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Warum Erstbescheinigung,wenn außerhalb der Lohnfortzahlung?

Verfasst: 20.12.2012, 23:56
von Miep
Guten Tag,

ich war vom 25.06 bis 14.09.2012 im Krankenhaus und ab dem 06.08.2012 im Krankengeldbezug.

Nach meiner Entlassung bin ich wieder arbeiten gegangen.

Am 17.12.2012 wurde ich erneut AU geschrieben - wegen der selben Erkrankung, für die bereits Lohnfortzahlung geleistet wurde.

Also habe ich dem Arzt nur einen Auszahlungsschein vorgelegt und diesen ausgefüllt, aber mit dem Hinweis, dass für einen Tag kein Krankengeld überwiesen soll, an die KK geschickt.

Nun sagt die KK, sie könne den Auszahlungsschein nicht akzeptieren und benötige eine "Erstbescheinigung.

Wieso?

Und meine 2.Frage:

Mein Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2012. Der Arbeitgeber wurde über die AU informiert, zahlt daher also nur das Gehalt vom 01.12 - 17.12.2012 und schreibt den Urlaub, der krankheitsbedingt nicht genommen konnte, wieder gut, so dass er im Januar zur Auszahlung kommt.

Ich habe ja nun Anspruch auf Krankengeld, da bereits Lohnfortzahlung für die Erkrankung geleistet wurde (siehe oben).

Bei der Agentur für Arbeit bin ich seit 22.11.2012 "arbeitssuchend", ab 01.01.2013 "arbeitslos" gemeldet. Mir liegen nun die nötigen Unterlagen vor, um einen ALG I Antrag zu stellen.

Stellt man den (vorbeugend) schon jetzt, während der AU, oder erst, wenn man wieder arbeitsfähig ist und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?

Frage drei:

Ist es geläufig, dass Ärzte jemanden "bis auf weiteres" krank schreiben?
Wie reagieren die KKs darauf?
Landet so jemand schneller beim MDK bzw. wird nach Aktenlage einfach für gesund erklärt?

Danke.

Verfasst: 22.12.2012, 15:23
von Miep
187 Aufrufe und keine einzige Antwort... :(

Kennt sich da niemand aus?

Verfasst: 22.12.2012, 15:55
von Czauderna
Hallo,
den Kassenärzten ist vorgeschrieben wie, und auf welchen Formularen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden muss - der Krankengeldauszahlschein wird den Versicherten grundsätzlich erst dann zur Verfügung gestellt, wenn über den Krankengeldanspruch an sich und über diesen Beginn entschieden wurde.
Diese Entscheidung obliegt der Kasse und nicht dem Versicherten, so sehe ich das.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.12.2012, 17:37
von Krankenkassenfee
Hallo,

also aus unseren Auszahlscheinen geht nicht der Beginn der AU hervor. Also kann ich auch gar nicht prüfen, ab wann ein möglicher Krankengeldanspruch besteht.

Deshalb wäre der korrekte Weg sich in dem Fall eine Erstbescheinigung ausstellen zu lassen und die der Kasse zu senden. Diese prüft ob und ab wann Krankengeldanspruch besteht und schickt dann einen Auszahlschein dem Versicherten zu.

Ich habe das in der Praxis auch schon erlebt, dass aus dem NIchts mit einem mal ein Auszahlschein kam. Und da konnte ich auch nichts mit anfangen.

Und Dein Arbeitgeber leistet aller Voraussicht nach keine Entgeltfortzahlung, wenn er rausbekommt, dass es die gleiche Krankheitb ist. Und das Arbeitsamt springt nur für Dich ein, wenn Du am 1.1.13 gesund bist. Ansonsten bekommst Du weiter Krankengeld.

LG, Fee

Verfasst: 22.12.2012, 23:21
von Miep
Hallo,

@Czauderna: Danke. Das leuchtet mir ein...Wieder was gelernt. Ich habe meinen Arzt angerufen und er stellt mir die Erstbescheinigung natürlich aus, so dass ich diese dann an die KK schicken kann.
@Fee: Der Arbeitgeber hat eine Kopie des Auszahlungsscheins gekriegt und weiss, dass er nicht zahlen muss, nur den Urlaub wieder gutschreiben muss, den ich wegen AU nicht "abfeiern" konnte.

Verzichte ich also auf die erstmalige Beantragung von ALG I, solange ich krank geschrieben bin? Angesichts dessen, dass man ja nicht weiss, wie lange eine AU gilt...nicht dass ich dann plötzlich ohne Geld dastehe, weil das Krankengeld wird ja logishcerweise gestoppt sobald ich wieder arbeitsfähig bin...

LG + Danke.

Verfasst: 23.12.2012, 18:27
von Miep
Habe nun heute per Post die Erstbescheinigung gekriegt.

Da steht arbeitsunfähig seit 17.12.2012 und festgestellt am 20.12.2012

:?: :?: :?:

Mein (erster) Arzttermin war am 17.12.2012. An dem Tag wurde die AU festgestellt.

Mir ist unklar, was die Sprechstundenhilfe da eingegeben hat.

Entsteht mir jetzt ein Nachteil bzgl. des Krankengeldes?

Auf dem Auszahlungsschein, den ich fälschlicherweise eingereicht habe, da ich für die Erkrankung keine Lohnfortzahlung mehr kriege, steht AU seit 17.12.2012.

Gehalt habe ich natürlich aufgrund der AU Meldung am 17.12.2012 auch nur bis zu dem Tag gekriegt.

Was nun?

Danke.

Verfasst: 23.12.2012, 18:44
von Krankenkassenfee
Hallo,

das ist schlecht mit dem 20.12., denn Krankengeldanspruch besteht ab Tag nach ärztlicher Feststellung. Du hast also sowieso schon einen Wartetag, wenn die AU-Bescheinigung am 17.12. ausgestellt wurde. Aber 4, wenn es der 20.12. ist. Insofern würde ich auf einer Berichtigung beim Arzt bestehen, und nur die berichtigte Bescheinigung bei der Kasse einreichen.

Du schummelst ja auch nicht, denn Du warst ja am 17.12. da.

LG, Fee

Verfasst: 23.12.2012, 22:22
von Miep
Hallo Krankenkassenfee,

das mache ich....dachte mir das schon, dass mir dadurch ein Nachteil entsteht.Die Sprechstundenhilfe hat sich sicher vertan. War ja mein allererster Termin in der Praxis und ich war vorher nicht AU.

Weisst Du vielleicht auch eine Antwort auf meine andere Frage?

Verzichte ich auf die erstmalige Beantragung von ALG I, solange ich krank geschrieben bin? Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2012. Angesichts dessen, dass man ja nicht weiss, wie lange eine AU gilt...nicht dass ich dann plötzlich ohne Geld dastehe, weil das Krankengeld wird ja logishcerweise gestoppt sobald ich wieder arbeitsfähig bin...

Danke und schöne Feiertage.

Verfasst: 24.12.2012, 16:59
von Krankenkassenfee
Hallo Miep,

Du musst Dich beim Arbeiotsamt melden und ALG pro forma beantragen. Allerdings werden die Dich wieder wegschicken, denn wer arbeitsunfähig ist, der steht der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und bekommt ergo auch kein ALG 1.
Deshalb ist die Kasse für Dich zuständig. Das weiß die Kasse auch (§ 192 SGB V), aber wie schon vorher hier öfter gelesen, zicken manche Kassen dann schon mal rum bzw. versuchen abzuwimmeln. Also nicht bange machen lassen. Krankengeldbescheid abwarten und immer lückenlos den Auszahlschein ausfüllen lassen.
Und noch was, je öfter man den Auszahlschein einreicht, desto öfter nimmt der Sachbearbeiter die Akte auch in die Hand, gell! Also wenn der Doc 3 Woche in die Zukunft krank schreibt, und das Dein Auszahlrythmus wird, ist das auch nicht verkehrt.

Wobei ich denke, dass Du dann wahrscheinlich bald beim MDK vorstellig wirst - je nach Diagnose. Aber nun ist erst mal Weihnachtsfrieden!

Werd gesund, denn Gesundheit ist das Kostbarste was wir Menschen haben.

LG, Fee

Verfasst: 25.12.2012, 15:45
von Miep
Hallo Krankenkassenfee,

es wird immer komplizierter bei mir. Mir wurde ja eine Erstbescheinigung falsch ausgestellt (AU seit 17.12, festgestellt am 20.12 statt AU UND festgestellt am 17.12.=

Da mein Arbeitsverhältnis am 31.12. endet und die KK den Auszahlungsschein nicht akzeptiert, habe ich nun Angst, dass man mir Krankengeld verweigert, wenn die korrekt ausgefüllte Erstbescheinigung erst im neuen Jahr eingeht.

haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/lsg-urteil-krankengeld-auch-nach-ende-des-arbeitsverhaeltnisses_238_79878.html

Darf ich selbst auf der Erstbescheinigung das Datum der Feststellung nach Ansprache ändern?

Da ist der Sprechstundenhilfe ein Fehler unterlaufen, daran besteht kein Zweifel, da ich am 17.12.2012 zum 1.Mal in der Praxis war und vorher nicht AU war.

Oder gehe ich kein Risiko bzgl. meines Krankengeldanspruchs ein, wenn ich auf die korrigierte Erstbescheinigung warte und diese erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses einreiche?

Zu der anderen Sache: Bin schon beim Amt gemeldet, aber habe noch kein ALG I beantragt.


Danke.

Verfasst: 25.12.2012, 16:41
von Czauderna
Hallo,
selbst ändern, das geht gar nicht, selbst dann wenn eigentlich die Sachlage klar ist.
Es dürfte doch wohl nicht so ein großer Aufwand darstellen den Arzt zu veranlassen, eine korrekte AU-Bescheinigung der Kasse zukommen zu lassen.
Ich habe solche Sachen in meiner Praxis auch schon erlebt - ein Telefonanruf beim Arzt und die richtige bzw. die korrigierte Meldung kam sofort direkt zu uns - wie ich immer sage, man muss miteinander reden, dann kann sehr vieles gelöst werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.12.2012, 16:59
von Miep
Natürlich wird man die korrigierte Erstbescheinigung ausstellen. Das Problem: Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2012 und da die Praxis bis 02.01.2013 zu hat,habe habe ich Angst,dass man mir Krankengeld verweigert. Die KK kruegt ja dann erst rückwirkend,dass ich seit 17.12.2012 AU bin,da der Auszahlungsschein ja nicht akzeptiert wurde. Ist neine Angst unbegründet? Steige nicht mehr durch. Danke.

Verfasst: 25.12.2012, 20:12
von roemer70
Wenn der Auszahlungsschein, den Du zuerst eingereicht hast, auf den 17.12. datiert ist und Du der Erstbescheinigung eine Notiz beifügst, dass hier ein falsches Ausstellungsdatum vermerkt ist (und Du bei nächster Gelegenheit, also am 2.1.13 eine korrekte Erstbescheinigung nachlieferst), sehe ich grds. kein Problem. Ob andere daraus eins machen, weiß ich natürlich nicht.

Frag' doch mal bei Deiner Kasse am Donnerstag nach!

Verfasst: 25.12.2012, 20:49
von Krankenkassenfee
Hallo,

bloß nicht ändern, das ist Urkundenfälschung. Und fristgerecht gemeldet ist die AU.

Mach es wie vorgeschlagen, reiche die falsche Erstbescheinigung am Donnerstag ein, mit dem Begleitschreiben, dass die Praxis sich vertan hat und die Berichtigung folgt und dem Hinweis, dass der Auszahlschein ja beweist, dass Du am 17.12. da warst.

Und wenn Du nicht am Donnerstag denen auf die Nase bindest, dass das Beschäftigungsverhältnis endet, dann wissen sie es (noch) nicht. Insofern kann dann ja auch noch nichts drohen, da sie "nur" von Vorerkrankungen ausgehen.

LG, Fee

Verfasst: 25.12.2012, 22:11
von sonni1956
Hallo.


Wenn dein Hausarzt bis zum 2.1.2013 nicht auf hat ist dort sicherlich ein Zettel mit der Vertretung an gebracht ! Da würde ich mit den ganzen Unterlagen hingehen.Eigentlich kann dein AG nicht die Lohnfortzahlung einstellen er hätte das nach Klärung von der KK zurück fordern können.Deinen Urlaub im Januar auszahlen zulassen hätte er so auch nicht machen dürfen das wird aber sowieso aufs KG oder ALG angerechnet.
Ich habe damals auch meinen Lohn weiter erhalten bis geklärt wure das ich KG bekomme und der Arbeitgeber hat es dann mit den Urlaubsgeld verrechnet so hatte ich wenigtens noch was davon.


Hoffe die KK akzeptiert alles so und du bekommst keine Unannehmlichkeiten dadurch.Und denke ans AA du hättes ja den Antrag schon mit nehmen können und die erforderlichen unterlagen dir besorgen können.
Handelt es sich bei dir um eine immer wieder kehrende Krankheit?
Dann wird dich irgendwann der Medizinische Dienst einladen um zu prüfen ob und wann du Arbeitsfähig bist gleiches gibt es auch über das AA wenn du dich öfters dann krank meldes.


LG SONJA