Seite 1 von 1

Freiwillige Vers: Kündigungsfrist bei Umzug ins Ausland

Verfasst: 04.01.2013, 12:15
von ddaum
Hallo!

Ich habe meinen Job im Dezember beendet, mache im Januar frei und ziehe Ende Januar nach Australien. Es stellt sich mir also die Frage, wie ich jetzt im Januar versichert bin.

Ich würde mich gerne freiwillig weiterversichern lassen, allerdings sagt mir die Krankenkasse (TK), dass die freiwillige Versicherung eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende (also bis Ende März) hat. Das gelte ausdrücklich auch dann, wenn ich im Februar und März gar nicht mehr in Deutschland bin und auch keine Leistungen bekomme.

Ist das so korrekt? Gibt es nicht auch da ein Sonderkündigungsrecht o.ä.?

Falls jemand eine Idee hat, bitte her damit. Möglichst auch mit Quelle als Argumentationshilfe, falls ich mit der TK diskutieren muss.

Gruß,
Dan.

ps: Die Möglichkeit der Anwartschaft kenne ich; aber 2x48 EUR für nichts zahlen ist ja auch nicht viel besser.

Verfasst: 04.01.2013, 17:16
von GerneKrankenVersichert
Wenn du bisher pflichtversichert warst, kannst du dir die freiwillige Versicherung für den einen Monat schenken, da du einen nachgehenden Leistungsanspruch hast: § 19 Abs. 2 SGB V.