Krankengeld und EM-Rente
Verfasst: 02.01.2013, 08:18
Hallo,
ich habe das Forum schon etwas durchgestöbert, bin aber leider trotzdem nicht auf Antworten gestoßen und hoffe hier auf etwas Hilfe.
Ich habe Krankengeld bekommen (bis Ende Juli 2012), dann wurde ich ausgesteuert. Während des Krankengeldbezuges habe ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Mittlerweile wurde diesem Antrag tatsächlich entsprochen, rückwirkend zum 01.01.2011.
Ich weiß, dass die KK Erstattungsansprüche gelten machen kann (und wohl auch machen wird). Die DRV hat für die Zeit der Reha ebenfalls das Übergangsgeld zurückgefordert und verrechnet. Dieses sah so aus:
Der Brutto-Rentenbetrag wurde zugrunde gelegt, abzüglich Übergangsgeld der Reha. Es blieben ca. 60,-- € übrig, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung. Für mich bleibt somit ein Plus in Höhe von ca. 50,-- €. Nun dachte ich die Krankenkasse würde ebenso abrechnen, weil das Krankengeld auch ebenso hoch war, wie mein Übergangsgeld in der Reha. Nun habe ich aber gelesen, dass nicht das Netto-Krankengeld genommen wird, sondern das Brutto-Krankengeld. Somit würde die Rechnung natürlich ganz anders aussehen.
Sollte das Krankengeld nun höher sein, als meine monatliche Rentenzahlung, ist der Anspruch der KK trotzdem erledigt und man kann von mir nicht verlangen, die Differenz zu zahlen. Soviel weiß ich schon. Wie sieht es aber aus, wenn ich Anspruch auf eine Betriebsrente habe? Könnte die KK verlangen, dass die Differenz aus der Betriebsrente gezahlt wird?
Das Zweite, das ich nicht verstehe: Wenn die DRV meine Rentennachzahlung nicht an mich auszahlt, sondern in Form einer Erstattung an die Krankenkasse zahlt, warum lebt mein Anspruch auf Krankengeld nicht wieder auf? Ich habe doch im Prinzip alles (oder zumindest einen großen Teil) zurückgezahlt.
Sorry, dass ich so viel frage, aber irgendwie bekommt man von der KK keine Antworten, da ich nur mit dem Service-Center sprechen kann.
Danke Euch ganz herzlich.
LG
Gaby
ich habe das Forum schon etwas durchgestöbert, bin aber leider trotzdem nicht auf Antworten gestoßen und hoffe hier auf etwas Hilfe.
Ich habe Krankengeld bekommen (bis Ende Juli 2012), dann wurde ich ausgesteuert. Während des Krankengeldbezuges habe ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Mittlerweile wurde diesem Antrag tatsächlich entsprochen, rückwirkend zum 01.01.2011.
Ich weiß, dass die KK Erstattungsansprüche gelten machen kann (und wohl auch machen wird). Die DRV hat für die Zeit der Reha ebenfalls das Übergangsgeld zurückgefordert und verrechnet. Dieses sah so aus:
Der Brutto-Rentenbetrag wurde zugrunde gelegt, abzüglich Übergangsgeld der Reha. Es blieben ca. 60,-- € übrig, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung. Für mich bleibt somit ein Plus in Höhe von ca. 50,-- €. Nun dachte ich die Krankenkasse würde ebenso abrechnen, weil das Krankengeld auch ebenso hoch war, wie mein Übergangsgeld in der Reha. Nun habe ich aber gelesen, dass nicht das Netto-Krankengeld genommen wird, sondern das Brutto-Krankengeld. Somit würde die Rechnung natürlich ganz anders aussehen.
Sollte das Krankengeld nun höher sein, als meine monatliche Rentenzahlung, ist der Anspruch der KK trotzdem erledigt und man kann von mir nicht verlangen, die Differenz zu zahlen. Soviel weiß ich schon. Wie sieht es aber aus, wenn ich Anspruch auf eine Betriebsrente habe? Könnte die KK verlangen, dass die Differenz aus der Betriebsrente gezahlt wird?
Das Zweite, das ich nicht verstehe: Wenn die DRV meine Rentennachzahlung nicht an mich auszahlt, sondern in Form einer Erstattung an die Krankenkasse zahlt, warum lebt mein Anspruch auf Krankengeld nicht wieder auf? Ich habe doch im Prinzip alles (oder zumindest einen großen Teil) zurückgezahlt.
Sorry, dass ich so viel frage, aber irgendwie bekommt man von der KK keine Antworten, da ich nur mit dem Service-Center sprechen kann.
Danke Euch ganz herzlich.
LG
Gaby