PKV oder GKV - Wer hat recht?
Verfasst: 03.01.2013, 15:57
Mein Papa, deutsche Staatsangehörigkeit, geschieden, mehr oder weniger selbständig, 61 Jahre alt, PKV seit 18 Jahren, davor Ersatzkasse, chronisch krank, lebt recht und schlecht von seinen Ersparnissen.
Er hat jetzt von einem unserer Freunde ein Angebot aus Litauen für einen (in Litauen) einigermaßen auskömmlichen und vor allem für ihn sehr geeigneten Job bekommen. Er würde sogar in Deutschland in einer deutschen Partnerfirma als Aushilfe angestellt, wenn ihn die Arbeit in Litauen gesundheitlich überforderte und er zurück müsste.
Da mein Dad in Litauen sozialversichert sein würde, hätte er sich meiner Meinung nach bei dieser Gelegenheit auch gleich seiner relativ teueren PKV entledigen können.
Erst mal empfahl die PKV Anwartschaft zu bezahlen, weil dieser Fall ein „klassischer Auslandaufenthalt sei und keine Entsendung“.
Ich glaubte aber zu wissen, dass er bei Umzug ins Ausland ich nicht mehr pflichtig ist, wollte daher auf eine Zahlung von Anwartschafts-Gebühren nicht eingehen.
Die PKV meinte, wenn die Anwartschaft ausgeschlagen wird, also bei Nachweis der litauischen Pflichtversicherung gekündigt werde, nähmen sie ihn nicht mehr auf, wenn er einst nach Deutschland zurückkehren sollte.
Ich habe auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen für über 55-Jährige.
Und jetzt kommt’ s: Die PKV (gebe Unternehmen auf Anfrage ggf. bekannt) behauptet, es gäbe da eine Ausnahme: Wer, gleich welchen Alters, in Litauen sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, und wenn es nur einige Tage waren, der müsse nach Rückkehr von der GKV in Deutschland aufgenommen werden unter den gleichen Bedingungen wie jemand, der hier schon immer in der GKV war. Die PKV spiele da keine Rolle mehr.
Kann das sein? Wer kennt sich aus?
Er hat jetzt von einem unserer Freunde ein Angebot aus Litauen für einen (in Litauen) einigermaßen auskömmlichen und vor allem für ihn sehr geeigneten Job bekommen. Er würde sogar in Deutschland in einer deutschen Partnerfirma als Aushilfe angestellt, wenn ihn die Arbeit in Litauen gesundheitlich überforderte und er zurück müsste.
Da mein Dad in Litauen sozialversichert sein würde, hätte er sich meiner Meinung nach bei dieser Gelegenheit auch gleich seiner relativ teueren PKV entledigen können.
Erst mal empfahl die PKV Anwartschaft zu bezahlen, weil dieser Fall ein „klassischer Auslandaufenthalt sei und keine Entsendung“.
Ich glaubte aber zu wissen, dass er bei Umzug ins Ausland ich nicht mehr pflichtig ist, wollte daher auf eine Zahlung von Anwartschafts-Gebühren nicht eingehen.
Die PKV meinte, wenn die Anwartschaft ausgeschlagen wird, also bei Nachweis der litauischen Pflichtversicherung gekündigt werde, nähmen sie ihn nicht mehr auf, wenn er einst nach Deutschland zurückkehren sollte.
Ich habe auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen für über 55-Jährige.
Und jetzt kommt’ s: Die PKV (gebe Unternehmen auf Anfrage ggf. bekannt) behauptet, es gäbe da eine Ausnahme: Wer, gleich welchen Alters, in Litauen sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, und wenn es nur einige Tage waren, der müsse nach Rückkehr von der GKV in Deutschland aufgenommen werden unter den gleichen Bedingungen wie jemand, der hier schon immer in der GKV war. Die PKV spiele da keine Rolle mehr.
Kann das sein? Wer kennt sich aus?