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Kündigungsrecht bei Besch.aufnahme bei anderer KK?
Verfasst: 26.12.2012, 20:02
von Lilli20
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt wenn man eine Beschäftigung bei einer anderen KK aufnimmt? Ich meine sowas vor Jahren mal gelesen zu haben, finde es aber in keinem Rundschreiben mehr. Ich wechsel den Arbeitgeber, nehme aber blödeweise an einem Wahltarif teil. Kann mir jemand sagen ob es da was schriftliches gibt, dass ich vorzeitig rauskommen könnte?
Vielenn Dank schonmal für eure Antworten.
Lg Lilli
Verfasst: 26.12.2012, 20:09
von GerneKrankenVersichert
Nein, da gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Verfasst: 26.12.2012, 21:05
von Czauderna
Hallo, nein, gibt es nicht, aber ich meine, dass es da ein "ungeschriebenes" Gesetz gibt, wonach auf Wunsch auch auf die Kündigungsfristen ggf. verzichtet wird, meine Meinung - wissen tue ich das nicht, jedenfalls was die letzten Jahre betrifft.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.12.2012, 21:18
von Lady Butterfly
ber ich meine, dass es da ein "ungeschriebenes" Gesetz gibt, wonach auf Wunsch auch auf die Kündigungsfristen ggf. verzichtet wird
ist mir nicht bekannt.....aber es gibt die Möglichkeit mit der "Versicherungslücke": den einen Job am Freitag beenden, den nächsten am Montag beginnen - wenn die beiden Arbeitgeber korrekt melden, hast du dann am Samstag und Sonntag eine Lücke in deinem Versicherungsschutz...und damit ein neues Kassenwahlrecht, aber auch eine neue Bindungsfrist
Verfasst: 28.12.2012, 01:00
von roemer70
Ob der "Lückentrick" auch mit laufendem Wahltarif geht? Müsste ich nach dem Jahreswechsel mal nachschauen. Oder weiß es jemand sicher?
Verfasst: 28.12.2012, 08:27
von Herby2011
Hallo,
der Lückentrick funktioniert bei bestehendem Wahltarif nicht. Ein Wahltarif gibt eine Bindungsfrist von 36 Monaten vor, unabhängig von einer Unterbrechung der Mitgliedschaft aufgrund z.B. einer Lücke oder auch einer zwischenzeitlichen Familienversicherung.
Ein "ungeschriebenes Gesetz" gibt es nicht, kenne ich auch nicht. Die normale Kündigungsfrist inklusive Bindungsfrist ist (leider) einzuhalten.
Lieben Gruß
Herby
Verfasst: 28.12.2012, 10:16
von Czauderna
Hallo,
damit keine Missverstaendnisse entstehen,
es geht hier darum, dass ein Arbeitnehmer, der bei
der Kasse A beschaeftigt ist, kurzfristig zur Kasse B
als Arbeitnehmer wechselt. Das kommt sowieso
in der Praxis selten vor - das mit dem kurzfristig.
und da, meine ich aus der Vergangenheit mich zu
erinnern, dass dann auch der Kassenwechsel
nahtlos erfolgte. Heute wird das ggf. nicht mehr so sein,
da ist es eben dann auch moeglich, dass der Kundenberater der
Kasse B noch Mitglied der Kasse A ist.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.12.2012, 13:44
von roemer70
Danke, Herby, genau das habe ich mir auch gedacht. Wobei es natürlich auch Wahltarife mit 1jähriger Bindung gibt.
Somit bleibt es bei den "normalen" Fristen und einer eventuellen Chance auf ein Entgegenkommen des alten Arbeitgebers.