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"Zwang" zum Widerspruch gegen Reha-Ablehnung?

Verfasst: 20.12.2012, 11:17
von wammerl
Hallo liebe Mitleidenden 8)

Ich versuche mal, das Problem umfassend zu schildern: nachdem ich aus ALGI heraus im letzten Jahr krank wurde, erhielt ich nach knapp 1 Jahr Krankengeld die übliche Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen, der anschließend als Rentenantrag umgedeutet werden soll. Grundlage: ein (angebl.) vorliegendes Gutachten des MdK über eine Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit.

Da ich nach fast 40 Jahren "Dienste" für den Staat nicht mit Gewalt in die (angebl. nicht vorhandene) vorgezogene Altersarmut geschubst werden will und nach nun gut greifenden Behandlungen eigentlich wieder Land sehe für das kommende Jahr, habe ich nach Beratung mit VDK und meinem Doc den Antrag brav gestellt - Reha wurde nicht empfohlen, da ambulante Heilbehandlungen derzeit als ausreichend angesehen werden (von mir sowohl auch den Docs).
Die DRV hat sich sicher gefreut - und lehnte die Reha aus eben diesen Gründen auch sehr schnell ab.
Die BKK schickte ein Schreiben, dass sie die Ablehnung erhalten haben und fragte, ob ich Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt habe. Ich antwortete kurz: Nö ... wieso auch?

Darauf erhielt ich zum "Feierabend" um 17 Uhr einen verträumten Anruf der BKK-SB, warum ich den Widerspruch nicht machen würde - die Zeit läuft ab ... eine Reha wäre ja was ganz Feines ... ich müsse das doch machen.
Ich erklärte geduldig den Sachverhalt, dass ich sehr zuversichtlich bin, dass ich "bald" wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und auch meinen aufgegebenen Minijob wieder anstrebe, die Behandlungen greifen langsam und ich stabilisiere mich ... wenn man mich LÄSST.

Mehrfach wurde mir jedoch unter die Nase gehoben, das KG liefe ja bald ab (in gut 4 Monaten) und "wovon wollen Sie denn leben?" - ich versuchte "cool" zu bleiben und sagte: "Das sehe ich DANN, wenn ich wieder gesund bin".
Sie schien schwer zu verstehen, dass sowohl ich als auch mein Arzt bei der Zwangs-Beantragung der Reha eigene Vorstellungen vom derzeitigen medizinischen Stand und der Erfordernis einer Reha hatten und ich nicht widersprechen KANN was ich doch eh nicht WILL und was einfach derzeit medizinisch keinen Sinn macht.

Alles in Allem merkte ich aufsteigenden Unmut über meine "Unbelehrbarkeit" ... es kam dann die konkrete Drohung, dass das auch Konsequenzen haben KÖNNE ... z.B. Einstellung des Krankengeldes :!: - ich eine Mitwirkungspflicht hätte ... worauf ich sie freundlich bat, mir für eine weitergehende Mitwirkungspflicht als bisher schon gezeitigt doch die Rechtsgrundlage zu benennen - ich hätte ja grundsätzlich kein Problem, so einen "Dreizeiler" an die DRV zu formulieren und zu begründen, dass die BKK das eben so möchte.

Konnte sie nicht - würde sie mir innerhalb 2-3 Tagen noch mailen.

Das Ganze verursachte eine extrem schlaflose Nacht - ich fühle mich retraumatisiert und werde hier auch tätig werden - oberste Etage - und mir das nicht einfach so bieten lassen als ohnehin schon kranker Mensch!

Bisher habe ich KEINE Rechtsgrundlagen gefunden, nachdem ich in so einem Falle zu einem Widerspruch genötigt werden kann - logische Folge wäre ja auch dann eine Klagebereitschaft. Befürchte aber, dass die Dame in ihrem rein persönlichen Ehrgeiz angestachelt nach weiteren Möglichkeiten sucht, KG zu sparen und mich in die Knie zu zwingen.

Frage: gibt es hier weitergehende "Mitwirkungspflichten"?
Kann auf anderem Wege ein Druck ausgeübt werden?

Herzlichen Dank für Infos und Meinung!

Verfasst: 20.12.2012, 14:05
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich darf man gegenüber des Rentenversicherungsträger keine Willenserklärung ohne die Zustimmung der Krankenkasse abgeben, wenn man von dieser zuvor zur Antragsstellung aufgefordert wurde. Das lässt aber nicht dem Umkerschluss zu, dass man verpflichtet ist gegen eine Ablehnung Widerspruch einzulegen.
In diesem Fall ist das "Engagement" der Kasse ohnhein nicht nachvollziehbar, denn du schreibst, dass der KG-Anspruch sowieso in 4 Monaten ablaufen würde (Leistungsende). Selbst wenn due dem "Wunsch" der Kasse nachkommen würdest, käme es meiner Auffassung nach sowieso zum Leistungsende. Wenn nämlich das Widerspruchsverfahren erfolgreich verlaufen würde, käme die Reha und bis die beendet wäre, da sind die vier Monate auch schon rum. Dass sich die "leise" Hoffnung der Kasse, auf Umdeutung des Antrag und Rentengewährung erfüllt, dafür sprich nichts, denn warum sollte aus einem "Ablehnungsgrund - ambulante Behandlung ausreichend" aufeinmal eine Rentengewährung werden - sehr unwahrscheinlich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.12.2012, 14:06
von Sportsfreund
Hi,

also meiner Einschätzung nach wird hier vom SB versucht, irgendwas in die Wege zu leiten, was der Kasse Geld spart. Typischer Überehrgeiz mancher KG-Fallmanager,

Aber zu Deiner Frage: Zwingen, Widerspruch einzulegen, kann man Dich nicht. Und da Du Dich ja bereits in Behandlung befindest, wüßte ich auch nicht, zu welchen anderen Mitwirkungen Dich Deine Kasse bewegen sollte.

Insofern sehe ich keine großen Möglichkeiten, dass Dir irgendwie größerer Druck ausgeübt wird.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 20.12.2012, 16:30
von wammerl
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

Eine "Willenserklärung" hat niemand abgegeben. Ich sollte aufgrund eines angebl. vorliegenden MDK-Gutachtens betr. Gefährdung der Erwerbsfähigkeit den Reha-Antrag stellen.
Das Gutachten wurde mir auf Anforderung nicht übersandt ... jedoch hatte ich bereits im Sommer einen anderen Zoff mit der BKK wg. Auslandsurlaub - und das im August vorliegende Gutachten entpuppte sich als Stellungnahme aufgrund NICHT akuteller Fakten und Befunde aus dem Frühjahr.
Mein Widerspruch gegen Ablehnung Urlaub und Nicht-Hinzuziehen neuer Tatsachen (trotz Hinweis meinerseits darauf) war auch (im Nachhinein) erfolgreich.

Und da kurz danach die Aufforderung nach § 51 kam, vermute ich stark, dass sich auch hier auf die alten Fakten berufen wurde. Inzwischen ist Zeit ins Land gegangen und auch Therapeutentermine ...

Dennoch habe ich den Reha-Antrag gestellt, obwohl mein Arzt sowie auch ich NICHT von einer Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ausgehen. Dies hat der Arzt auch im Antrag so ausgedrückt: er hält eine Reha nicht für erforderlich, und ambulante Behandlungen vor Ort ausreichend. Ich ebenso. Das ist keine Willenserklärung, sondern pers. Einschätzung, was kaum verboten sein kann. Schließlich wird im Antrag nach Gründen für eine Reha gefragt - und die gab es eben nicht, dennoch habe ich den Antrag ja gestellt.

Das schien jedoch die SB nicht auf dem Schirm zu haben 8) und tat sich schwer, das nachzuvollziehen.

Ich vermute mal: Wissensstand veraltete Stellungnahme - Abschieben in EM-Rente vor dem inneren Auge - Reha abgelehnt - nun muss der kranke Mensch aber mit Gewalt was tun und in Widerspruch gehen.

Auch habe ich den Antrag ja NICHT über die Bkk, sondern selbst an die DRV geschickt, worauf ich auch gleich den Vorwurf kassierte, dass sie die "Befunde und Antrag jagar nicht gesehen habe" - und ich ihr sagte: Müssen Sie auch nicht, sind ja kein Mediziner...

Die DRV verriet mir heute telefonisch, dass es "normal" sei, dass die Kassen auf Widersprüche drängen - Rechtsgrundlage wussten die keine - es gäbe da "kasseninterne Vorschriften"
:shock: (so einen Schmarrn hab ich auch noch nicht gehört)

Mit Widerspruch gegen eine Ablehnung einer Reha, die man eh nicht für sinnführend hält, und auch für Arzt und Therapeuten nicht befürwortet wird, wusste man gar nichts anzufangen ...

Mir bleibt wohl nix anderes übrig, als so richtig "rehabedürftig" zu werden und mich so zum "Erfüllungsgehilfen" der SB zu machen, damit die Chance besteht, dass innerhalb einer nicht notwendigen Reha doch einer feststellt, dass ich ganz oder teilweise erwerbsgemindert wäre und die BKK sich ein paar Kröten spart? :mrgreen: Also "freiwillig" in eine nicht angeordnete Reha? Wie schräg wird das alles eigentlich noch?

Ich denke ich reiche "vorbeugenden Widerspruch" ein. Vielleicht ein neuer Begriff für ein Rechtsmittel? :-)

Verfasst: 20.12.2012, 16:37
von wammerl
Schwupps ... soeben erreicht mich eine Email der SB:

wir nehmen Bezug auf unser gestriges Telefonat.
Auf einen Widerspruch gegen die REHA-Ablehnung wird unsererseits verzichtet.
Freundliche Grüße


Sie verzichten auf etwas, was wohl eh keine Grundlage hat? Interessant. Können die sich jetzt irgendwelche "Maßnahmen" ausdenken, um zu überprüfen, ob ich "zu Recht" noch krank bin und KG gezahlt wird und mich schneller in die Gesundheit schubsen?

Ich werde den Vorfall dem Beschwerdemanagement zur Kenntnis geben, da hier meine Grenzen in der Krankheit massiv durch den Anruf und die Verunsicherung überschritten wurden!

Verfasst: 20.12.2012, 23:05
von Sportsfreund
Hi Wammerl,

"irgendwelche Maßnahmen" können durchaus passieren. Denn dass die KK den MDK bemüht, weißt Du nun ja selbst.

Und das Ergebnis so einer Stellungnahme des MDK kann durchaus auch in eine andere Richtung gehen: nämlich durchaus in der Form, Du seist doch eigentlich gesund genug, um Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verrichten. Sprich: trotz Krankheit dennoch arbeitsfähig zu sein. Solch Beispiele hat es hier im Forum auch schon genug.

Nur wenn der MDK tatsächlich plötzlich so entscheiden sollte, wäre er aus meiner Sicht sehr unglaubwürdig: zuerst so krank, dass Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, dann so gesund, dass Arbeiten Gehen doch möglich sein soll. Nein, das würde nicht passen.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 21.12.2012, 10:44
von wammerl
Danke, Sportsfreund!
Ich habe es in diese Richtung "befürchtet".

Ich denke, ich werde eine "kleine Anfrage" an Beschwerdemanagement und Vorstand machen, ob derartige Missachtung des privaten Schutzraumes in der Krankheit durch solche Telefonate zur "Stallorder" gehören und dass dies einer Genesung ziemlich im Wege stehen.
Zumal, wenn derartige Grenzüberschreitungen durch Ämter gerade zu einer Erkrankung geführt haben ...
Ich hab auch noch andere Baustellen mit der BKK im Moment, die unbefriedigend laufen, obwohl nicht nötig ...

Eigentlich schade - ich war viele Jahre immer zufrieden und habe viele "zahlende Gäste" durch Empfehlung gebracht.
Jetzt bin ich "Kostenfaktor" und dann hat man das Gefühl, die wollen einen loswerden.
Nun: mich sicherlich nicht 8) - diese Freude mache ich denen nicht - aber ich könnte einigen gesunden und kräftigen Beitragszahlern aus meinem Verwandten- und Bekanntenkreis ja einen Kassenwechsel empfehlen. :lol:

Verfasst: 22.12.2012, 21:51
von Nadenn
Guten Abend Wammerl,

dann kann es mit der Kasse ja doch nicht so schlimm sein, sonst wäre sicherlich als erster Schritt die Kündigung angezeigt gewesen. Alles andere macht sonst keinen Sinn.

Jedenfalls bin ich begeistert, wie souverän und schlagfertig Sie der Kasse erstmal gezeigt haben, wie es geht. Insofern gehe ich davon aus, dass die "Retraumasierung" nur Ihrer Beschwerde mehr Wirkung geben soll.

Woran laborieren Sie denn, dass Sie über ein Jahr Krankengeld beziehen, eine Rehabilitationsmaßnahme nicht angezeigt ist und ein positives Leistungsbild nicht besteht? Fängt der Diagnoseschlüssel mit einem F an?

Verfasst: 23.12.2012, 12:52
von wammerl
Hallo "Nadenn",

Zitat:
"dann kann es mit der Kasse ja doch nicht so schlimm sein, sonst wäre sicherlich als erster Schritt die Kündigung angezeigt gewesen. Alles andere macht sonst keinen Sinn."

Jeder sieht den "Sinn" seiner Entscheidungen woanders. Es macht sicher keinen "Sinn", wenn man nach vielen gesunden Jahren und hohen Einzahlungen nun mal eine Weile ein "Kostenfaktor" ist, gleich bei ersten Problemen zu einer anderen Kasse zu wandern. Im übrigen: wo wäre da der "Bestrafungseffekt" :-), die Kasse könnte ja nur "froh" sein, einen los zu werden ...

Zitat:
Jedenfalls bin ich begeistert, wie souverän und schlagfertig Sie der Kasse erstmal gezeigt haben, wie es geht. Insofern gehe ich davon aus, dass die "Retraumasierung" nur Ihrer Beschwerde mehr Wirkung geben soll.

An Austausch von derartigem Zynismus habe ich kein sonderlich großes Interesse. Man kann langwierige und komplizierte Krankheitsvorgänge nicht auf wenige Vokabeln reduzieren, damit jeder sich hier seine Meinung "korrekt" und umfassend bilden kann, um zu vermeiden, dass man hier plattformulierte Vorurteile füttert.

Ich kann aufgrund eben meiner "hohen Sensibilität" sehr wohl zwischen den Zeilen lesen ...

Auch gibt es Umstände im privaten Bereich, die sich zusätzlich belastend auswirken und wohl eher Thema in Foren anderer Art sein dürften.
Über den durchaus vorhandenen "therapeutischen Sinn" einer Gegenwehr muss ich sicher nicht referieren ...

Zitat:
Woran laborieren Sie denn, dass Sie über ein Jahr Krankengeld beziehen, eine Rehabilitationsmaßnahme nicht angezeigt ist und ein positives Leistungsbild nicht besteht? Fängt der Diagnoseschlüssel mit einem F an?

Siehe oben: ich bin nicht sonderlich interessiert, oberflächlichen Zynismus und subtile unsachliche "Vorverurteilungen" zu bedienen, die in fremden, anonymen Köpfen Kinovorstellungen geben.

Es ging hier allein um das Hinterfragen von unkorrektem Verhalten der Krankenkasse bis hin zur "Belästigung" im privaten Bereich, welches selbstverständlich IMMER Auswirkungen verschiedenster Art auf einen erkrankten Menschen hat und die Frage erlaubt sein muss, ob dies so hinzunehmen ist. Schließlich handelt es sich auch um eine Grenzüberschreitung. NOCH ist "my home my castle".

Die bisherigen sachlichen Antworten und die Reaktion der BKK bestätigen meine Vermutungen, dass hier daneben gegriffen wurde. Eine Anfrage an die Geschäftsleitung wird hoffentlich zur Folge haben, dass man mir das noch näher erläutert, ob diese Verfahrensweise zur Geschäftspolitik gehört - oder die Sachbearbeitung lediglich ihr persönliches "Mütchen" gekühlt und ihr Ego gefüttert hat.
Genau DAS wäre NICHT ihre Aufgabe.
.

Verfasst: 23.12.2012, 14:38
von Czauderna
Hallo Wammerl,
ich bin beeindruckt von deinem Beitrag und von deiner Einstellung und deinem Realismus - findet man selten bei Betroffenen, denen von ihrer Kasse übel mitgespielt wird . sei mir nicht böse, aber dein Fall gehört da eher in die Kategorie "harmlos", da haben wir in diesem Forum schön wesentlich Übleres lesen müssen.
Dein Schlussfolgerung, was zu den Aufgaben eines Sachbearbeiters einer Kasse gehört und was nicht, trifft den Nagel auf den Kopf, aber es gilt auch hier festzustellen, dass solche Vorgehensweisen seitens der Kasse bzw. einzelner Mitarbeiter für die Kasse meist doch von Erfolg gekrönt sind, was einfach daran liegt, dass in 8 von 10 Fällen eben kein Aufbegehren seitens der Versicherten erfolgt, man es eben als "es kommt von der Kasse, dann muss es so sein" hinnimmt. Ich behaupte (wissen kann ich es natürlich nicht) Fälle wie der deinige kommen in Deutschland regelmäßig vor (vom Ablauf her) und laufen genau so ab wie es die jeweilige Kasse
letztendlich will.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.12.2012, 16:31
von wammerl
Hallo Czauderna, du triffst es auf den Punkt: Ganz sicher ist es so - nicht nur bei den Kassen, wo sich in der Tat zumeist eher solche "harmlosen" Spielchen zutragen, ich würde fast sagen, dass die meisten Kassen schon eher kundenorientiert arbeiten und eine große allgemeine "Kassenschelte" sollte es nicht sein.

Bisher habe ich auch sehr oft bei sachlich ausgetragenen Konflikten immer wieder Einlenken und Entgegenkommen erfahren können.

Allerdings - vielleicht liegt es an einigen äußerst schrägen Erfahrungen der letzten Zeit mit Belangen von Familienmitgliedern und auch von einigen "Schützlingen", die ich so unterstütze bei Behördenärger - fangen manche Dinge oft so "harmlos" an.
Ich wittere daher vielleicht schon sehr frühzeitig die Gefahren, die dann meist nicht von "der Kasse" oder "dem Amt" ausgehen, sondern vom "Ego" der einzelnen Person hinterm Schreibtisch, die da etwas nicht "verknusen" kann oder will und dem Bürger dann die Hölle bereitet, was dann nicht sein müßte und sich äußerst grenzwertig im rechtlichen Raum bewegt.

Daher wird es auch keine "Beschwerde" mit Hauen und Stechen, sondern eine sachliche Anfrage :D nach den Gepflogenheiten und die Frage, ob nun noch weiteres zu erwarten ist, was dann letztlich doch unter "Schikane" fallen würde.

Sei allerdings "beruhigt" - wegen meines erw. Kindes mit psych. Schwerbehinderung habe ich aktuell grad weniger "harmloses" laufen, was derzeit in heftigen Widerspruch ist :lol:
Aber das schaff ich (noch) allein, da für mich die Rechtslage klar ist, und schiebe das in den Januar.
.

Verfasst: 26.12.2012, 13:11
von Nadenn
Guten Tag Wammerl,

ich bin davon überzeugt, dass es Ihnen nicht darum ging, unkorrektes Verhalten zu hinterfragen. Dass es sich bei dem Handeln der Sachbearbeiterin nicht um ein gesetzlich gedecktes Vorgehen gehandelt hat, war Ihnen bereits bekannt und wird auch aus Ihrem ersten Vortrag deutlich.

Die überlegene Darstellung Ihres kommunikativen Verhaltens, trotz starker druckbegründeter Belastung, war eine Selbstpräsentation und der hier weit verbeitete Versuch, wiedermal ein "äußerst schockierendes" Erlebnis mit einer Krankenkasse aufzuzeigen. Wer sein "Ego" gefüttert hat, dürfte durchaus noch fraglich sein.

Da Sie um Infos und "Meinungen" gebeten haben, bin ich Ihrer zweiten Alternative nachgekommen.

Für mich bleibt ein Beigeschmack, auch wenn ich damit alleine hier stehe. Eine AU-Dauer von einem Jahr, keine Rehabilitationsindikation, alleine ambulante Behandlung am Wohnort (die nach einem Jahr noch nicht ausgeschöpft waren?), bevorstehende Aussteuerung (und dann wohl auch vollständige Genesung), mit neuem ALG 1 Anspruch und dazwischen noch einen Auslandsurlaub. Für Kopfkino haben Sie selber genug Stoff geliefert.

Selbstverständlich werden Sie auf Ihre Beschwerde ein nettes Schreiben erhalten, in dem sich für das Verhalten der Mitarbeiterin entschuldigt wird. Dann gibt es noch den Hinweis, dass es sich natürlich nicht um Geschäftspolitik handelt und Ihr Hinweis zum Anlass genommen wird, die Mitarbeiter/innen entsprechend zu schulen. Man wird sich für Ihre langjährige Treue und Zufriedenheit bedanken und die Hoffnung äußern, dass dieses auch zukünftig wieder so sein wird. Verbunden mit den allerbesten Genesungswünschen wird man Sie freundlich zum Abschluss grüßen.

Verfasst: 26.12.2012, 13:51
von wammerl
Hallo Nadenn - das Posting bestätigt meine Meinung: es geht um IHR Kopfkino und nicht um meines. Ich muss hier keinen dezidierten Krankheitsbericht oder Heil- und Lebensplan vorlegen, um in einem Sachforum die Formalien "drumherum" rechtlich zu hinterfragen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Für weitergehende tiefenpsychologische Betrachtungen von wenigen Infos des anfragenden Users gepaart mit dem daraus bei IHNEN entstandenen Kopfkino, gewürzt mit augenscheinlich jeder Menge Vorurteilen und Vor-Verurteilungen (wie Ihr Text mehr als deutlich zeigt ...) fehlt Ihnen sehr wahrscheinlich jegliche fachliche Kompetenz und ich habe wenig Lust und noch immer zu wenig GESUNDHEIT, um mich im anonymen Nirwana irgendwelchen Hobbyanalysen zu stellen, die deutliche Tendenzen zur Aufforderung von "Rechtfertigungen" enthalten und zwischen den Zeilen eher beleidigend wirken, denn Antworten auf meine Frage- und Problemstellung enthalten.

Gerade jene "spitzfindigen Zeitgenossen", die meist hinter dem Schreibtisch von Behörden in gesicherter Position hocken und mit derartigen Vorurteilen und Mutmaßungen LeistungsBERECHTIGTE ungefragt attackieren führen zu solchen langwierigen und tiefgreifenden Krankheitsbildern, die die Lebensqualität von Menschen, die sich meist für diese Gesellschaft und den Staat über Jahrzehnte bereits VERDIENT gemacht haben, massiv beeinflussen und sich letztlich auch in körperlichen Auswirkungen manifestieren.

Da muss es niemand wundern, dass Krankheitskosten ständig steigen und die AU-Zeiten oft sehr langfristig sind.

Meinung war gefragt - jedoch sicherlich keine Polemik und persönliche Angriffe, nur weil IHR Kopfkino mit Vorurteilen vollgestopft ist.
Ich fände es nun höflich, weiteres zu unterlassen.

Verfasst: 26.12.2012, 16:19
von Czauderna
Hallo wammerl.
habe ich dich weiter oben noch gelobt und mich beeindruckt gezeigt, so hast du diesen Eindruck nun mit deinem letzten Beitrag etwas "korrigiert" - wenn man in einem Krankenkassenforum anonym seinen Beitrag abliefert, dann muss man auch damit rechnen, dass auch andere Meinungen zu dem vorgetragenen Fall existieren.
Und genau diese Meinungen werden dann auch hier veröffentlicht. Persönlich betroffen sein, das kann meines Erachtens nach nicht funktionieren, denn wer von uns kennt denn die Person, die hinter "wammerl" tatsächlich steckt ?
Keiner kann beurteilen, was von deiner Geschichte sich genau so zugetragen hat und keine kann beurteilen ob es nicht in wirklich noch schlimmer war. Wenn du dich schon einem Forum anvertraust weil du Meinungen oder Hilfe haben willst, dann musst du auch mit Beiträgen rechnen, die nicht deinem "Gusto" entsprechen und ich fand nun nicht, dass der User Nadenn so argumentiert hat, dass es für dich
unerträglich sein muss. Du unterstellst dem User "nadenn" etwas, was man sich erst einmal selbst ausmalen bzw. ausdenken muss, bevor man es als Unterstellung auf sich bezieht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.12.2012, 18:00
von wammerl
So hat jeder seine Erfahrungen und "Empfindlichkeiten".
Es gibt nicht einen Satz von "nadenn", der nicht vor Spitzen und Vorverurteilung strotzt.
Sorry, wenn dies zu meinen "Empfindlichkeiten" gehört, das unsachlich zu finden.
Es hat auch nichts mit Meinung zu tun - und der User scheint, wie aus anderen Beiträgen ersichtlich - durchaus gern zu provozieren.

Sätze wie dieser: "Für mich bleibt ein Beigeschmack, auch wenn ich damit alleine hier stehe. Eine AU-Dauer von einem Jahr, keine Rehabilitationsindikation, alleine ambulante Behandlung am Wohnort (die nach einem Jahr noch nicht ausgeschöpft waren?), bevorstehende Aussteuerung (und dann wohl auch vollständige Genesung), mit neuem ALG 1 Anspruch und dazwischen noch einen Auslandsurlaub."

machen nun sehr deutlich, dass es ihm schlicht um was ganz anderes geht.
Ich denke auch nicht, dass es in einem Forum darum geht, die Person, die einen Rat sucht, zu hinterfragen oder die "Geschichte", die zu dem Problem führt zu "beurteilen".

Mir ging es - entgegen der Meinung von "nadenn" (ich bin davon überzeugt, dass es Ihnen nicht darum ging, unkorrektes Verhalten zu hinterfragen) - einzig darum, das Erlebnis mit dem Anruf der KK zu hinterfragen, nicht darum, meinen Krankheitsverlauf einem User zu erklären und vielleicht noch zu rechtfertigen, warum ein Urlaub selbst dann noch "vonnöten" sein könnte ... um dann wieder eine möglichst dreiste Antwort zu erhalten.

Ich habe so "nebenbei" ein halbes Leben lang noch ein Kind mit Schwerbehinderung zu tragen und muss keine Schilderungen abgeben, wieso, warum und weshalb ich so oder so nun auch selbst mal in einer Krankheit und kraftlos bin, wielange dies andauert, um wieder auf die Beine zu kommen und dann diese unterschwelligen Andeutungen noch zu ertragen und "nett" zu kommentieren, die nichts anderes sagen sollen, als dass man womöglich auf der faulen Haut "das Sozialsystem" ausnutzen wolle.

Das ist keine "Meinung". Das ist unnützes Stänkern und respektlos.
Und daher denke ich, kann ich weiteres auch "höflich" ablehnen.