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Frühgeborene Mindestzahl BSG Entscheidung

Verfasst: 26.12.2012, 00:55
von Rossi
Hier mal ein ganz eindrucksvolle Entscheidung des BSG.

Die Kasse bzw. der GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) ist mit seiner Vorgehensweise so richtig den Bach hinunter gegangen.

Hier die Entscheidung:

osthessen-news.de/H/1224486/fulda-aktuelles-bsg-urteil--keine-hoehere-mindestzahl-fuer-fruehchen-behandlung.html

Ich habe persönlich als Zuhörer an dieser Verhandlung teilgenommen. Es war traumhaft.


Der GBA hatte mit mal die sog. Mindestzahlbehandlungszahl für die Frühgeborenen von bisher 14 pro Jahr auf schlappe 30 pro Jahr heraufgesetzt.

Bei der Mindestzahl von 14 Jahr pro Jahr durften ca. 250 Krankenhäuser in Deutschland frühgeborene Kinder (Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm) behandeln. Durch die Heraufsetzung auf mit mal 30 pro Jahr, waren es nur noch schlappe 70 Krankenhäuser in Deutschland.

Dagegen haben sich die Krankenhäuser natürlich gewährt. Im Vorfeld gab es beim LSG-Berlin-Brandenburg insgesamt 16 Verfahren, wo der GBA mit Pauken und Trompeten diese Heraufsetzung verloren hatte.

Mit all diesen 16 Entscheidungen ist dann der GBA in Revision gegangen und hat auf das BSG gehofft.

Einzigartig und traumhaft. Es sassen dort 2 Vertreter vom GBA uns insgesamt 11 Anwälte von 16 Krankenhäusern, die miteinander in der Verhandlung diskutiert haben.

Die Verhandlung hat fast 3 Stunden gedauert. Danach das Urteil.

Zitat:

Der Beklagte (GBA) überschritt indes mit der Erhöhung der Mindestmenge seinen Beurteilungsspielraum. Die neuere Studienlage rechtfertigt die beschlossene Erhöhung der Mindestmenge nicht.

Na wunderbar, was kostet dieser Spaß jetzt den Mitgliedern der Solidargemeinschaft, denn der GBA hatte ja verloren und muss die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.

Der Streitwert wurde auf 2,5 Millionen Euronen festgesetzt. Es ist der Höchststreitwert beim BSG, der tastächliche Wert wäre noch höher gewesen.


Ich bin jetzt selber kein Kostenrechner für die Gebühren, aber in die Gerichtskassen dürften jetzte erst einmal 300.000,00 Euro sprudeln und noch zusätzlich die Anwaltskosten für die 11 Anwälte, die ein vielfaches hiervonr betragen dürften. Holla die Walffee, vermutlich wird es sich bei ca. 1 Mio Euronen einpendeln. Ich muss dafür lange stricken.

Normalerweise zieht man nicht mit 16 Revisionen zum höchsten Gericht, denn dies könnte sehr teuer werden, es sei denn, dass man vielleicht völlig siegessicher ist.

In der Regel pickt man sich 1 Verfahren heraus und treibt dieses Verfahren bis zum höchtsten Gericht. Die anderen Verfahren lässt man Ruhen bis zur Entscheidung des höchsten Gerichtes oder unterzieht sich einer sog. Unterwerfungserklärung.

Hier aber nicht. Man hat den tollkühnen Schritt mit 16 Revisionen gewagt und hat mit einem Streitwert von 2,5 Mio verloren.

Wie dies der Landesrechnungshof sieht, möchte ich offen lassen.

Verfasst: 27.12.2012, 14:30
von Aha
Traumhaft, wie mit den Geldern umgegangen wird... Und wenn man als MA einer Krankenkasse mal ein paar Euro versehentlich !!! verloren hat (also z.B. dann zugunsten des Versicherten zuviel ausgegeben hat) wird gleich von Vermögensschaden gesprochen und Vorgesetzte sind entsetzt.. Dabei habe ich auch erlebt, dass Vorgesetzte übers Ziel hinausschießen, mit dem Versicherten "herumstreiten" und am Ende dann doch gezahlt wird und alles noch teurer kommt- das ist dann aber wieder etwas anderes...
Es sollten sich viele mal überlegen, wieviel Geld hier so in den Sand gesetzt wird, das einem nicht gehört! Es sind Versichertengelder... Also Augenmaß.
8)

Verfasst: 02.01.2013, 00:34
von Rossi
Nun ja tröste Dich, die 2 Vertreter des GBA haben nach der Urteilsverkündundigung erst einmal den Rechtsanwälten für diesen Erfolg gratuliert (per Händedruck).

Allerdings wird dieser Händedruck wohl sehr teuer sein, oder!?

Ich stricke dann mal weiter.

Verfasst: 04.01.2013, 08:54
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:Nun ja tröste Dich, die 2 Vertreter des GBA haben nach der Urteilsverkündundigung erst einmal den Rechtsanwälten für diesen Erfolg gratuliert (per Händedruck).

Allerdings wird dieser Händedruck wohl sehr teuer sein, oder!?

Ich stricke dann mal weiter.
Teuer für die Krankenhausträger, wie die kleine Häuse, es werden denn wohl höher Qualitätsansprpüche gestellt werden müssen...

Verfasst: 04.01.2013, 18:08
von Rossi
Nun ja, gerade diese hohen vermeintlichen Qualitätsansprüche haben aber wohl nicht gefruchtet.

Verfasst: 05.01.2013, 16:21
von CiceroOWL
Das letzte Wort ist da nicht gesprchen, es geht um die Zahl nicht den anzulegenden Qualitätsmerkmalen.

thieme-connect.de/DOI/DOI?10.1055/s-2006-931508

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Ist eh nur die Überlebenshilfe für Krankenhaüser die abgeschafft gehören