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KK beauftragt externen Gutachter
Verfasst: 19.12.2012, 08:31
von kimba
Hallo liebes Forum,
bin neu bei Euch und habe sofort ein Riesen Problem.
ich beziehe ab dem 10.12.12 Krankengeld ( Schriftlicher Bescheid der KK steht noch aus )
Die Antragstellung auf Krankengeld erfolgte am 03.12.12 am 05.12.12 wurde ich bereits zum MDK geschickt. Der MDK bestätigte meine Arbeitsunfähigkeit. gestern erhielt ich eine Einladung für den 20.12.12 zu einem von der KK bestellten Gutachter.( Kassenfacharzt )
Habe ein Formular erhalten was vom Gutachter auszufüllen ist.( *** des MDK-Formulars ) mein rechts empfinden sagt mir das dass Prinzip des MDK somit untergraben oder ad-absurdum geführt wird.
Da die rechtliche Situation diesbezüglich zumindest für mich schwer zu durchschauen ist,
frage ich euch, wie verhalte ich mich.
Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
Gruß
Kimba
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Verfasst: 19.12.2012, 09:36
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 19.12.2012, 09:55
von kimba
Hallo Macht Sinn,
danke für deine Info.
Habe die Diskussion ( insbesondere auch deine Beiträge intensive verfolgt ) nur ob eine rechtswirksame Mitwirkungspflicht besteht wird daraus nicht ersichtlich.
Habe die Frage unter dem Titel " KK bestellt externen Gutachter " an " Frag einen Anwalt " gestellt. Die Antwort ist frei im Netz unter frag einen anwalt.de für jeden einsehbar.
Die 60€ hätten ich mir sparen können.
Da mich drei unabhängige Mediziner ( darunter Facharzt u. MDK ) arbeitsunfähig geschrieben haben besteht die KK auf ein weiteres Gutachten.
Also morgen zum Termin erscheinen ? !
Gruß
Kimba
Verfasst: 19.12.2012, 10:09
von Czauderna
Hallo,
ich sehe diese Praxis der Kasse als sehr fragwürdig - so, wie geschildert akzeptiert diese Kasse nicht das MDK-Gutachten, welches Arbeitsunfähigkeit bestätigt - und ich habe mich mit "fragewürdig" noch zurückhaltend ausgedrückt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.12.2012, 10:31
von kimba
Hallo Czauderna,
meines Erachtens geht es hier um mehr als nur um eine Fragwürdige Vorgehensweise einer Versicherung. Hier sprechen wir über einen Grundpfeiler unseres Sozialsystems.
Deren Verantwortung, auf Grundlage der Sozialen Gesetzgebung ich in diesem Fall nicht erkennen kann.
Ich werde in den nächsten Tagen einen detaillierten Ablauf der Geschehnisse in dieser Angelegenheit hier ins Forum stellen. Da kommt noch einiges hinterher.
vielleicht werde ich auch den Petitionsausschuss im Bundestag über diese Vorgehensweise informieren.
War seit 35 Jahren nie Krank hab ununterbrochen gearbeitet, immer schön Krankenkassenbeiträge bezahlt. Und jetzt das?
Gruß
Kimba
Verfasst: 19.12.2012, 11:17
von Czauderna
kimba hat geschrieben:Hallo Czauderna,
meines Erachtens geht es hier um mehr als nur um eine Fragwürdige Vorgehensweise einer Versicherung. Hier sprechen wir über einen Grundpfeiler unseres Sozialsystems.
Deren Verantwortung, auf Grundlage der Sozialen Gesetzgebung ich in diesem Fall nicht erkennen kann.
Ich werde in den nächsten Tagen einen detaillierten Ablauf der Geschehnisse in dieser Angelegenheit hier ins Forum stellen. Da kommt noch einiges hinterher.
vielleicht werde ich auch den Petitionsausschuss im Bundestag über diese Vorgehensweise informieren.
War seit 35 Jahren nie Krank hab ununterbrochen gearbeitet, immer schön Krankenkassenbeiträge bezahlt. Und jetzt das?
Gruß
Kimba
Hallo,
na ja, soweit würde ich nun nicht gehen, von wegen Grundpfeilern des Systems und Petitionsauschuss - ich sage, ein klarer Affront gegen den Versicherten aber auch gegen den MDK seitens der Kasse und auch aus meiner Praxiserfahrung nicht nachvollziehbar.
Was passiert denn wenn dieser "externe" Gutachter nun auf Arbeitsfähigkeit erkennt, also zu einem anderen Urteil kommt wie der MDK. Wie will die Kasse eine Entscheidung zu Ungunsten des Versicherten rechtlich begründen ??
Also, Widerspruch und ggf. auch Rechtsweg - ja, aber es handelt sich hier um einen Einzelfall, der bestimmt nicht systemgefährtend ist.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.12.2012, 11:40
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 19.12.2012, 12:02
von kimba
Hallo Macht Sinn,
also AU läuft noch bis 08.01.13.
Belehrung? kein Gesetzes verwies nur " Bitte denken Sie daran, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld gefährdet ist .wenn Sie die Untersuchung bei Dr. .... ohne wichtigem Grund.... "
Unten nun die Adresse:
frag-einen-anwalt.de/Medizinrecht-__r23.html [/u] klicke auf " KK beruft externen Gutachter" dort steht meine gestellte Frage und darunter die Antwort vom Anwalt.
Gruß
Kimba
Verfasst: 19.12.2012, 14:34
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 20.12.2012, 00:44
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:Aber die Krankenkassen haben da keine Orientierung, sie tun, was sie gerade für richtig halten, das ist nicht kalkulierbar.
Rückfall in alte Zeiten? Solche Äußerungen bringen niemanden weiter, sind auch nicht überdeutlich, sondern Quatsch.
Und jetzt weiter im Text.
Verfasst: 26.12.2012, 00:28
von sonni1956
Hallo.
Nach so kurzer AU Schreibung sofort zum MDK finde ich sehr fraglich und dann noch zum Gutachten?
Ich bin schon lange AU nur 2 mal zum Gutachtern über BG wegen der Unfallrente und einmal nach Aktenlage beim AA sonst hatte ich nie Probleme mit dder KK wegen VG und ALG..
LG SONJA