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GKV-Beiträge für Rentner als Selbstständiger
Verfasst: 02.01.2013, 16:54
von Untertan
Hallo,
Erstmal Kompliment für das schöne übersichtliche Forum und ein frohes neues Jahr.
Nun möcht ich auch gleich loslegen
Meine Frage wäre: Wenn man als Selbstständiger immer freiwillig weiter Versicherter war und eine Kapital Lebensversicherung hat, wie kann es dann sein dass man darauf bei Rentenantritt noch obendrein GKV-Beiträge auf die Rentensumme zahlen muss ? Habe immer gedacht dass das nur die Betriebrenten betrifft.
Leider ist es ganz schwer darüber Auskunft zu bekommen.Die "Berater" der GKV geben keine Antwort auf diese Frage.So bleibt eigentlich nur der Gang zu einem Anwalt.
Ich find es eine bodenlose Unverschämt dass die GKV in die ich jahrelang ein Vermögen investiert habe mir keine Auskunft geben will.
Bin deswegen drauf und dran meine KLV zu kündigen.
Habe mitlerweile eine Internetseite gefunden die dies bestätigt dass man als freiwillig versicherter JEDE ART von positivem Einkommen angeben muss.Diese handhabe ist absolut willkürlich und ungerecht dem Selbstständigen gegenüber.Es wird alles mit einbzogen ob privat oder betrieblich + sämtliche Ersparnisse ect.- wird alles mit dem vollen Satz belastet.
Warum sollte man dann überhaupt noch eine Lebensversicherung abschließen...
Grüße Untertan
Verfasst: 02.01.2013, 18:06
von Sportsfreund
Hi,
es ist tatsächlich zu unterscheiden, ob man freiwillig oder pflichtversichert ist. Du schreibst...
...dass man als freiwillig versicherter JEDE ART von positivem Einkommen angeben muss.Diese handhabe ist absolut willkürlich und ungerecht dem Selbstständigen gegenüber.
Dies stimmt. Es werden ALLE Einkünften für die Beitragsberechnung herangezogen. Über die Gerechtigkeit dieses Verfahrens läßt sich natürlich streiten.
Bei PFLICHTversicherten sieht das aber anders aus. Neben der Rente sind dann nur noch die Einkünfte aus
- betrieblicher Altersversorgung sowie
- aus Arbeitseinkommen, also selbständiger Tätigkeit,
beitragspflichtig.
Andere Einkünfte, wie z.B. private Lebens-/Rentenversicherungen oder Mieteinnahmen bleiben außen vor.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 02.01.2013, 18:14
von Untertan
Hallo,
Genau - als pflichtversicherter ist man da besser dran.
Doch was tun ? Angestellter werden - wenn ja für wie lange um dies rechtlich geltend zu machen ? Das ist eine Gesetzlage die absolut kompliziert ist.Deswegen will einem auch keiner Antworten.
Solange die ihre Beiträge bekommen ist Ruhe und Frieden...
Grüße Untertan
Verfasst: 02.01.2013, 19:09
von GerneKrankenVersichert
Solange die selbständige Tätigkeit überwiegt, nutzt auch das Angestelltendasein nichts. Wenn du mit Rentenbeginn deine selbständige Tätigkeit aufgibst, wirst du als Rentner versicherungspflichtig, sofern die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
Zur Frage wieso, weshalb, warum, rechtswidrig oder nicht:
http://www.steuerzahler-nrw.de/BSG-Urte ... index.html
Verfasst: 02.01.2013, 19:36
von Untertan
Danke,das sagt alles.
Am meisten haut mich einer der letzten Sätze vom Hocker:
"Diese Ungleichbehandlung sei durch die Erwägung gerechtfertigt, dass bei der Masse der Pflichtversicherten nahezu ausschließlich das Arbeitsentgelt, die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung die wirtschaftliche Lebensgrundlage darstellen würden. Daher sei es aus Vereinfachungsgründen zulässig, die Beitragspflicht bei Pflichtversicherten auf diese Einnahmearten zu begrenzen."
Ich hab langsam sowas von die Schnauze voll dass die Versicherungen über hart erspartes Geld der Selbstständigen für die Altersvorsorge verfügen dürfen mit dem sie nicht im geringsten wirtschaftlichen Kontakt hatten.
Selbst wenn jemand bis zur Rente voll arbeitet wird er dennoch aufstocken müssen und wie ein Tagelöhner behandelt weil dieses System es einfach nicht zulässt dass man von Arbeit leben kann.
Grüße Untertan
Verfasst: 02.01.2013, 20:23
von Czauderna
Untertan hat geschrieben:Danke,das sagt alles.
Am meisten haut mich einer der letzten Sätze vom Hocker:
"Diese Ungleichbehandlung sei durch die Erwägung gerechtfertigt, dass bei der Masse der Pflichtversicherten nahezu ausschließlich das Arbeitsentgelt, die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung die wirtschaftliche Lebensgrundlage darstellen würden. Daher sei es aus Vereinfachungsgründen zulässig, die Beitragspflicht bei Pflichtversicherten auf diese Einnahmearten zu begrenzen."
Ich hab langsam sowas von die Schnauze voll dass die Versicherungen über hart erspartes Geld der Selbstständigen für die Altersvorsorge verfügen dürfen mit dem sie nicht im geringsten wirtschaftlichen Kontakt hatten.
Selbst wenn jemand bis zur Rente voll arbeitet wird er dennoch aufstocken müssen und wie ein Tagelöhner behandelt weil dieses System es einfach nicht zulässt dass man von Arbeit leben kann.
Grüße Untertan
Hallo,
ja, vom Kern her gebe ich dir sogar recht, nur das ist eine politische Geschichte
und kann nicht der Krankenkasse also solches angekreidet werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.01.2013, 20:58
von GerneKrankenVersichert
Andererseits hat der Selbständige Möglichkeiten, die der Angestellte nicht hat. Zum Beispiel mit der verspäteten Einreichung der Einkommenssteuer beim Finanzamt. Der Angestellte muss sofort ab der Lohnerhöhung die höheren Beiträge zahlen - ist das gerecht? Ist es gerecht, dass der Angestellte in der KVdR von seiner Betriebsrente Beiträge zahlen muss, der Selbständige von seinen Mieteinnahmen nicht?
Ich könnte tausende Beispiele nennen, die ungerecht sind. Mal gewinnt der eine, dann der andere. Und solange der Gesetzgeber keine große Reform angeht, wird sich daran auch nichts ändern.
Verfasst: 02.01.2013, 21:11
von Untertan
Naja.....,mal ehrlich,
die Gewerbesteuer und Handwerkskammerbeiträge die ein Selbstständiger auf den Tisch legen muss dürfte da aber ganz gewaltig wieder aufwiegen.
Natürlich haben Angestellte auch Nachteile.
Aber viel mehr geht es darum dass man etwas privat angespartes nicht am Ende noch bereuen muss.
Und was noch schlimmer ist: Der Berater der GKV will einem das einfach nicht erklären - er will es nicht..... das hat für mich was hinterlistiges.
Gruß Untertan
Verfasst: 02.01.2013, 21:13
von GerneKrankenVersichert
Untertan hat geschrieben:Und was noch schlimmer ist: Der Berater der GKV will einem das einfach nicht erklären - er will es nicht..... das hat für mich was hinterlistiges.
Gruß Untertan
Was soll er dir denn erklären?
Verfasst: 02.01.2013, 21:46
von Untertan
Er hätte mir klipp und klar sagen können das ALLE Sachen zur Bemessung der GKV-Beiträge im Ruhestand herangezogen werden auch wenn sie privat sind.
Es handelte sich um einen Berater und nicht um einen einfachen Angestellten der GKV.Er wollte nichts dazu sagen.
Jetzt müsste ich mir extra nen Anwalt holen um eine klare Auskunft zu bekommen.
Das kann ja wohl nicht wahr sein.Das ist wie wenn der Schlachter mir nicht sagen kann ob seine Wurst vom Rind oder vom Schwein ist....
Grüße v. Untertan
Verfasst: 02.01.2013, 22:07
von Czauderna
Untertan hat geschrieben:Er hätte mir klipp und klar sagen können das ALLE Sachen zur Bemessung der GKV-Beiträge im Ruhestand herangezogen werden auch wenn sie privat sind.
Es handelte sich um einen Berater und nicht um einen einfachen Angestellten der GKV.Er wollte nichts dazu sagen.
Jetzt müsste ich mir extra nen Anwalt holen um eine klare Auskunft zu bekommen.
Das kann ja wohl nicht wahr sein.Das ist wie wenn der Schlachter mir nicht sagen kann ob seine Wurst vom Rind oder vom Schwein ist....
Grüße v. Untertan
Hallo,
welchen Berater meinst du, den der PKV - nun, der wird wohl nicht so beraten, dass er dir zum Verbleib in der GKV rät - da verdient er ja nix - wogegen der GKV-Angestellte selbst und direkt nix davon hat ob jemand in die PKV wechselt oder nicht, nur meist war es eben in der Vergangenheit so, dass die Betroffenen eher auf die PKV-Vertreter gehört haben und nicht auf die GKV-Mitarbeiter
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.01.2013, 22:12
von Untertan
Nein,habe mit dem zuständigen GKV-Berater gesprochen.
Dieser WOLLTE keine Auskunft geben.
Und selbst der Berater meiner LV hat gemeint da wird nichts rangezogen - da bräuchte man sich keine Gedanken machen - unglaublich ist das.
Man hat das Gefühl in der Wüste zu stehen.
Gruß Untertan
Verfasst: 02.01.2013, 22:36
von GerneKrankenVersichert
Keiner hat eine Glaskugel und kann dir jetzt sagen, wie es irgendwann aussieht. Für wie weit in die Zukunft sollte die Auskunft denn erteilt werden?
Verfasst: 02.01.2013, 22:47
von Untertan
Die Auskunft sollte über den aktuellen Stand der Rechtslage sein.
Es geht dabei einmal um jemand der schon sehr bald in Rente gehen möchte und einmal wollte ich wissen was mich erwartet.
Grüße Untertan
Verfasst: 03.01.2013, 12:46
von Bully
Untertan hat geschrieben:Die Auskunft sollte über den aktuellen Stand der Rechtslage sein.
Es geht dabei einmal um jemand der schon sehr bald in Rente gehen möchte und einmal wollte ich wissen was mich erwartet.
Grüße Untertan
Hallo Untertan,
sag mal hast Du bezügl. Deinen Auskunfts- Wünschen
denn konkrete Fragen gestellt.
und wie nur immer mündlich oder auch eventuell schriftlich
Gruß Bully