurückreisen musste. Seit der Anmeldung in Deutschland ist sie nun bei einer Reisekrankenversicherung versichert (Versicherung für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren). Die 5 Jahre laufen in kürze ab und somit auch der Versicherungsschutz.
Wie kann ich Sie denn jetzt Krankenversichern?
Wir wollten jetzt zum Arbeitsamt und Sie arbeitssuchend melden. Wird da nicht schon eine Krankenversicherung vorausgesetzt?
meine Freundin ist 35 Jahre und polnische Staatsbürgerin. Ich lebe mit ihr seit 6 Jahren hier in Deutschland zusammen. Sie ist im Einwohnermeldeamt angemeldet. Eine Verpflichtungserklärung sowie Freizügigkeitsbescheinigung habe ich unterschrieben. Es werden keine Sozialleistungen in Anspruch genommen. Wir leben von meinen Einkommen. Wann wir Heiraten steht noch nicht fest.
In Polen war Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung über das dortige Arbeitsamt versichert. Davon haben wir später Abstand genommen, da dies an Bedingungen gekoppelt war und sie immer zurückreisen musste. Seit der Anmeldung in Deutschland ist sie nun bei einer Reisekrankenversicherung versichert (Versicherung für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren). Die 5 Jahre laufen in kürze ab und somit auch der Versicherungsschutz.
Wie kann ich Sie denn jetzt Krankenversichern?
Wir wollten jetzt zum Arbeitsamt und Sie arbeitssuchend melden. Wird da nicht schon eine Krankenversicherung vorausgesetzt?
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Hi Berta,
so wie ich das sehe geht eine Versicherung in der GKV in Deutschland leider nicht. Voraussetzungen hierfür sind nämlich:
- Wohnsitz in Deutschland.
Hat sie ja!
- Man ist ohne anderweitigen KV-Schutz.
Der bisherige KV-Schutz endet wohl in Kürze wie Du schreibst. Somit auch erfüllt.
ABER:
- Man war zuletzt bereits in der GKV versichert.
Innerhalb der EU werden ausländische Zeiten auch berücksichtigt. Aber die letzte Krankenversicherung war leider nicht (mehr) die gesetzliche KV in Polen, sondern eine private Krankenversicherung. Insofern ist dieser letzte Punkt leider nicht erfüllt.
So meine Einschätzung.
Gruß
Sportsfreund
so wie ich das sehe geht eine Versicherung in der GKV in Deutschland leider nicht. Voraussetzungen hierfür sind nämlich:
- Wohnsitz in Deutschland.
Hat sie ja!
- Man ist ohne anderweitigen KV-Schutz.
Der bisherige KV-Schutz endet wohl in Kürze wie Du schreibst. Somit auch erfüllt.
ABER:
- Man war zuletzt bereits in der GKV versichert.
Innerhalb der EU werden ausländische Zeiten auch berücksichtigt. Aber die letzte Krankenversicherung war leider nicht (mehr) die gesetzliche KV in Polen, sondern eine private Krankenversicherung. Insofern ist dieser letzte Punkt leider nicht erfüllt.
So meine Einschätzung.
Gruß
Sportsfreund
Wie lange muß man den in der gesetzlichen KV, in diesen Fall in Polen, angemeldet sein ? Gibt es da irgendwelche Fristen. Ich denke dabei an eine kurze Anmeldung in der polnischen gesetzlichen KV!!!
Sollte eine Arbeitsstelle gefunden werden kommt man dann in die gesetzliche KV wieder herein?
Wenn nur die PKV möglich sein sollte, welche Kosten kommen denn ca. auf uns zu, und nehmen die denn einen auf?
Viele Grüße und Danke für die bisherigen Antworten !!
Sollte eine Arbeitsstelle gefunden werden kommt man dann in die gesetzliche KV wieder herein?
Wenn nur die PKV möglich sein sollte, welche Kosten kommen denn ca. auf uns zu, und nehmen die denn einen auf?
Viele Grüße und Danke für die bisherigen Antworten !!
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Hallo Berta.
2 Möglichkeiten:
1.) Der dritte Punkt in meiner ersten Ausführung wird erfüllt. Dass sie also zuletzt gesetzlich versichert war; und sei es in Polen.
2.) sie wird irgendwie anderweitig pflichtig in Deutschland. z.B. durch eine Beschäftigungsaufnahme mit einem Bruttoverdienst von über 450,- EUR/mtl.
Gruß
Sportsfreund
2 Möglichkeiten:
1.) Der dritte Punkt in meiner ersten Ausführung wird erfüllt. Dass sie also zuletzt gesetzlich versichert war; und sei es in Polen.
2.) sie wird irgendwie anderweitig pflichtig in Deutschland. z.B. durch eine Beschäftigungsaufnahme mit einem Bruttoverdienst von über 450,- EUR/mtl.
Gruß
Sportsfreund