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Günstiger Satz in Festanstellung

Verfasst: 07.01.2013, 11:08
von bjotho
Hallo zusammen,

meine Freundin (Studentin) muss sich seit 01.01. selbst krankenversichern. da ich selbständig bin, könnte ich Sie anstellen und würde das gerne mit dem niedrigstmöglichen Satz tun. Ist es richtig, dass dieser seit 01.01.13 bei 451,- EUR liegt?

Und gleich noch eine Frage hinterher: Wie verhält es sich mit der Rentenversicherung? Ist Sie verpflichtet, diese zu bezahlen, oder gibt es Möglichkeiten, die Rentenversicherungsbeiträge nicht zu bezahlen?

Vielen Dank und beste Grüße,
Björn

Verfasst: 07.01.2013, 15:29
von bjotho
Sorry, habe mich ein wenig ungeschickt ausgedrückt. Ich meinte, ob der niedrigste KV-Satz bei einem Gehalt von 451,- EUR, also 1,- EUR über der Minijob-Grenze, läge.

Verfasst: 07.01.2013, 15:56
von GerneKrankenVersichert
Bei einer Studentin kommt es bei der Krankenversicherung nicht auf das Gehalt an, sondern darauf, ob das Studium überwiegt. Das heißt, es könnte genau umgekehrt kommen, wie ihr beabsichtigt - keine Versicherungspflicht als Beschäftigte in der KV, wohl aber in RV und ArblV. Lasst euch am besten von deinem Steuerberater beraten, wie die Vor- und Nachteile insgesamt aussehen.

Verfasst: 07.01.2013, 21:56
von bjotho
Das Studium überwiegt definitiv. Wollte nur gucken, ob ich evtl. hier schon die eine oder andere verwertbare Info bekommen kann...