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zu viel selbständig verdient - wann endet die Familienvers.?

Verfasst: 05.01.2013, 15:08
von CRuti
Liebe Fachleute im Forum,

folgender - natürlich konstruierter :D - Fall beschäftigt mich als Laie sehr:

Ehemann freiwilliges Mitglied der GKV (über der Bemessungsgrenze), Ehefrau + Kinder seit Jahren familienversichert. Ehefrau begann als selbständige Lerntherapeutin nebenberuflich (ca. 15 Wochenstunden, keine Mitarbeiter) zu arbeiten:

2010 = knapp 1.000 EUR Einnahmen, Gewinnermittlung vom Stb. ergibt minus 300 EUR = familienversichert von GKV bestätigt. :)

2011 = 5.500 EUR Einnahmen, Gewinnermittlung vom Stb. steht noch aus, ebenso natürlich auch der Steuerbescheid. Geschätzer Gewinn: 3.000 EUR. Hat die Familienversicherung in 2011 damit Bestand? :?:

2012 = 9.000 EUR Einnahmen, geschätzer Gewinn 6.000 EUR. Hat die Familienversicherung in 2012 Bestand? :?: Wenn nein :( , wann endete dann die Fam.versicherung (Jahresbeginn, Datum Steuerbescheid aus irgendwann 2013 oder gar erst 2014, oder anderes Datum/Ereignis)?

Was ist für 2013 empfehlenswert, wenn sich Einnahmen und Gewinneinschätzung aus 2012 gleichermaßen fortsetzen? Sollte man a) warten bis die GKV anhand Steuerbescheid 2012 auf einen zukommt? Oder b) proaktiv jetzt ab Jan. 2013 bei gleicher GKV aus der Fam.versicherung ausscheren und sich auf Antrag selbst versichern? Was kostet der "Spaß" :cry: ca.?
Gibt es bei a) eine Chance weniger nachzuzahlen - habe mal gelesen das kommt eventuell erst ab Datum Steuerbescheid auf einen zu? Oder kann man bei b) hoffen dass aufgrund des neu gegründeten Versicherungsverhältnisses bei der gleichen GKV ab 2013 die Vorjahre 2011/2012 nicht mehr geprüft werden und man so einer eventuellen Nachzahlungspflicht entgehen könnte? :lol:

Gibt es andere - ausgabenoptimierte - Vorgehensweise? :idea: Falls Infos fehlen sollten, so kann ich die gerne nachreichen.

Selbstverständlich weiß ich, dass das Solidarprinzip der GKV andere Mitteilungsformen bzw. Selbstauskünfte und Beitragspflichten voraussetzt. :oops: Trotzdem interessieren mich - rein theoretisch - die Möglichkeiten bzw. Schlupflöcher zur Ausgabenreduzierung für den Versicherten. 8)

Herzlichen Dank für Eure Diskussion und Aufklärung! :wink:

Verfasst: 06.01.2013, 15:22
von CiceroOWL
für 2011 hat die Familienversichrung bestand da hier dennn nicht mehr als 3000,- Gewinn vorlagen Grenze 2011 4500 €, für 2012 udn folgend sehe ich schwarz, da hier die Grenze von 4620 € überschritten wird, auserdem sehe ich da im moment denn noch so die Gefahr der Prüfung der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit aufziehen.. Die Familienversicherung endet denn mit der Bestandskraft des letzten gültigen Steuerbescheides. Ich würde mir denn dochmal gedanken machen ob denn das Ganze soweiterlaufen soll.

Verfasst: 06.01.2013, 15:45
von heinrich
konkret:
die Familienversicherung endet mit Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides, der zu hohe Einnahmen (mehr als 4620 EUR jährlich) ausweist.

Bsp: STB 2012, erstellt am 13.05.2013 6000 EUR

= Ende FAMI: 31.05.2013 = Beitragspflicht ab 01.06.2013

Verfasst: 06.01.2013, 16:49
von CRuti
Herzlichen Dank für die Antworten! :)
Nochmal für den Laien:

1. STB 2012 abwarten und bei Vorlage sofort an GKV einreichen (Mitteilungspflicht bei veränderten Einkommensverhältnissen) = Familienversicherung endet dann zum nächsten Monatsende. :? Es erfolgt keine Beitragsnachforderung :D für 2012 und 2013 bis zum Datum STB?

2. Freiwilliger Abschluß der eigenen GKV per 01.2013 bringt nichts, weil ja auch gemäß Punkt 1. bis Datum STB im Laufe 2013 keine Nachforderung/Beitragspflicht kommt?

3. Keine anderen Lösungswege die Familienversicherung irgendwie zu erhalten? :oops:

4. Hinweis hauptberuflich/nebenberuflich: als Kritierien waren mir immer nur bekannt a) mehrere Auftraggeber, b) keine Angestellten, c) max. 20 Wochenstunden und d) nicht Haupteinnahmequelle des Haushalts. Gibt es da noch weitere Kritierien/Risiken? :?:

5. Was wird der monatliche Beitrag :cry: ungefähr sein, wenn er für diese nebenberuflichen Einnahmen ab Vorlage STB im Laufe 2013 beginnt?

Nochmals herzlichen Dank!

Verfasst: 06.01.2013, 17:34
von zeckerlrund
Was ich bei Frage und Antwort in diesen Angelegenheiten nicht verstehe: Für meinen freiwillig in der GKV versicherten Mann fülle ich einmal im Jahr die "Einkommenserklärung für freiwillig versicherte Mitglieder und Pflichtversicherte" aus.
In 2012 habe ich diesen im Juli an die Kasse geschickt, den Steuerbescheid von 2011 beigefügt. Dieser wird ja auch angefordert und liegt in aller Regel auch vor.
In der Einkommenserklärung wird darauf hingewiesen, daß bei verspäteter Vorlage bzw. Nichteinreichung Nachteile entstehen können.
Somit dürfte doch klar sein, daß man nachzahlen muß?!
Und daß man bei Änderungen die Kasse zu informieren hat.
Daß man die Steuererklärungen bis zum geht nicht mehr rauszögert scheint mir da keine gute Idee.

Verfasst: 06.01.2013, 19:06
von CiceroOWL
CRuti hat geschrieben:Herzlichen Dank für die Antworten! :)
Nochmal für den Laien:


5. Was wird der monatliche Beitrag :cry: ungefähr sein, wenn er für diese nebenberuflichen Einnahmen ab Vorlage STB im Laufe 2013 beginnt?

Nochmals herzlichen Dank!
rund about zw 151 und 240 € . Käme denndarauf an inwieweit die Kasse denn die hauptberuflich selbständige Tätigkeit feststellt.

Verfasst: 07.01.2013, 20:56
von heinrich
zeckerlrund

du verwechselst etwas.

Verspätere Einreichung = Nachzahlungspflicht


Bsp:
bis hier 30.000 jährl. = 2500 mtl. mit Steuerbescheid (STB) 2010

jetzt erhält Dein Mann den STB 2011.
36.000 EUR jährl bzw. 3000 EUR mtl. : ALSO HÖHER
Dieser trägt das Datum vom Finanzamt vom 07.01.2013 (also heute).
Du meinst, Du wärest schlau und weißt, dass ein höherer Beitrag rauskommt, ist ja klar, da 3000 mehr als 2500 ist.

Du reichst diesen STB für 2011 erst mal nicht bei der KK ein.

Dann kommt aber die Einkommensanfrage, na sagen wir die kommt im August 2013. Jetzt reichst Du den STB 2011 ein.

JETZT kommt die Nachzahlung: Ab wann ?
Ab ersten des nächsten Monats nach Erstellung des STB, also ab 1. Febr. 2013.

Dies ist jetzt die Nachzahlungspflicht bei verspätet Vorlage.
Du hast dann einen vorliegenden STB nicht bei der KK vorgelegt.


Wenn Du den STB noch nicht hast (weil vom Finanzamt noch nicht erstellt), dann kann man diesen (nicht vorliegenden) auch nicht vorlegen.

Hoffe, dass Du es verstanden hast.