Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Bekannte hat ein Problem mit Ihrer KK und ich kann Ihr nicht mehr weiterhelfen.
SIE ist Tagesmutter und hat ca. 250€. Sie ist in der FV über Ihren Ehemann.
Im Jahr 2010 hatte Sie 500€ verdient und sich freiw. Versichert in der BKL 801.
Jetzt war die Überprüfung der FV und da sollte Sie wieder aus der FV raus, weil Sie im lt. Steuerbescheid aus dem Jahr 2010 mehr verdient hat (der wurde 2012) erstellt.
Es kann doch nicht sein, dass jemand doppelt bestraft wird... Die KK besteht auf das Geld.
Wo finde ich was, damit ich Ihr helfen kann?
Vielen Dank schon mal.
Familienversicherung bei Tagesmüttern
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo Kollege,
hhhmm, wenn ich das richtig verstehe, war sie in 2010 bereits aus der FV draußen, eben weil man schon wußte, die Einkommensgrenze zu überschreiten.
Und jetzt in 2012 wo der 2010er STB vorliegt und eben genau das zuvor genannte damit bewiesen ist, will die Kasse nun erneut die FV beenden? Wenn das so sein sollte, kann ich die Kasse nicht verstehen.
Aber mal zum Grundsätzlichen:
Der Anspruch auf FV sollte immer für die Zukunft geprüft werden. Prinzipiell hat die Kasse recht. Denn bei selbständiger Tätigkeit sollte das Einkommen geschätzt werden. Hierfür soll dann immer der letzte vorliegende Steuerbescheid herhalten. Demnach sagt man jetzt/heute in 2013, dass man als Einkommen den Betrag aus 2011 oder gar 2010 zugrundelegt.
Jetzt aber zum Besonderen:
Es wurden ja bereits für 1 Jahr, wo man über der Eink.Grenze gelegen war, bereits Beiträge für eine eigene Mitgliedschaft entrichtet. Von daher hat sich eine ursprüngliche Schätzung (damals zu Ungunsten des Versicherten) lediglich als Wahr herausgestellt. Dies sollte jetzt nicht noch ein Weiteres Mal zu Ungunsten des Versicherten hinauslaufen.
Aber das ist letztendlich Vereinbarungssache zw. Versichertem und Kasse, welche Einkünfte man ab wann und mit ggf. welcher Form des Nachweises zugrundelegt zur Prüfung der Einkommensgrenze für die FV.
Hierzu gibt es glaub keine gesetzl. Regelung, die solche Fälle im Detail reguliert.
Gruß
Sportsfreund
hhhmm, wenn ich das richtig verstehe, war sie in 2010 bereits aus der FV draußen, eben weil man schon wußte, die Einkommensgrenze zu überschreiten.
Und jetzt in 2012 wo der 2010er STB vorliegt und eben genau das zuvor genannte damit bewiesen ist, will die Kasse nun erneut die FV beenden? Wenn das so sein sollte, kann ich die Kasse nicht verstehen.
Aber mal zum Grundsätzlichen:
Der Anspruch auf FV sollte immer für die Zukunft geprüft werden. Prinzipiell hat die Kasse recht. Denn bei selbständiger Tätigkeit sollte das Einkommen geschätzt werden. Hierfür soll dann immer der letzte vorliegende Steuerbescheid herhalten. Demnach sagt man jetzt/heute in 2013, dass man als Einkommen den Betrag aus 2011 oder gar 2010 zugrundelegt.
Jetzt aber zum Besonderen:
Es wurden ja bereits für 1 Jahr, wo man über der Eink.Grenze gelegen war, bereits Beiträge für eine eigene Mitgliedschaft entrichtet. Von daher hat sich eine ursprüngliche Schätzung (damals zu Ungunsten des Versicherten) lediglich als Wahr herausgestellt. Dies sollte jetzt nicht noch ein Weiteres Mal zu Ungunsten des Versicherten hinauslaufen.
Aber das ist letztendlich Vereinbarungssache zw. Versichertem und Kasse, welche Einkünfte man ab wann und mit ggf. welcher Form des Nachweises zugrundelegt zur Prüfung der Einkommensgrenze für die FV.
Hierzu gibt es glaub keine gesetzl. Regelung, die solche Fälle im Detail reguliert.
Gruß
Sportsfreund
Vielen Dank.
Genau das ist jetzt das Problem. Die KK sagt, dass Tagesmütter nicht genau definiert sind. Es gibt keine Gesetze. Für mich ist das eine klare Änderung vom Versicherungsrecht. Erst war Sie selbstständig und jetzt geringfügig Selbstständig. Und wichtig lt. Definition war Sie nie Hauptberuflich Selbstständig.
Wenn noch jemand eine Idee hat, diese KK zu überzeugen würde ich mich sehr freuen.
Genau das ist jetzt das Problem. Die KK sagt, dass Tagesmütter nicht genau definiert sind. Es gibt keine Gesetze. Für mich ist das eine klare Änderung vom Versicherungsrecht. Erst war Sie selbstständig und jetzt geringfügig Selbstständig. Und wichtig lt. Definition war Sie nie Hauptberuflich Selbstständig.
Wenn noch jemand eine Idee hat, diese KK zu überzeugen würde ich mich sehr freuen.
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
eben weil es keine spezielle Definition hierfür bzw. Regelung gibt, muss im Rahmen des Ermessenspielraums argumentiert werden.
Die einleuchtendste Argumentation, finde ich, ist folgende:
Jemand hat in 1 Jahr mehr verdient als die Einkommensgrenze. Also sollte derjenige auch für 1 Jahr sich selbst versichern und Beiträge hierfür zahlen müssen.
Und genau das scheint ja bereits in 2010 erfolgt zu sein. Alles Andere wäre ja ganz klar zum Nachteil des Betreffenden.
Über die (ggf. zukünftige) Verfahrensweise, die Einkünfte zu schätzen bzw. nachzuweisen, muss man sich halt einig werden.
Und mal aus Kassensicht:
Aufgrund des Morbi-RSA ist es eigentlich für die Kasse völlig Wurschd, ob derjenige als FV oder eigenständiges Mitglied bei der Kasse versichert ist - hauptsache er IST versichert. Von daher sollte man sowas immer eher zu Gunsten des Versicherten entscheiden.
Gruß
eben weil es keine spezielle Definition hierfür bzw. Regelung gibt, muss im Rahmen des Ermessenspielraums argumentiert werden.
Die einleuchtendste Argumentation, finde ich, ist folgende:
Jemand hat in 1 Jahr mehr verdient als die Einkommensgrenze. Also sollte derjenige auch für 1 Jahr sich selbst versichern und Beiträge hierfür zahlen müssen.
Und genau das scheint ja bereits in 2010 erfolgt zu sein. Alles Andere wäre ja ganz klar zum Nachteil des Betreffenden.
Über die (ggf. zukünftige) Verfahrensweise, die Einkünfte zu schätzen bzw. nachzuweisen, muss man sich halt einig werden.
Und mal aus Kassensicht:
Aufgrund des Morbi-RSA ist es eigentlich für die Kasse völlig Wurschd, ob derjenige als FV oder eigenständiges Mitglied bei der Kasse versichert ist - hauptsache er IST versichert. Von daher sollte man sowas immer eher zu Gunsten des Versicherten entscheiden.
Gruß