Besser nicht mit der TK ins Ausland ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

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OnkelBob
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Besser nicht mit der TK ins Ausland ?

Beitrag von OnkelBob » 04.01.2013, 14:09

Hallo und erstmal ein frohes Neues an alle,

ich habe mich hier angemeldet da ich meinen Fall schildern möchte und um Rat bzw Vorschläge bitte:

Vorweg: Ich bin mein ganzes Leben bisher in der GKV

Ich war vor paar Jahren bei der IKK direkt versichert und bin unter dieser ins nichteruopäische Ausland (Australien) für 1 Jahr gefahren. Damals habe ich einfach einen ruhenden Vertrag ausgehandelt und dieses war gar kein Problem.

Als ich wiederkam habe ich erfahren, dass die IKK direkt fusioniert ist und ich jetzt automatisch bei der TK wäre. Dort gemeldet gingen schon die ersten Probleme los, da ich keine Anwartschaft hatte, hat man dort mich nicht sofort aufnehmen wollen (war damals immer noch in D gemeldet). Erst paar Formulare später wurde ich in die Mitgliedschaft wieder aufgenommen und musste ab meinem Ankunftstag in Deutschland wieder zahlen. Das Ganze hatte mich damals schon stutzig gemacht, da meine Freundin die bei der Barmer war nicht mit diesen Problemen kämpfen musste.

Nun ist es so, dass ich wieder ins nichteuropäische Ausland gehen möchte (Neuseeland) aber diesmal für eventuell eine unbestimmte Zeit (aber auf jedenfall länger als 1 Jahr) und habe mir da Gedanken gemacht bzgl. der Krankenversicherung und wie schwer oder einfach es wäre nach dem Ausland wieder aufgenommen zu werden. Nun bin ich auf andere (in Foren) gestoßen, die anscheinend Probleme mit der TK bei Rückkehr hatten und möchte das gerne geklärt haben.

Wenn ich zz. bei der TK in der GKV bin und mich nun in Deutschland abmelde brauche ich ja keine Anwartschaft oder der gleichen und muss auch keine Beiträge mehr zahlen wenn ich das richtig sehe....
Da nun im Ausland am Anfang keine Anstellung in Aussicht ist muss ich natürlich eine private Langzeitauslandsversicherung hier in D abschließen um im Ausland weiter versichert zu bleiben (z.B. Hanse Merkur oder ADAC etc)

Jetzt haben aber einige (mehrere!) die genau diesen Fall hatten, behauptet, dass bei Wiederkehr die TK behauptet, dass diese letzte private Langzeitkrankenversicherung die letzte Versicherung wäre und daher eine Wiederaufnahmen bei Rückkehr bei denen nicht möglich wäre, da man sich ab dann nur noch privat versichern könne?? Ist das so rechtens?? Und welche Rolle spielt da die Abmeldung aus Deutschland?

Zu dem möchte ich auch keine Anwartschaft abschließen, da dieses mir zu teuer ist und eine Rückkehr (ob ich überhaupt zurück komme) in den Sternen steht und ich mit Mitte 30 rundum gesund bin.

Die andere Möglichkeit, die ich hätte wäre einfach meine KK vor meiner Ausreise zu wechseln und zu einer anderen zu gehen, die nicht diese Probleme bei einer potentiellen Rückkehr nach Deutschland und Wiederaufnahme bei der GKV macht.

Gibt es da irgendwelche Erfahrungswerte von euch, welche KK keine Probleme gemacht hatten bei der Wiederaufnahme? Welche Kassen wären das?

Also ich stelle mir so den Idealfall vor:

- Bin zz. TK gesetzlich versichert.
- Melde mich in D ab und gehe ins nichteuropäische Ausland, versichere mich mit einer privaten Auslandskrankenkasse und stelle die Zahlungen in die GKV ein.
- Bei eventueller Rückkehr melde ich mich wieder in D an, werde wieder bei der TK in die GKV aufgenommen und zahle wieder ab Anmeldedatum in D
(und nicht ab Abreise ins Ausland rückwirkend oder der Gleichen!)

Gibt es noch zeitliche Probleme die eine Wiederaufnahme erschweren würden? Habe da was von über 5 Jahren Ausland gehört, das dann bei Wiederkehr es zu Problemen käme in die GKV aufgenommen zu werden. Was hat es damit auf sich?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe

GerneKrankenVersichert
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Re: Besser nicht mit der TK ins Ausland ?

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2013, 17:13

OnkelBob hat geschrieben: Jetzt haben aber einige (mehrere!) die genau diesen Fall hatten, behauptet, dass bei Wiederkehr die TK behauptet, dass diese letzte private Langzeitkrankenversicherung die letzte Versicherung wäre und daher eine Wiederaufnahmen bei Rückkehr bei denen nicht möglich wäre, da man sich ab dann nur noch privat versichern könne??
Die Auskunft ist falsch.

Wenn du ins Ausland gehst, muss unterschieden werden, ob du in ein Land gehst, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde (z. B. EU-Staaten, Schweiz) oder nicht. Länder mit Sozialversicherungsabkommen werden so behandelt, als wenn du weiterhin im Inland versichert wärst. Das bedeutet, versicherst du dich in diesen Ländern privat, gilt die Versicherung bei der Rückkehr als private Versicherung, versicherst du dich gesetzlich, als gesetzliche Versicherung.

Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen ist deine Versicherung in dieser Zeit egal, da bei einer Rückkehr nur relevant ist, wie du vor deiner Ausreise versichert warst.

Eine Sonderrolle besteht bei der Auslandsreisekrankenversicherung. Sie gilt unter bestimmten Voraussetzungen als eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, d. h., dadurch wird die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Deutschland ausgeschlossen, sie gilt allerdings nicht als private Krankenversicherung im Sinne der grundsätzlichen Zugehörigkeit zur PKV - d. h. übersetzt, dass es für die Versicherung nach der Auslandsrückkehr im Rahmen des 5,1,13 vollkommen schnurz ist, ob für die Zeit im Ausland eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde.

Alle Infos, auch zur Weiterleitung an Mitarbeiter, die andere Auskünfte geben, findest du hier:

vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/index.htm

OnkelBob
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Beitrag von OnkelBob » 10.01.2013, 13:59

Vielen Dank @ GerneKrankenVersichert

Deine Aussagen decken sich mit denen der DVKA mit denen ich telefoniert habe und daher ist (zumindest für Neuseeland, da kein Sozialversicherungsabkommen mit D) ein Wiedereintritt in die GKV bei Rückkehr möglich, wenn ich in D als letztes GKV bin (was bei mir der Fall ist) und eine private Langzeitauslandskrankenversicherung ist für den Fall NZ damit irrelevant. :)
Eine Sonderrolle besteht bei der Auslandsreisekrankenversicherung. Sie gilt unter bestimmten Voraussetzungen als eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, d. h., dadurch wird die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Deutschland ausgeschlossen, sie gilt allerdings nicht als private Krankenversicherung im Sinne der grundsätzlichen Zugehörigkeit zur PKV - d. h. übersetzt, dass es für die Versicherung nach der Auslandsrückkehr im Rahmen des 5,1,13 vollkommen schnurz ist, ob für die Zeit im Ausland eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde.
Dieses sehe ich und die DVKA genauso und der Link ist sehr hilfrech...

Dennoch habe ich hier einen Link (tk.de/centaurus/servlet/contentblob/202360/Datei/1876/Broschüre%20Beiträge%202012.pdf) der TK, wo auf der Seite 49 bzw 51 folgendes steht und ein Idiz für meine Skepsis war:
Arbeitnehmerinformation:
Die Beitrittsmöglichkeit nach Rückkehr aus dem Aus- land kann jeweils nur eine Notlösung sein. Zwar besteht seit dem 1. April 2007 eine grundsätzliche Versiche- rungspflicht für alle Nichtversicherten141, auch diese ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zudem können Personen, die zuletzt in der privaten Kranken- versicherung versichert waren (z. B. aufgrund des Aus- landsaufenthaltes), auch nur dort an den Krankenversi- cherungsschutz anknüpfen. Bei einer Entsendung ins Ausland sollte der Beschäftigte – soweit nicht ohnehin die deutsche Sozialversicherung im Rahmen der Aus- strahlung weitergilt – möglichst eine Anwartschaftsversi- cherung (ruhende Versicherung) bei der bisherigen Krankenkasse vereinbaren, um in jedem Fall einen durchgehenden Versicherungsschutz sicherzustellen.
Hier wird zwar nicht von einer privaten "Auslands" Krankenversicherung gesprochen, jedoch wurde als beispiel ein Auslandsaufenthalt genannt, was mich stutzig machte ....und es wird eine Anwartschaftsversicherung empfohlen, die wohl eher in den seltensten Fällen Sinn machen würde

Also nochmals vielen Dank, es hat sich somit alles "für meinen Fall" geklärt

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