Rückzahlung der Beiträge weil keinen Studienplatz?
Verfasst: 07.01.2013, 17:36
Ich habe folgendes Problem. Ich (24) war bis zum August 2012 noch bei meiner Uni eingeschrieben und somit auch noch familienversichert.
Im März 2013 wollte ich mit meinem Master beginnen und nach mehreren Telefonaten mit meiner Krankenkasse habe ich herausgefunden, dass ich mich weiterhin familienversichern kann, wenn ich in der zwischenzeit ein Praktikum mache und im Anschluss dann meinen Master mache. Es wurde mir gesagt, dass, sollte ich mich nach dem halben Jahr Praktikum entscheiden doch nicht zu studieren, dann müsse ich mich rückwirkend selbst versichern, ausgenommen ich würde von der Uni abgelehnt.
Nun zu meinem Problem. Als ich mich nun für meinen Wunsch-Studiengang bewerben wollte sehe ich, dass ab 2013 das SS (märz) gestrichen wurde und nun die Zulassung nur noch zum WS erfolgt (also erst im Oktober2013). Woanders studieren möchte ich nicht und jetzt sehe ich mich gezwungen doch nicht zu studieren und mir eine Arbeitsstelle zu suchen. Aber was sage ich jetzt der KK? Es lag ja nicht in meiner Hand, ich wollte ja studieren.
Ich habe die Uni angeschrieben ob sie mir eventuell ein Schreiben ausstellen können indem hervorgeht, dass das SS gestrichen wurde etc. aber solch ein Schreiben haben sie mir verweigert. Ich habe lediglich den Emailverlauf in der die Ansprechpartnerin bestätigt dass das SS gestrichen wurde, reicht das der KK aus?
Ich würde mich über einen Ratschlag freuen,
Liebe Grüße Vicky
Im März 2013 wollte ich mit meinem Master beginnen und nach mehreren Telefonaten mit meiner Krankenkasse habe ich herausgefunden, dass ich mich weiterhin familienversichern kann, wenn ich in der zwischenzeit ein Praktikum mache und im Anschluss dann meinen Master mache. Es wurde mir gesagt, dass, sollte ich mich nach dem halben Jahr Praktikum entscheiden doch nicht zu studieren, dann müsse ich mich rückwirkend selbst versichern, ausgenommen ich würde von der Uni abgelehnt.
Nun zu meinem Problem. Als ich mich nun für meinen Wunsch-Studiengang bewerben wollte sehe ich, dass ab 2013 das SS (märz) gestrichen wurde und nun die Zulassung nur noch zum WS erfolgt (also erst im Oktober2013). Woanders studieren möchte ich nicht und jetzt sehe ich mich gezwungen doch nicht zu studieren und mir eine Arbeitsstelle zu suchen. Aber was sage ich jetzt der KK? Es lag ja nicht in meiner Hand, ich wollte ja studieren.
Ich habe die Uni angeschrieben ob sie mir eventuell ein Schreiben ausstellen können indem hervorgeht, dass das SS gestrichen wurde etc. aber solch ein Schreiben haben sie mir verweigert. Ich habe lediglich den Emailverlauf in der die Ansprechpartnerin bestätigt dass das SS gestrichen wurde, reicht das der KK aus?
Ich würde mich über einen Ratschlag freuen,
Liebe Grüße Vicky