Erfahrungen mit der GKV
Verfasst: 21.12.2012, 17:21
Hallo Forum,
nachfolgend Erfahrungen mit der KK
Telefonischer Antrag auf Krankengeld vom 30.11.2012 in der Ortsfiliale ….
Gesprächspartner …...
Die kK teilte mir ( nachweislich ) mit das mir kein Krankengeld zu stehen würde.
Da ich Arbeitslosengeld beziehen würde und dieses bald erschöpft sei, hätte ich keinen rechtmäßigen Anspruch auf Krankengeld.
Es war die kK die unter anderem auch mit meinen Versicherungsbeiträgen den Gang bis vor das Bundessozialgericht finanziert hat um genau diese Frage zu klären. Dort hat man der kK mit höchstrichterlichem Urteil, unmissverständlich klar gemacht, dass auch Bezieher von ALG 1 selbst nach Leistungserschöpfung den vollen Anspruch auf Krankengeld haben.
Und nunmehr sind es genau die Mitarbeiter dieser GKV die dieses Urteil nicht nur ignorieren, sondern Ihren Mitgliedern genau das Gegensätzliche erzählen.
Für meine Beschwerde ist unerheblich wie oft dieses, nicht nur fragwürdige Vorgehen, in der Vergangenheit schon zum Erfolg für die kK geführt hat und auf der anderen Seite Versicherte um Ihren rechtmäßigen Anspruch auf Krankengeld gebracht hat. Weiter ist es für mich nicht von belang
ob dies die gebaren der kK oder nur eines einzelnen Mitarbeiter sind.
Da ein verwandter Rechtsexperte von meiner Krankheit und meinem beruflichen Status erfahren hat, teilte er mir oben genannte Rechtslage mit. Es war also reiner Zufall das nicht auch ich auf die Aussagen der kK hereingefallen bin.
Zurück zum Telefonat;
Als der Sachbearbeiter merkte das ich die Gesetzeslage kannte, sagte er wörtlich Zitat „ wenn Sie meinen, dann stellen Sie sich schon jetzt darauf ein nächste Woche zum MDK zu fahren und Montag 03.12.2012 kommen Sie dann um 09: 00 Uhr zu mir ins Büro nach .... „ Zitat ende.
Telefonat zu ende.
Da ich nunmehr jede Interaktion mit der kK oder zumindest mit dem meines Sachbearbeiters
als Täuschungsversuch verstehen muss bleibt mir doch nur die Nutzung meiner Rechtsschutzversicherung.
Bereits am 05.12.2012 hat ich dann ein Termin beim MDK in ....
Der MDK sprach von einer langwierigen Krankheit ,die therapiert werden müsse und bestätigte die AU.
Mittlerweile bestehen drei, voneinander unabhängige medizinische Gutachten, Hausarzt, Facharzt und das des MDK ) die meine Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Dennoch erhielt ich am 17.12.2012 eine Einladung zu einem weiterem Gutsachtertermin schon für den 20.12.2012.
Auch hier sieht es nach Willkür der kK aus, denn die Bestellung eines Gutachters hat unter gesetzlichen Vorschriften in diesem Fall nur der MDK zu treffen wenn sie eine Mitwirkungspflicht mit sich bringen soll.
Bis heute habe ich noch kein Cent Krankengeld erhalten und auch der Bewilligungsbescheid darüber liegt noch nicht einmal vor.
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit ? Was ist das für eine Vorgehensweise einer GESETZLICHEN Krankenkasse ?
Ich lasse den ganzen Sachverhalt nunmehr von einem Fachanwalt prüfen.
Was das ganze für Auswirkungen auf meinen aktuellen Gesundheitszustand hat, kann sich jeder vorstellen.
Gruß
Kimba
nachfolgend Erfahrungen mit der KK
Telefonischer Antrag auf Krankengeld vom 30.11.2012 in der Ortsfiliale ….
Gesprächspartner …...
Die kK teilte mir ( nachweislich ) mit das mir kein Krankengeld zu stehen würde.
Da ich Arbeitslosengeld beziehen würde und dieses bald erschöpft sei, hätte ich keinen rechtmäßigen Anspruch auf Krankengeld.
Es war die kK die unter anderem auch mit meinen Versicherungsbeiträgen den Gang bis vor das Bundessozialgericht finanziert hat um genau diese Frage zu klären. Dort hat man der kK mit höchstrichterlichem Urteil, unmissverständlich klar gemacht, dass auch Bezieher von ALG 1 selbst nach Leistungserschöpfung den vollen Anspruch auf Krankengeld haben.
Und nunmehr sind es genau die Mitarbeiter dieser GKV die dieses Urteil nicht nur ignorieren, sondern Ihren Mitgliedern genau das Gegensätzliche erzählen.
Für meine Beschwerde ist unerheblich wie oft dieses, nicht nur fragwürdige Vorgehen, in der Vergangenheit schon zum Erfolg für die kK geführt hat und auf der anderen Seite Versicherte um Ihren rechtmäßigen Anspruch auf Krankengeld gebracht hat. Weiter ist es für mich nicht von belang
ob dies die gebaren der kK oder nur eines einzelnen Mitarbeiter sind.
Da ein verwandter Rechtsexperte von meiner Krankheit und meinem beruflichen Status erfahren hat, teilte er mir oben genannte Rechtslage mit. Es war also reiner Zufall das nicht auch ich auf die Aussagen der kK hereingefallen bin.
Zurück zum Telefonat;
Als der Sachbearbeiter merkte das ich die Gesetzeslage kannte, sagte er wörtlich Zitat „ wenn Sie meinen, dann stellen Sie sich schon jetzt darauf ein nächste Woche zum MDK zu fahren und Montag 03.12.2012 kommen Sie dann um 09: 00 Uhr zu mir ins Büro nach .... „ Zitat ende.
Telefonat zu ende.
Da ich nunmehr jede Interaktion mit der kK oder zumindest mit dem meines Sachbearbeiters
als Täuschungsversuch verstehen muss bleibt mir doch nur die Nutzung meiner Rechtsschutzversicherung.
Bereits am 05.12.2012 hat ich dann ein Termin beim MDK in ....
Der MDK sprach von einer langwierigen Krankheit ,die therapiert werden müsse und bestätigte die AU.
Mittlerweile bestehen drei, voneinander unabhängige medizinische Gutachten, Hausarzt, Facharzt und das des MDK ) die meine Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Dennoch erhielt ich am 17.12.2012 eine Einladung zu einem weiterem Gutsachtertermin schon für den 20.12.2012.
Auch hier sieht es nach Willkür der kK aus, denn die Bestellung eines Gutachters hat unter gesetzlichen Vorschriften in diesem Fall nur der MDK zu treffen wenn sie eine Mitwirkungspflicht mit sich bringen soll.
Bis heute habe ich noch kein Cent Krankengeld erhalten und auch der Bewilligungsbescheid darüber liegt noch nicht einmal vor.
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit ? Was ist das für eine Vorgehensweise einer GESETZLICHEN Krankenkasse ?
Ich lasse den ganzen Sachverhalt nunmehr von einem Fachanwalt prüfen.
Was das ganze für Auswirkungen auf meinen aktuellen Gesundheitszustand hat, kann sich jeder vorstellen.
Gruß
Kimba