Seite 1 von 1

Krankengeld und EM-Rente

Verfasst: 02.01.2013, 08:18
von aidafan301286
Hallo,

ich habe das Forum schon etwas durchgestöbert, bin aber leider trotzdem nicht auf Antworten gestoßen und hoffe hier auf etwas Hilfe.

Ich habe Krankengeld bekommen (bis Ende Juli 2012), dann wurde ich ausgesteuert. Während des Krankengeldbezuges habe ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Mittlerweile wurde diesem Antrag tatsächlich entsprochen, rückwirkend zum 01.01.2011.

Ich weiß, dass die KK Erstattungsansprüche gelten machen kann (und wohl auch machen wird). Die DRV hat für die Zeit der Reha ebenfalls das Übergangsgeld zurückgefordert und verrechnet. Dieses sah so aus:

Der Brutto-Rentenbetrag wurde zugrunde gelegt, abzüglich Übergangsgeld der Reha. Es blieben ca. 60,-- € übrig, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung. Für mich bleibt somit ein Plus in Höhe von ca. 50,-- €. Nun dachte ich die Krankenkasse würde ebenso abrechnen, weil das Krankengeld auch ebenso hoch war, wie mein Übergangsgeld in der Reha. Nun habe ich aber gelesen, dass nicht das Netto-Krankengeld genommen wird, sondern das Brutto-Krankengeld. Somit würde die Rechnung natürlich ganz anders aussehen.

Sollte das Krankengeld nun höher sein, als meine monatliche Rentenzahlung, ist der Anspruch der KK trotzdem erledigt und man kann von mir nicht verlangen, die Differenz zu zahlen. Soviel weiß ich schon. Wie sieht es aber aus, wenn ich Anspruch auf eine Betriebsrente habe? Könnte die KK verlangen, dass die Differenz aus der Betriebsrente gezahlt wird?


Das Zweite, das ich nicht verstehe: Wenn die DRV meine Rentennachzahlung nicht an mich auszahlt, sondern in Form einer Erstattung an die Krankenkasse zahlt, warum lebt mein Anspruch auf Krankengeld nicht wieder auf? Ich habe doch im Prinzip alles (oder zumindest einen großen Teil) zurückgezahlt.

Sorry, dass ich so viel frage, aber irgendwie bekommt man von der KK keine Antworten, da ich nur mit dem Service-Center sprechen kann.

Danke Euch ganz herzlich.

LG
Gaby

Verfasst: 02.01.2013, 18:33
von Krankenkassenfee
Hallo,

zunächst einmal: Die Kasse geht an Deine Betriebsrente nicht dran! Aber aus der Praxis weiß ich, dass die von den Betriebsrentenstelle bei der Kasse die Abrechnungszeiten anfragen, ob die also was kürzen müsstest Du da erfragen.

Und ja, die Kasse rechnet Brutto-Krankengekld gegen Rente ab. Aber bei einer vollen EM-Rente erstattet sie Dir Deine Beitragsanteile zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ist nicht wahnsinnig viel, aber wenigstens ein bißchen.

Und nein, die Rentenabrechnung stellt den Zähler für den Krankengeldhöchstanspruch nicht wieder auf "0", auch wenn Teile mit der Rentenversicherung abgerechnet wurden.

LG, Fee

Verfasst: 02.01.2013, 20:35
von aidafan301286
Hallo Fee,

vielen Dank für die Info.

So wie Du es beschreibst, habe ich es auch verstanden mit der Betriebsrente. Ich habe es nicht so verstanden, dass die Betriebsrente ruht, wenn ich Krankengeld bekomme. Das gilt allerdings wohl nicht, wenn die DRV mit der Krankenkasse "abrechnet".

Von wem bekomme ich denn das bereits gezahlte Geld aus der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung? Von der KK oder wird dies auch über die DRV abgerechnet?

Das ganze Thema ist ja so komplex, dass man da als Laie schwer durchsteigt.

LG
Gaby

Verfasst: 03.01.2013, 09:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

also für die Erstattung Deiner Anteile zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist die Kasse zuständig. In dem Moment, wo sie mit der Rentenversicherung das Krankengeld abrechnet, spuckt der PC auch die Beitragserstattung aus. Bei vielen Kassen passiert das automatisiert.

In der Regel erhältst Du die verbleibende Rentennachzahlung von der Rentenversicherung. In selteneren Fällen überweist die Rentenversicherung auch alles an die Kasse, die Kasse rechnet ihren Teil aus, und zahlt den Rest an den Versicherten aus. Macht aber nur die DRV BUND, und auch nur, wenn kein anderer Träger beteiligt ist.

LG, Fee

Verfasst: 03.01.2013, 16:32
von aidafan301286
Hallo Fee,

so langsam verstehe ich es aber.

Mittlerweile habe ich festgestellt, dass das Brutto-Krankengeld gar nicht so viel höher ist, als das Netto-Krankengeld. Das Netto-Krankengeld kann von meiner EM-Rente zurückgezahlt werden. Ich war bislang der Meinung, dass die Differenz zum Brutto-Krankengeld noch wer weiß wie hoch wäre, was nicht der Fall ist.

Sollte es also wider Erwarten so sein, dass mir die Differenz vom Netto-Krankengeld zum Brutto-Krankengeld bei der VBL-Rente angerechnet wird, dann bleibt trotzdem noch ein relativ großer Betrag übrig. Die VBL schreibt nämlich, dass deren Rente ruht, falls ich Krankengeld bekommen habe. Das würde aber nicht für den Teil des Krankengeldes gelten, welches von der DRV erstattet wird.

Man kann viel spekulieren und muss dann doch warten, was passiert. Ich war gestern schon bei der KK und der AA und beide haben mir versichert, dass die Erstattungsansprüche innerhalb weniger Tage an die DRV gehen. Immerhin wolle man von Seiten der AA/KK auch das Geld haben, so deren Aussage.

Ich bin guter Dinge, dass die Abrechnung der DRV innerhalb kurzer Zeit erfolgen wird - und dann bin ich auch schlauer.

LG
Gaby