Seite 1 von 1
Hilfe bei Behandlungsfehler
Verfasst: 19.12.2012, 23:05
von sonni1956
Hallo Forumsmitglieder.
Wer kennt sich aus mit Behandlungsfehlern und wurde über die KK unterstützt????
Habe letzte Jahr eine Knietep erhalten und schon gleich in den Abschlußbericht stand drin alles ok also Streckung un d Beugung.War aber nicht so gleicher Tag Rehauntersuchung Streckdefizid von 15 %.Das hat sich während derr Reha nicht geändert.Wegen Schmerzen und Schwäche konnte ich nicht an Gehhilfen laufen nur sehr kurz und man verschrieb mir nen Rollator und ne Toilettensitzerhöhung.
Laufe immer noch am Rollator.
Knie immer geschwollen und warm!!!!
Zuhause gleich zur Psysiotherapie und dort hatten die Therapeuten das Problem alles hin zu bekommen was aber nicht gelang.
Ich zum Arzt der mich in die Klinik überwieß die sollen Ihren Fehler korrigieren.Aufnahme 15% nach 12 Tagen Entlassung aber wieder nur 5 % . Dort wurde nichts weiter wie vermehrte KG und reduzierung der Schmerzmedis gemacht .War die Hölle wie ein Entzug.Die hatten mich dort mit akuten Morphin umgestellt bis auf 120mg täglich was zur Hälfte reduziert wurde.
Da ich der Meinung war es stimmt nicht ging ich zu meinen Arzt der mir die 15% bestätigte außerdem hatte ich im Kniegelenk eine große Beule die wir erst nach längerer Zeit mit KG entfernen konnten.
Mache die ganze Zeit immer 2 mal wöchentlich Fango und Manuelle wegen meiner WS und jetzt nach Arthroskopie KG am anderen Knie.
Bin furchtbar gestürzt im Oktober mit den Rollator wegen der Schwäche.Erhalte immer noch Morphin und es wurde jetzt mir ne Beinschwäche im Mai diagnostesiert wo keiner genau sagen kann ob es vom Knie oder der WS von den BSV kommt.
Hatte Heute ne Neue Therapeutin die entsetzt war über das linke Knie wie es aussieht nach der Knietep und sie war der Meinung es als Behandlungsfehler an zu zeigen.
Habe gelesen das die KK sich gerne daran beteiligen da die ja für die Therapien und Hilfsmittel auf kommen müssen.
Jetzt durch den Sturz kommt noch mehr auf mich zu ,auf den Röntgenbild konnte man nichts sehen und Morgen habe ich ein Knochensintigram um fest zustellen was unter den Knietep defekt ist und woher die verstärkten Schmerzen kommen.
Kann kaum Treppen laufen und durch die Arthroskopie rechts wegen der Arthrose gehts noch schlechter.An mangelder Therapien kann es nicht liegen bemühe mich immer auch ZUhause aber es bringt nur zusätzliche Schmerzen.
Meine PUV wird eh mir Schwierigkeiten machen bei den Vorschäden und da werde ich dann kaum was erhalten für bleibende Schäden .
Es wird doch auch im Interesse der KK liegen das auf zu klären.
Wer hat damit Erfahrung und wie sieht die Erfolgsquote aus?
Werde Freitag bei meiner KK vor sprechen alle Berichte und Diagnosen habe ich sowie das OP Protokoll.
LG SONJA
Verfasst: 20.12.2012, 21:54
von Dr. Know
Hallo Sonja,
bin kein Experte, aber da sich sonst niemand meldet, äußere ich mich als Kassenmitarbeiter dazu.
Richtig ist, dass die Krankenkassen ihre Versicherten bei der Aufdeckung und Regelung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen von Behandlungsfehlern unterstützen (wie von dir erwähnt, auch aus Eigeninteresse). Im Regelfall haben die Kassen eigene Bereiche mit Spezialisten oder zumindest zuständige Personen dafür, je nach Größe der Kasse.
Die Unterstützung der Kasse stützt sich insbesondere auf die Anforderung von Unterlagen sowie Einleitung von Begutachtungen über den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Diese Gutachten können dir auch zur Verfügung gestellt werden.
Zum Anspruch an sich: Wie oben schon geschildert, handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, den du zivilrechtlich, also privat, geltend machen musst. Das bedeutet nach meiner Kenntnis auch, dass du in der Beweislast bist. Hierbei solltest du dir dann ggf. einen Rechtsanwalt suchen, der auf Sozialrecht spezialisiert ist.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur berichten, dass es häufig schwierig ist, zwischen einem tatsächlichen Behandlungsfehler und beispielsweise Komplikationen bei einer OP, zu differenzieren. Dazu muss man vorher bewerten, dass medizinische Behandlungen, operative Eingriffe und co. immer ein gewisses Risiko in sich bergen und es nicht unbedingt das Verschulden der Beteiligten sein muss, wenn das Behandlungsergebnis nicht erreicht wurde.
Bitte nicht falsch verstehen: wenn etwas nachweisbar schief gelaufen ist und es ein Verschulden gibt, solltest du dem mit rechtlicher Begleitung hinterhergehen.
Ich hoffe, dass diese Zeilen irgendwie hilfreich für dich waren. Lass dich umfassend von deiner Krankenkasse beraten...
Verfasst: 21.12.2012, 00:13
von roemer70
Ergänzend zu Dr. Knows guten Ausführungen noch 2 Links:
http://www.bmg.bund.de/praevention/pati ... ehler.html
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... 082011.pdf
Solltest Du einen Anwalt einschalten, würde ich einen Spezialisten für Medizin- und Arzthaftungsrecht aufsuchen. Die Rechtsanwaltskammern bieten hierfür Verzeichnisse und Suchfunktionen.
Verfasst: 25.12.2012, 21:49
von sonni1956
Hallo.
Es ist doch schon sehr merkwürdig das man den Entlassungsbrief nach 3 bis 4 Monaten erhält und auch das bei beiden Aufenthalten immer was falsches drinsteht .Beim ersten Beweis aus der Rehaklinik gleicher Tag beim Zweiten wure nichts korrigiert nur Medis reduziert und vermehrte KG .Auch steht beim ersten Bericht nichts von den erhöhten Trombozyten und beim 2.mal hatte ich einen Mundinfekt wo ich zum HNO mußte weil ich nichts Essen mehr konnt.
Es kann nicht sein das man nach einer Knietep OP am Rollator laufen muß ,immer noch und häufig stolper und stürze.Mache immer Therapien gibt aber keinen Erfolg.
Warum wurde beim zweiten mal nichts gemacht außer die Medis reduziert.Wurde Mit Schmerzkahtherter operiert und erhielt Sovredol 120 mg obwohl ich vorher Morphinsulvat 40mg bekam in Retard.
Habe mir vorher keine Gedanken gemacht nur bei den letzten Sturz der der UV gemeldet wurde hätte ich dort ne Verletzng gehabt und Schäden zurück behalten hätte die UV mir einiges wegen Vorschäden ab gezogen.
Ich soll mich erstmal mit der Klinik in Verbindung setzen und wenn es nichts bringt läuft es über die Schlichtungsstelle für Artzhaftpflichtschäden.Hoffe das man sich einigen kann und ich nicht klagen muß .Haben im Moment zuviel Einbussen und den Anwalt müßte ich wohl selber tragen da mein Mann arbeitet ich bekomme nur ALG 1 NACH § 145
LG SONJA
Verfasst: 26.12.2012, 10:37
von Krankenkassenfee
Hallo Sonja,
zunächst einmal ist zu sagen, dass nicht jede OP, die nicht 100% den Erfolg bringt, auch automatisch ein Behandlungsfehler ist.
Der Arzt schuldet Dir eine Behandlung/OP nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Nimm Dir beispielhaft ein Lineal und das ist die Spanne, die es abdeckt. Er schuldet Dir keinen Erfolg der Behandlung. Nun kannst Du Glück haben, und er sich ein Profi und ganz am guten Ende des Lineals, oder Du bist in einem Wald- und Wiesenkrankenhaus, und er opriert am unteren Ende der Skala.
In allen Fällen aber gilt, dass Behandlungen/OPs Risiken haben, über die Du (nachweislich) vor der OP aufgeklärt wirst. Außerdem können natürlich auch persönliche Risikofaktoren (Übergewicht, bestehende Krankheiten usw.) den Behandkungserfolg beeinflußen. Wenn also eine solche Kompliaktion eintritt - auf die hingewiesen wurde oder die statistisch gesehen eintreten kann, dann kann es sein, dass kein Behandlungsfehler vorliegt, sondern es einfach so sein kann.
Ich empfehle Dir, zunächst keinen Anwwalt zu beauftragen oder sonstige finaziellen Risiken einzugehen, sondern Deine Beschwerden und Einschränkungen detailliert Deiner Kasse schriftlich zu schildern und um Prüfung bitten, ob es ein möglicher Behandlungsfehler ist. Von dort wird man Dir sicher Formvordrucke zur Entbindung div. Schweigepflichten zusenden. Dann besorgt sich die Kasse die Krankenakte im Krankenhaus incl. OP-Berichte und schickt alles zu einer besonderen MDK-Stelle, die darauf spezialisiert ist. Der MDK beauftragt in der Regel dann externe Gutachter (richtig gute Professoeren usw., habe ich in der Praxis erlebt), die das beurteilen. Das Gutachten bekommst Du dann in Kopie. Und je nachdem, was da drinsteht, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen, ob eine Schasdensersatz- und Schmerzensgeldklage überhaupt Erfolg hat.
Aber das dauert Monate. Du musst also ein wenig Geduld haben. Ein Versuch ist aber alle Male wert.
Ach ja, und von der Schlichtungsstelle der Ärztekammer halte ich nicht so viel, denn wie heißt es so schön: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Und der Schlichtungsspruch, wenn er gegen Dich ausfällt, kann Dir mehr schaden, als er nutzt.
LG, Fee
Verfasst: 26.12.2012, 16:15
von Lady Butterfly
Hallo Sonja
wie Fee schon geschrieben hat - nur ausbleibender Erfolg stellt noch keinen Behandlungsfehler dar. Das kann auch an einem "schicksalhaften Verlauf" liegen. Für einen Behandlungsfehler braucht es ein Handeln der Ärzte gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und der ausbleibende Heilungserfolg muss nachweislich genau darauf zurückzuführen sein.....das nachzuweisen ist nicht ganz einfach
was du machen kannst
- dir Kopien sämtlicher Behandlungsakten besorgen - darauf hast du ein Recht. Du wirst wahrscheinlich vieles nicht verstehen - aber Widersprüche (im Entlassungsbrief steht was anderes als in der Krankenakte) wirst du erkennenn können. Vielleicht kannst du das alles auch mit einem Arzt deines Vertrauens durchsprechen.
- wende dich an deine Kasse - die können ein Gutachten in Auftrag geben, dass eventuell die Frage "schicksalhafter Verlauf" oder "Behandlungsfehler" beantworten kann
- du kannst dich auch an einen Anwalt wenden - dann achte darauf dass es sich um einen Fachanwalt für Medizinrecht handelt. Wenn du dir das nicht leisten kannst, kannst du auch ein Recht auf Unterstützung des Staates.
viel Erfolg!
P.S. als Behandlungsfehler gelten auch unterlassene/unzureichende Aufklärung - der Arzt muss dich persönlich über alle Risiken des Eingriffs aufklären und dir auch alle Fragen beantworten! Auch eine unzureichende Erhebung der Anamnese (Krankengeschichte) ist ggf. ein Behandlungsfehler.
Verfasst: 08.06.2013, 18:38
von AngehoerigerXX
Krankenkassenfee hat geschrieben:
...und von der Schlichtungsstelle der Ärztekammer halte ich nicht so viel, denn wie heißt es so schön: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Und der Schlichtungsspruch, wenn er gegen Dich ausfällt, kann Dir mehr schaden, als er nutzt.
Diese Aussage kann ich vollumfänglich bestätigen.
Ich hatte die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler gegen das Universitätsklinikum Düsseldorf eingeschaltet, weil dort meine Ehefrau zu einer körperlich und geistigen Schwerstbehinderten wurde, resultierend durch eine mangelhafte, bzw. nicht erfolgte postoperative medizinische Nachsorge auf der Normalstation, was zu dem Eintritt einer weiteren unentdeckten Hirnblutung führte. Gleichzeitig stellte ich die frühzeitige postoperative Verlegung von der Intensivstation in Frage.
Das stellvertretende geschäftsführende Kommissionsmitglied, welches das Gutachten dann verfasst hat, bekleidet interessanterweise die gleiche Leitungsfunktion in einem Uniklinikum im Ruhrgebiet, wie der von mir Beklagte im Uniklinikum Düsseldorf. Ich möchte zwar nicht behaupten, dass beide im gleichen Golfclub angemeldet sind, persönlich kennen werden sie sich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und das daraus entstandene Gefälligkeitsgutachten sprang einem förmlich ins Auge.
Mit keinem Wort wurde in dem Gutachten die mangelhafte postoperative Nachsorge auf der Normalstation angesprochen, die den eigentlichen Kernpunkt des Untersuchungsverfahrens darstellte, sondern es wurde lediglich die frühzeitige Verlegung von der Intensiv- auf die Normalstation abgesengt.
Es ist natürlich naheliegend, dass wenn ich einen Berufs- und Standeskollegen schützen, aber nicht gerade offensichtlich und belegbar lügen möchte, dann nur einen weniger kritischen Teilaspekt der Behandlung begutachte, dort einen Persilschein erteile und den kritischen Hauptaspekt außer Acht lasse.
Auf meinen Widerspruch hin, dass das Gutachten völlig am Kernpunkt des Vorwurfes vorbeiging wurde mir geantwortet, dass man sich nicht zweimal mit dem gleichen Verfahren beschäftige.
Abschließende Anmerkung: Ein inzwischen in Auftrag gegebenes Privatgutachten förderte gravierende Missstände in der medizinischen Versorgung und Überwachung, der Medikamentengabe und dem Ablauf der darauf folgenden Notoperation zu Tage. Diese Behandlungsdokumentationen wurden zuvor von der Gutachterkommission noch nicht einmal angefordert.
Gruß Thomas